Detektiv Stefan Dudzus Detektei Berlin 08000301100

Unfall­op­fer im Rollstuhl

Das Unfallopfer sitzt im Rollstuhl - geht aber schwarz nebenbei arbeiten: Das ist Versicherungsbetrug.
Das Unfall­op­fer sitzt im Roll­stuhl um soll sich erholen.

Unfall­op­fer kann arbeiten

Das angeblich berufsunfäige Unfallopfer kann arbeiten - Versicherungsbetrug!.
Anstatt im Roll­stuhl zu gene­sen, arbei­tet das Unfall­op­fer schwarz. Leis­tun­gen wer­den von der Ver­si­che­rung zu Unrecht kassiert.

Pro­vo­zier­ter Unfall

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  Ver­si­che­rungs­be­trug: Kreu­zungs­scha­den – Rechts vor links
Versicherungsbetrug nach Unfall - die Folgen werden oftmals schamlos ausgenutzt

Volks­sport Versicherungsbetrug

Der Gesetz­ge­ber hat den alten § 265 StGB (Straf­ge­setz­buch) „Ver­si­che­rungs­be­trug“ abge­schafft. Heu­te heißt der § 265 StGB Ver­si­che­rungs­miss­brauch. Der frü­he­re Ver­si­che­rungs­be­trug fand nur Anwen­dung, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer ein ver­si­cher­tes Schiff oder “eine gegen Feu­er­ge­fahr ver­si­cher­te Sache in Brand” gesetzt hat­te. Dafür droh­ten 10 Jah­re Gefängnis.

Der genaue Wort­laut des § 265 StGB Ver­si­che­rungs­miss­brauch lautet:

Wer eine gegen Unter­gang, Beschä­di­gung, Beein­träch­ti­gung der Brauch­bar­keit, Ver­lust oder Dieb­stahl ver­si­cher­te Sache beschä­digt, zer­stört, in ihrer Brauch­bar­keit beein­träch­tigt, bei­sei­te schafft oder einem ande­ren über­lässt, um sich oder einem Drit­ten Leis­tun­gen aus der Ver­si­che­rung zu ver­schaf­fen, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Stra­fe bedroht ist.

Alle ande­ren Taten die sich zum Nach­teil einer Ver­si­che­rung rich­ten, wer­den nach § 263 StGB bestraft. Die Straf­vor­schrift lautet:

Wer in der Absicht, sich oder einem Drit­ten einen rechts­wid­ri­gen Ver­mö­gens­vor­teil zu ver­schaf­fen, das Ver­mö­gen eines ande­ren dadurch beschä­digt, daß er durch Vor­spie­ge­lung fal­scher oder durch Ent­stel­lung oder Unter­drü­ckung wah­rer Tat­sa­chen einen Irr­tum erregt oder unter­hält, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.

Leis­tungs­miss­brauch aus der Krankenversicherung

Die wohl weit ver­brei­tets­te Form des Betru­ges zum Nach­teil einer Ver­si­che­rung ist der Leis­tungs­miss­brauch. Ein Ver­si­che­rungs­neh­mer (ein Arbeit­neh­mer ist zugleich auch ver­si­cher­te Per­son bei sei­ner Kran­ken­ver­si­che­rung – ganz gleich ob gesetz­lich oder pri­vat ver­si­chert) lässt sich Krank­schrei­ben. Er täuscht eine lang­wie­ri­ge Arbeits­un­fä­hig­keit vor, um in den Genuss der Lohn­fort­zah­lung zu kom­men. Ärz­te leis­ten hier nicht sel­ten Vor­schub, sind sie doch mit einer genau­en Unter­su­chung zeit­lich meist überfordert.

Das Team der DD-Detek­tei Dud­zus beschafft die gerichts­ver­wert­ba­re Bewei­se die es der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft erlau­ben, die Zah­lun­gen ein­zu­stel­len und viel­mehr noch, die zu Unrecht erlang­ten Ver­mö­gens­vor­tei­le vom Ver­si­cher­ten zurückzuverlangen.

Der berufs­un­fä­hi­ge Spitzensportler

Einen beson­ders dreis­ten Fall von Leis­tungs­be­trug hat­te das Ober­lan­des­ge­richt Olden­burg am 28. Novem­ber 2016 zu entscheiden.

