IN DUBIO
PRO REO


IM ZWEIFEL FÜR
DEN ANGEKLAGTEN

Deut­sche Justiz

Das Dok­The­ma unter­sucht die Rol­le der Rich­ter, Staats­an­wäl­te und der Poli­zei in einem Jus­tiz­sys­tem, das immer noch nach dem Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz von 1877 orga­ni­siert ist. Im vor­lie­gen­den Fall recher­chiert das Baye­ri­sche Fern­se­hen am Fall des angeb­li­chen Mord­op­fers Lie­se­lot­te Kor­tüm, wie der lang­jäh­ri­ge Betreu­er der alten Dame – Man­fred Gen­ditz­ki – OHNE jeden Beweis, OHNE MOTIV und OHNE Spu­ren­la­ge zu lebens­lan­ger Haft im Straf­ver­fah­ren ver­ur­teilt wur­de. Sei­ne Rechts­an­wäl­tin strebt  ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren an.


Inter­view: „Kein Mensch wür­de Rich­ter“ mit dem dama­li­gen Prä­si­den­ten des BGH Klaus Tolks­dorf (Foto: Uli Deck- dpa /​ Pic­tu­re-Alli­ance)

Unschul­dig hin­ter Gittern

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Als die Poli­zei an sei­ner Tür klopft, glaubt Andre­as Kühn, er sei im fal­schen Film. Er soll der soge­nann­te ‘Gorill­amas­ken-Räu­ber’ sein, der in den 90er Jah­ren in Stutt­gart vier Ban­ken über­fiel. Am sel­ben Tag noch wird er ver­haf­tet. Für sei­ne Täter­schaft lie­gen kei­ne Bewei­se vor. Die Aus­sa­gen meh­re­rer Zeu­gen und drei Ali­bis ent­las­ten ihn. Trotz­dem wird er auf­grund von Indi­zi­en zu 13 Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Elf Jah­re sitzt Andre­as Kühn mitt­ler­wei­le hin­ter Git­tern. Uner­müd­lich ver­sucht er, sei­ne Unschuld zu bewei­sen. Aber die deut­sche Jus­tiz tut sich schwer damit, Fehl­ur­tei­le zuzu­ge­ben. Zur Zeit bemüht sich Andre­as Kühn um eine vor­zei­ti­ge Ent­las­sung. Doch auch wenn er wie­der auf frei­en Fuß kommt – von sei­nem Leben bleibt nur ein Scher­ben­hau­fen übrig.


In den Fän­gen der Justiz

Span­nen­de und wer­be­freie Doku­men­ta­ti­on (Dau­er 3:27 Std.) über unschul­dig Ver­ur­teil­te. Ob Mord, Tot­schlag, Ver­ge­wal­ti­gung oder Kin­des­miss­hand­lung. Gna­den­los wird in der Sen­dung offen­ge­legt, wie unzu­läng­li­che Ermitt­lungs­ar­beit, ver­al­te­te Tech­ni­ken und unqua­li­fi­zier­te Gut­ach­ter Men­schen im Straf­pro­zess unschul­dig hin­ter Git­ter schicken.

Unschul­dig verurteilt!

Die “Lebens­lü­ge” der Jus­tiz, dass es “kaum fal­sche Straf­ur­tei­le” gebe.

Ralf Eschel­bach, Rich­ter am 2. Straf­se­nat des Bun­des­ge­richts­hof schätzt, dass in ca. 25% aller Straf­ver­fah­ren der Ange­klag­te unschul­dig ver­ur­teilt wur­de. Es sei die “Lebens­lü­ge” der Jus­tiz, so der BGH-Rich­ter Ralf Eschel­bach, dass es “kaum fal­sche Straf­ur­tei­le” gebe. Der ehe­ma­li­ge Prä­si­dent des BGH, Klaus Tolks­dorf, wider­spricht sei­nem Kol­le­gen. Belast­ba­re Sta­tis­ti­ken für Jus­tiz­irr­tum gibt es bis­her nicht. Als Detek­tei wer­den wir hier tätig, wenn Sie ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren anstreben.

Detek­ti­ve lie­fern Entlastungsbeweise

Detek­ti­ve kön­nen hier wich­ti­ge Ent­las­tungs­be­wei­se erbrin­gen, denn es muss nicht die Unschuld des Ange­klag­ten bewie­sen wer­den son­dern es genügt, erheb­li­che Zwei­fel an der Schuld des Ange­klag­ten zu wecken. Anders ver­hält es sich, wenn der Täter bereits ver­ur­teilt ist und sei­ne Unschuld beteu­ert. Wer behaup­tet unschul­dig ver­ur­teilt zu sein, der benö­tigt jedoch deut­lich mehr, als ledig­lich “erheb­lich Zwei­fel” bei einem Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren vor Gericht her­vor­zu­ru­fen. Hier müs­sen neue Ent­las­tungs­be­wei­se ermit­telt und vor­ge­tra­gen werden.

