FAQs Short­codes

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Nor­mal

Handy und Telefon abhören ist illegal - leider vielen scheissegal.
Die Über­wa­chung eines Han­dys ist nur bei min­der­jäh­ri­gen Kin­dern durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erlaubt.

Kann die DD – Detek­tei Dud­zus Tele­fo­ne abhö­ren bzw. Mes­sen­ger-Nach­rich­ten mitlesen?

Mes­sen­ger-Diens­te wie Whats­App, Face­book, Three­ma, Signal, Sky­pe, Wire, Hoc­cer, Tele­gram und Snap­Chat wer­den wir nicht hacken und auch das Han­dy abhö­ren gehört nicht zu unse­ren Auf­ga­ben. Das heim­li­che Mit­hö­ren sowie das Aus­spä­hen von Daten erfüllt Straf­tat­be­stän­de. Wenn Sie vor­ha­ben Tele­fo­ne zu hacken und Nach­rich­ten mit­le­sen wol­len, dann infor­mie­ren Sie sich im Inter­net über die diver­sen ille­ga­len Metho­den der Nach­rich­ten­be­schaf­fung. Auch der Ehe­part­ner macht sich straf­bar, wenn er nachts das Tele­fon mit Spy­wa­re mani­pu­liert. Anders ver­hält es sich, wenn Sie ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der über­wa­chen wol­len und sie der Eigen­tü­mer des Tele­fons sind. Dann wer­den wir Sie ger­ne beraten.

Über­haupt haben wir fest­ge­stellt, dass in Zei­ten moder­ner Han­dys, die Neu­gier immer grö­ßer wird, z.B. um den Part­ner aus­zu­spio­nie­ren. Als DD – Detek­tei Dud­zus sind wir seit über 40 Jah­re am Markt aktiv und nur in einem ein­zi­gen Fall im Jahr 1987 muss­ten wir mal eine Tele­fon­wan­ze ein­set­zen, um ein ent­führ­tes Kind wie­der­zu­fin­den. Seit ca. 15 Jah­ren stel­len wir jedoch einen gesell­schaft­li­chen Wan­del fest. Respekt vor der Pri­vat­sphä­re exis­tiert bei vie­len Mit­men­schen nicht mehr. Auch die Angst vor Stra­fe ist vie­len egal. Heu­te will jeder Alles wis­sen. Spä­tes­tens seit­dem das Han­dy von Ange­la Mer­kel durch einen befreun­de­ten Staat (USA) ohne Kon­se­quen­zen abge­hört wur­de, glaubt jeder sich in einem rechts­frei­en Raum zu bewe­gen. Damit ein­her­ge­hend stel­len wir auch zuneh­mend eine psy­chi­sche Insta­bi­li­tät bei den Anru­fern fest, die immer wie­der nach den Dienst­leis­tun­gen “Han­dy abhö­ren” oder “Whats­App hacken”, nachfragen.

Als Fazit kön­nen wir jedoch fest­stel­len, dass die Wahr­heit noch immer ans Licht gekom­men ist – auch wenn wir uns dabei aus­schließ­lich lega­ler Metho­den und Hilfs­mit­tel bedienen.

Die Straf­tat­be­stän­de, die durch das Abhö­ren eines Han­dys oder das Hacken eines Mes­sen­ger-Diens­tes (auch E‑Mail und Com­pu­ter) ver­wirk­licht wer­den, kön­nen in den § 201 StGB und § 202a StGB nach­ge­le­sen werden.

Aller­dings ken­nen wir die Metho­den, wie Stal­ker und Ex-Part­ner das Han­dy aus­spio­nie­ren. Daher sind wir auch die rich­ti­gen Part­ner, wenn es um die Abwehr von Lausch­an­grif­fen geht.

Stalking ist Angriff auf das Rechtssystem - Detektive sind keine Handlanger für Stalker. Daher ist immer ein berechtigtes Interesse bei Auftragserteilung nachzuweisen.
Um Stal­king durch Detek­ti­ve zu ver­hin­dern, ist ein berech­tig­tes Inter­es­se vom Man­dan­ten bei Auf­trags­er­tei­lung nachzuweisen.

War­um wird ein “berech­tig­tes Inter­es­se” von der DD – Detek­tei Dud­zus verlangt?