Der Ver­si­cher­te hat­te einen Unfall erlit­ten und erhielt von der Ver­si­che­rung Leis­tun­gen aus sei­ner Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Tur­nus­mä­ßig über­prü­fen die Ver­si­che­run­gen, ob der Gesund­heits­zu­stand ihres Ver­si­che­rungs­neh­mers unver­än­dert ist oder ob sich die­ser ver­bes­sert hat. Das Unfall­op­fer erschien im Roll­stuhl zu sei­ner Begut­ach­tung bei der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und klag­te über andau­ern­de Schmer­zen. Der Gut­ach­ter wun­der­te sich jedoch über die sport­li­che Figur und exzel­len­te Kon­sti­tu­ti­on des Mannes.

Der Gut­ach­ter recher­chier­te im Inter­net und fand Fotos vom Ver­si­cher­ten, wo die­ser erst vor Kur­zem als Mara­thon­läu­fer sei­ne Fol­lower beein­druck­te. Die Ver­si­che­rung beauf­trag­te schließ­lich eine Detek­tei, um den Umfang der Berufs­un­fä­hig­keit fest­zu­stel­len. Den Detek­ti­ven gelang es legen­diert das Ver­trau­en ihrer Ziel­per­son zu erlan­gen. Als der angeb­lich berufs­un­fä­hi­ge Mann sei­ne Hil­fe bei einem Woh­nungs­um­zug zusag­te, reich­ten die Bewei­se aus.

Frist­lo­se Kün­di­gung bei Versicherungsbetrug

Die rechts­kräf­ti­ge Ent­schei­dung des OLG Olden­burg (578/​16) ent­schied, dass das Ver­trags­ver­hält­nis mit dem Betrü­ger frist­los been­det wer­den kann, denn es ist der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft nicht län­ger zuzu­mu­ten, das Ver­trags­ver­hält­nis fortzusetzen.

Kon­stru­ier­te Autounfälle

Sie sind in einen Auto­un­fall ver­wi­ckelt und kön­nen sich den Her­gang über­haupt nicht erklä­ren? Ihr Vor­der­mann hat bei einer gel­ben Ampel eine Voll­brem­sung voll­zo­gen, obwohl noch zwei wei­te­re Fahr­zeu­ge bequem über die Kreu­zung hät­ten fah­ren können?

So oder ähn­lich klin­gen die Aus­sa­gen von Unfall­op­fern, die von orga­ni­sier­ten Betrugs­ban­den abge­zockt wer­den sol­len. Da tau­chen plötz­lich Zeu­gen auf die alles ganz genau gese­hen haben wol­len. Dass in Wirk­lich­keit Ver­si­che­rungs­miss­brauch dahin­ter steckt, dar­an denkt so schnell keiner.

Nach Schät­zun­gen des Gesamt­ver­bands der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) sind 10% aller Auto­un­fäl­le in Betrugs­fäl­le ver­wi­ckelt. Das reicht vom vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­ten Unfall­scha­den bis hin zur Abrech­nung von Alt­schä­den. Aber auch gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen wer­den mas­siv über­trie­ben (Stich­wort Schleu­der­trau­ma), um Schmer­zens­geld­zah­lun­gen und wei­te­re Leis­tun­gen zu Unrecht zu kassieren.

Die Detek­tei Dud­zus hat­te in der Ver­gan­gen­heit bereits mit ver­däch­ti­gen Unfäl­len zu tun gehabt und ver­fügt über die Mög­lich­kei­ten, so umfang­rei­che Ermitt­lun­gen durch­zu­füh­ren. So müs­sen die Bezie­hun­gen zwi­schen Unfall­geg­ner und angeb­li­chen Zeu­gen, Vor­schä­den am geg­ne­ri­schen Fahr­zeug aber auch Umfel­der­mitt­lun­gen beim Unfall­geg­ner ange­stellt wer­den, um mög­li­che Mit­tä­ter fest­zu­stel­len und/​oder auch deren Ver­kehrs­un­fall­bi­lanz unter­sucht werden.

Detek­ti­ve beschaf­fen Beweise

Das Team der DD – Detek­tei Dud­zus beschafft die gerichts­ver­wert­ba­ren Bewei­se die es unse­rem Kun­den erlau­ben, unbe­rech­tig­te erlang­te Leis­tun­gen ein­zu­stel­len bzw. abzu­weh­ren. Viel­mehr noch, sind die zu Unrecht erlang­ten Ver­mö­gens­vor­tei­le zurück­zu­zah­len. Bei einem erfolg­rei­chen Nach­weis des Ver­si­che­rungs­be­tru­ges kön­nen und wer­den selbst­ver­ständ­lich die ent­stan­de­nen Detek­tiv­kos­ten im Rah­men des § 91 ZPO gel­tend gemacht und zumin­dest teil­wei­se erstat­tet (las­sen Sie sich bit­te bezüg­lich Kos­ten­er­stat­tung von Ihrem Rechts­an­walt beraten).