Poli­tik spart bei der Polizei

Die Poli­zei ist nicht nur in Ber­lin lei­der völ­lig über­las­tet. Die Spar­zwän­ge des Ber­li­ner Senats rächen sich heu­te. Unse­re Ber­li­ner Beam­ten schie­ben Über­stun­den und wer­den mit Ihren Pro­ble­men allei­ne gelas­sen. Ent­spre­chend hoch ist die Moti­va­ti­on der Beam­ten. Mitt­ler­wei­le häu­fen sich jedoch die Fäl­le von unschul­dig Ver­ur­teil­ten. Allein in Deutsch­land wer­den jähr­lich ca. 5 Mio Euro an Haft­ent­schä­di­gun­gen an Opfer von Jus­tiz­irr­tü­mern gezahlt. Bei 25 Euro Ent­schä­di­gung pro Tag ent­spricht das 200.000 Tage im Jahr, die Men­schen in Deutsch­land unschul­dig im Gefäng­nis ver­brin­gen. Sie sind oft für den Rest ihres Lebens gekenn­zeich­net und ver­lie­ren den Anschluss an die Gesellschaft.

Unschuldig Verurteilt aufgrund eines Justizirrtums? Wiederaufnahmeverfahren anstreben und neue Beweise ermitteln. Detektei hilft "In Dubio Pro Reo"!
Fehl­ur­teil im Straf­ver­fah­ren ist nicht sel­ten (Foto: Alek­sej Zhagunov)

Poli­zei will schnel­le Erfolge

Zu häu­fig wird nur in eine Rich­tung ermit­telt und die Inter­pre­ta­ti­on der Spu­ren­la­ge ein­sei­tig aus­ge­legt. Man möch­te auch schnel­le Erfol­ge vor­zei­gen kön­nen. Schuld dar­an ist nicht die Poli­zei, son­dern die Poli­tik, die unse­re Poli­zei­be­am­ten unzu­rei­chend wei­ter­bil­den und qua­li­fi­zie­ren sowie ver­al­te­te Tech­nik. Nicht aus­rei­chend qua­li­fi­zier­te Sach­ver­stän­di­ge tra­gen dazu bei, im Straf­ver­fah­ren Fehl­ur­tei­le zu bewirken.

Unzu­rei­chen­de Ermitt­lun­gen der Justiz

Bei diver­sen Delik­ten kann ein erfah­re­ner Ermitt­ler oft neue Ansät­ze fin­den, ins­be­son­de­re wenn die Fach­ab­tei­lun­gen der Poli­zei nur eine unzu­rei­chen­de oder gar kei­ne Tat­ort­ar­beit durch­ge­führt haben und Umfel­der­mitt­lun­gen unzu­rei­chend und ober­fläch­lich durch­ge­führt wur­den. Häu­fig ist die Poli­zei schon auf einen Täter fixiert und über­sieht dann all­zu leicht Hin­wei­se von Zeu­gen auf poten­ti­el­le wei­te­re Täter. Es fin­den dann nur die Bewei­se und Aus­sa­gen Ein­gang in die Ermitt­lungs­ak­ten, die mit dem ers­ten Ver­dacht der Kri­po im Ein­klang steht.

Exakt hier set­zen die Spe­zia­lis­ten der DD – Detek­tei Dud­zus an. Es ist viel Lauf­ar­beit not­wen­dig, Zeu­gen zu befra­gen, Ali­bis zu über­prü­fen und vor allem die Wahr­neh­mun­gen der Zeu­gen von Mut­ma­ßun­gen zu trennen.

Jus­tiz über jeden Zwei­fel erhaben?

Wir Deut­schen glau­ben häu­fig, dass unse­re Jus­tiz über jeden Zwei­fel erha­ben ist und sehen fast jedem Abend im Fern­se­hen Kom­mis­sa­re, die den Täter in 90 Minu­ten hin­ter Schloss und Rie­gel brin­gen. Lei­der ist die Rea­li­tät eine ganz ande­re. Jus­tiz­skan­da­le und Jus­tiz­irr­tü­mer sind mitt­ler­wei­le lei­der so häu­fi­ger, als das es von unse­rer Gesell­schaft län­ger tole­riert wer­den kann und darf. For­de­run­gen nach einer umfas­sen­den Jus­tiz­re­form in Deutsch­land – auch eine For­de­rung der Euro­päi­schen Uni­on – wer­den nicht umgesetzt.