Wenn wir als Detek­tei tätig wer­den, grei­fen wir in die Rech­te eines Drit­ten ein, näm­lich in die Rech­te des­je­ni­gen, der von uns über­wacht wird oder über den wir Infor­ma­tio­nen beschaf­fen sol­len. Sie müs­sen uns bei Auf­trags­er­tei­lung dar­le­gen, war­um Ihr per­sön­li­ches Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen einen höhe­ren Rechts­an­spruch erhebt, als die Per­sön­lich­keits­rech­te z.B. Ihres Mit­ar­bei­ters, Nach­barn oder Part­ners. Das berech­ti­ge Inter­es­se darf nicht gegen gel­ten­des Recht, wie z.B. die DSGVO, natio­na­le Daten­schutz­be­stim­mun­gen, Per­sön­lich­keits­rech­te ver­sto­ßen. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGBO) kennt hier­bei eine Aus­nah­me, die im Arti­kel 6 Abs. 1 Buch­sta­be f gere­gelt ist. Die­se Aus­nah­me lautet:

die Ver­ar­bei­tung ist zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind handelt.

DS-GVO Arti­kel 6, Abs. 1 Buchst. f 

Was bedeu­tet die DSGVO das für unse­re Arbeit als Detektei?

Wir prü­fen bei der Auf­trags­er­tei­lung, ob Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und ob die Erfor­der­lich­keit an den Infor­ma­tio­nen gege­ben ist. Ihre Inter­es­sen müs­sen dabei grö­ßer sein, als die Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son (Ziel­per­son), die wir obser­vie­ren oder über die wir Erkun­di­gun­gen ein­zie­hen. Ihre Inter­es­sen kön­nen dabei recht­li­cher, wirt­schaft­li­cher oder ideel­ler Art sein.

Rein spe­ku­la­ti­ve Inter­es­sen von Ihnen rei­chen NICHT aus, um in die Grund­rech­te eines Drit­ten einzugreifen.

Was ver­steht die DSGVO unter Erfor­der­lich­keit bei den berech­tig­ten Interessen?

Der Ein­satz eines Detek­tivs ist nur dann gerecht­fer­tigt, wenn unter Abwä­gung aller Gesichts­punk­te die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen nicht auch durch mil­de­re Mit­tel erreicht wer­den kön­nen. Hier­bei gel­ten fol­gen­de Kri­te­ri­en für das Gewicht des Eingriffs:

  • Art und Umfang der erfass­ten Informationen
  • Anlass und Umstän­de der Erhebung
  • betrof­fe­ner Personenkreis
  • Vor­han­den­sein von Ausweichmöglichkeiten
  • Art und Umfang der Verwertung

Bei­spie­le, die KEIN berech­tig­tes Inter­es­se sind:

  • Aus Nost­al­gie wis­sen zu wol­len, was der Ex-Part­ner /​ die Ex-Part­ne­rin macht;
  • Befrie­di­gung von Rachegelüsten;
  • Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
  • Bauch­ge­fühl, dass Arbeit­neh­mer krank fei­ert und schwarzarbeitet …

Um die DSGVO zu wah­ren reicht die pau­scha­le Aus­sa­ge “Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schüt­zen, braucht es glas­kla­re Ver­dachts­mo­men­te, damit wir von der DD – Detek­tei Dud­zus für Sie tätig wer­den dür­fen. Sie kön­nen uns z.B. durch Vor­la­ge von Urkun­den, Straf­an­zei­gen, Gerichts­ur­tei­len, Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen, Kon­to­aus­zü­ge  oder Schrift­ver­kehr glaub­haft machen, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen haben. Ergän­zend und hilf­reich ist eben­falls, wenn uns Ihr Rechts­an­walt ver­si­chert, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen haben.

Hier erhal­ten  Sie eine Mus­ter­vor­la­ge bezüg­lich der Inter­es­sen­ab­wä­gung nach der DSGVO.

Wir müs­sen hier lei­der oder Gott sei Dank restrik­tiv vor­ge­hen, damit wir als Detek­tei nicht zu Hand­lan­gern von Stal­kern wer­den. Hier­zu sind wir nicht nur gesetz­lich ver­pflich­tet, son­dern es ist uns auch ein Bedürf­nis unser Rechts­sys­tem zu schützen.

Erfolg oder Misserfolg - in beiden fällen laufen die Tränen
Erfolg ist immer eine Fra­ge der Perspektive.

Gibt es für den Detek­tiv­ein­satz eine Erfolgsgarantie?

Was bedeu­tet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?

Für eine miss­traui­sche Ehe­frau ist es viel­leicht ein Erfolg, wenn der Detek­tiv den Ehe­part­ner beim Fremd­ge­hen erwischt – für eine ande­re ist der Erfolg viel­leicht gera­de, wenn die Detek­tei fest­stellt, dass der Part­ner /​ die Part­ne­rin treu ist.