Eini­ge unse­rer Mit­ar­bei­ter haben eine kri­mi­na­lis­ti­sche Aus­bil­dung und jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­run­gen in der kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Arbeit, so dass wir Ihnen unse­re Leis­tun­gen auch auf die­sem Gebiet umfas­send anbie­ten kön­nen. Hier­bei steht uns ein Netz­werk von Fach­leu­ten zur wis­sen­schaft­li­chen sach­ge­rech­ten Aus­wer­tung der Spu­ren zur Verfügung.

In dubio pro reo

Abge­run­det wird unser Ange­bot durch die uns teils seit Jahr­zehn­ten bekann­ten und spe­zia­li­sier­ten Fach­an­wäl­te für Straf­recht. Letzt­end­lich muss das Zusam­men­wir­ken aller Spe­zia­lis­ten nicht die Unschuld bewei­sen, son­dern es genügt, wenn unse­re Arbeit durch neue Bewei­se soviel Zwei­fel beim Gericht erweckt, dass nach dem  Grund­satz “In dubio pro reo” (“Im Zwei­fel für den Ange­klag­ten”) das Gericht zu einem Frei­spruch gelangt.

Unschul­dig ver­ur­teilt und Wiederaufnahmeverfahren

Dann ist Ihre Situa­ti­on deut­lich schwie­ri­ger. Die Jus­tiz will kei­ne Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren. Das ist die obers­te Direk­ti­ve. Ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren wäre das Ein­ge­ständ­nis der Jus­tiz, dass sie ein Fehl­ur­teil gefällt hat. Detek­tiv Ste­fan Dud­zus sar­kas­tisch: “Die deut­sche Jus­tiz macht kei­ne Fehl­ur­tei­le – so etwas gibt es nicht! Die Jus­tiz will und muss die­ses Image aufrechterhalten.”

Neue Bewei­se ermitteln

Die Vor­aus­set­zung, dass ein abge­schlos­se­nes Straf­ver­fah­ren noch ein­mal auf­ge­rollt wird sind extrem hoch. Die­se hohe Hür­den sor­gen dafür, dass Wie­der­auf­nah­me-Straf­pro­zes­se in Deutsch­land äußerst sel­ten sind. Die ers­te Hür­de ist schon ein­mal, dass Sie einen Rechts­an­walt brau­chen – eine sehr guten Rechts­an­walt – der einem bei der Wie­der­auf­nah­me des Straf­ver­fah­rens hilft. Aber für einen sehr guten Anwalt benö­tigt man Geld, wel­ches ein Inhaf­tier­ter – auch ein unschul­dig Ver­ur­teil­ter – in der Regel nicht hat. Die weit­aus höhe­re Hür­de ist jedoch, dass die Vor­aus­set­zun­gen für ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren aus­ge­spro­chen beschränkt sind. Um das Straf­ur­teil zu anzu­grei­fen, müs­sen NEUE Bewei­se oder Tat­sa­chen ermit­telt und vor­ge­legt wer­den, die für die Jus­tiz glaub­wür­dig und schlüs­sig sind, um einen neu­es Straf­ver­fah­ren zu begründen.

Unschuld bewei­sen im Wiederaufnahmeverfahren

Was bedeu­tet das kon­kret für den unschul­dig Ver­ur­teil­ten? Wäh­rend der Grund­satz “In dubio pro reo” noch für die ers­te Instanz galt, muss der Ange­klag­te bzw. Ver­ur­teil­te nun sei­ne Unschuld bewei­sen. Es reicht nicht aus, bereits im ers­ten Ver­fah­ren vor­ge­leg­te Bewei­se zu erschüt­tern. Sol­che NEUEN Bewei­se zu fin­den kann gelin­gen, wenn durch Zeu­gen­be­fra­gun­gen neue Aspek­te und Hin­wei­se gefun­den wer­den, die bis­her nicht bekannt oder von den Ermitt­lungs­be­hör­den unter­schla­gen oder ver­ges­sen wur­den. Oder einem Belas­tungs­zeu­gen kann nach­ge­wie­sen wer­den, dass er wis­sent­lich die Unwahr­heit aus­sag­te. Viel­leicht gelingt es aber auch einen bis­her unauf­find­ba­ren Zeu­gen zu fin­den, der für den Tat­zeit­punkt Ihnen ein Ali­bi geben kann. Was letzt­end­lich zu einem ent­schei­den­den Ent­las­tungs­be­weis führt oder ob ein sol­cher exis­tiert, kann nie­mand im Vor­feld ver­spre­chen. Wich­tig ist, dass wir die voll­stän­di­gen Ermitt­lungs­ak­ten zur Ein­sicht haben.

Finan­zie­rung der Ermittlungen

Auch hier gilt, dass unser Ermitt­ler­team der DD – Detek­tei Dud­zus Ihnen beim zusam­men­tra­gen der Ent­las­tungs­be­wei­se behilf­lich ist und Ihnen auch geeig­ne­te Rechts­an­wäl­te für ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren emp­feh­len kann. Bei feh­len­den finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten prü­fen wir, ob wir die Mög­lich­keit haben eine Spen­den­ak­ti­on für Sie ins Leben zu rufen, z.B. durch Ein­schal­tung der Öffent­lich­keit und Wer­bung in den sozia­len Netzwerken.

Nach Strafverfahren unschuldig verurteilt. Strafurteil ist ein Justizirrtum. Ca. 25% sitzen unschuldig verurteilt Haft, obwohl der Grundsatz "In Dubio pro Reo" gilt. Detektei hilft weiter.
JVA Ber­lin-Moa­bit (Foto: DD – Detek­tei Dudzus)

Unzu­läng­lich­kei­ten der Justiz

Wir wol­len Ihre Hoff­nun­gen auf ein mög­li­ches Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren als unschul­dig Ver­ur­teil­ter nicht brem­sen, aber Sie müs­sen zur Kennt­nis neh­men, dass die Unzu­läng­lich­kei­ten der deut­schen Jus­tiz – ins­be­son­de­re im Straf­pro­zess – bis­her noch nicht refor­miert wor­den sind. Hin­zu kom­men noch per­sön­li­che Eitel­kei­ten der Jus­tiz­be­am­ten und Rich­ter, die ihre Straf­ur­tei­le nicht in Fra­ge gestellt sehen wol­len. In einem kos­ten­lo­sen und unver­bind­li­chen Gespräch sowie im zusam­men­wir­ken mit unse­ren Rechts­an­wäl­ten prü­fen wir, wie wir Ihnen als Detek­tei am bes­ten hel­fen kön­nen Ihre Unschuld zu beweisen.

Bei­spie­le unschul­dig Verurteilter

Auf die­ser Sei­te haben wir umfas­sen­de Doku­men­ta­tio­nen zusam­men­ge­tra­gen von unschul­dig Ver­ur­teil­ten die nach Jah­ren der Haft in einem Wie­der­auf­nah­me-Straf­ver­fah­ren frei­ge­spro­chen wur­den oder völ­lig unver­ständ­lich plötz­lich begna­digt wur­den. Hier­bei han­delt es sich z.B. Moni­ka de Mont­ga­zon, die 889 Tage wegen angeb­li­chen Mor­des an ihrem Schwie­ger­va­ter in Haft saß.  Oder auch Ralf Wit­te aus Han­no­ver, der wegen einer Falsch­aus­sa­ge als Ver­ge­wal­ti­ger  einer Min­der­jäh­ri­gen ver­ur­teilt wor­den war fünf­ein­halb Jah­re unschul­dig im Gefäng­nis saß, bevor sei­ne Unschuld bewie­sen wer­den konn­te. Das ver­meint­li­che Opfer hat­te sich in einen ande­ren Ver­fah­ren als noto­ri­sche Lüg­ne­rin ent­puppt. Auch Hel­mut Mar­quart, eben­falls wegen Mor­des in einem Straf­ver­fah­ren – allein durch man­gel­haf­te Indi­zi­en und ohne Motiv – ver­ur­teilt, wur­de nach 10 Jah­ren Haft plötz­lich begna­digt, ohne bis­her reha­bi­li­tiert wor­den zu sein. Die Doku­men­ta­tio­nen zeich­net nach, wie stüm­per­haft Ermitt­lungs­ar­beit und ein unfä­hi­ger Ver­tei­di­ger zu einem Schuld­spruch kom­men, obwohl des mas­sen­haft Ent­las­tungs­be­wei­se gab.

Unfä­hi­ge Sachverständige

Im Fall der Poli­zei­be­am­tin Andrea Kuwa­lew­sky tob­te ein Sor­ge­rechts­streit. Eine Dipl.-Psychologin soll­te die vier Kin­der und die Kin­des­mut­ter begut­ach­ten. Für das Gut­ach­ten ver­wen­de­te die Dame ins­ge­samt 10 Fra­ge­bö­gen. Hier­von waren 9 die­ser psy­cho­lo­gi­schen Test­bö­gen fach­lich nicht nur unge­eig­net, sie gal­ten teil­wei­se als Nega­tiv­bei­spie­le wor­aus kei­ne Schlüs­se zu zie­hen waren. Trotz­dem wur­den der Mut­ter ihre Kin­der durch das Jugend­amt weg­ge­nom­men. Erst nach einem knap­pen Jahr und durch Ein­satz eines Rechts­an­wal­tes und Erstel­lung eines neu­en qua­li­fi­zier­ten Gut­ach­tens, kom­men die Kin­der zur Mut­ter zurück.