Ein Arbeit­ge­ber hegt den kon­kre­ten Ver­dacht, dass sein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter lie­ber am Strand in der Son­ne liegt, als sei­ne Kun­den auf­zu­su­chen. Wenn er ihn unbe­dingt los wer­den will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeits­zeit­be­trug nach­wei­sen kann. Ein ande­rer Chef ist jedoch hoch­zu­frie­den, wenn er erfährt, dass sein Mit­ar­bei­ter flei­ßig sei­ne Kun­den­ter­mi­ne wahrnimmt.

Erfolg ist subjektiv

Der Erfolg eines Detek­tiv­ein­sat­zes hängt von der Per­spek­ti­ve unse­res Man­dan­ten ab. Als pro­fes­sio­nel­le Detek­tei wer­den wir nur Tat­sa­chen objek­tiv berich­ten, nichts hin­zu­fü­gen oder weg­las­sen. Wir ver­ste­hen die viel­fäl­ti­gen Pro­ble­me unse­rer Man­dan­ten sehr gut, da uns nichts mensch­li­ches Fremd ist, doch Sie dür­fen und müs­sen Objek­ti­vi­tät von uns erwar­ten. Wir betei­li­gen uns nicht an Spekulationen!

Aus unse­rer Per­spek­ti­ve sind wir immer erfolgreich

Unse­re Detek­ti­ve ver­ste­hen sich auch als Pro­blem­lö­ser. Oft erge­ben sich aus unse­ren Beob­ach­tun­gen ganz neue Anhalts­punk­te, die Alles in einem ganz ande­ren Licht erschei­nen las­sen. Dar­aus erwach­sen für Sie neue Chan­cen. Für uns als Detek­tei besteht der Erfolg dar­in, dass wir Alles unter­nom­men haben, um das von Ihnen ange­streb­te Ziel zu errei­chen. Das ist nicht zu ver­wech­seln z.B. mit der Auf­ga­ben­stel­lung: “Bewei­sen Sie mir das mein Ehe­part­ner fremd geht”. Wir kön­nen nur mit unse­ren Beob­ach­tun­gen fest­stel­len, was und mit wem Ihr Ehe­part­ner unter­wegs ist, mit wem er sei­ne Zeit ver­bringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_​in treu ist, dann ist das eben­falls ein Erfolg unse­rer Arbeit.

Was ist Miss­erfolg beim Detektiveinsatz?

Der Miss­erfolg bei einem Detek­tiv­ein­satz ist gege­ben, wenn der Detek­tiv /​ die Detek­ti­vin durch eige­nes Ver­schul­den ent­tarnt wird und die Ziel­per­son dadurch Kennt­nis von den gegen sie durch­ge­führ­ten Maß­nah­men erhält. Das ist in unse­rer über 40-jäh­ri­gen Pra­xis so noch nie vor­ge­kom­men, was nicht heißt, dass unse­re Arbeit nicht schon mal auf­ge­flo­gen war. In die­sen Fäl­len konn­ten dann aber immer fest­stel­len, dass  unse­re Auftraggeber:in zu ver­trau­ens­se­lig in ihrem Umfeld waren, und von den Maß­nah­men der Detek­tei berich­tet haben. Manch­mal miss­trau­en uns auch Kun­den, ob wir wirk­lich unse­re Arbeit ver­rich­ten und erschei­nen am Ein­satz­ort. Hier­bei wer­den sie dann von unse­rer Ziel­per­son ent­deckt und unse­re Maß­nah­men bekannt.

Daher obers­tes Gebot: DISKRETION und “Schnau­ze halten”

Detektivauftrag kündigen

Wann und wie kann ich mein Detek­tiv­auf­trag kündigen?

  1. Sie kön­nen jeder­zeit den Detek­tiv­auf­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss schrift­li­che erfol­gen. Kün­di­gungs­grün­de müs­sen Sie uns nicht nen­nen. Ihre Kün­di­gung wird wirk­sam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@​dudzus.​com), Tele­fax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmer­kung: Unzeit wäre, wenn der Detek­tiv noch im Ein­satz ist und von der Kün­di­gung erst nach sei­ner Rück­kehr im Büro von der Kün­di­gung Kennt­nis erlangt.)
  2. Die Maß­nah­men wer­den auch ein­ge­stellt, wenn Sie uns tele­fo­nisch (nur an die Geschäfts­lei­tung) dar­um bit­ten und die Kün­di­gung gemäß vor­ste­hend Abs. 1 ankün­di­gen (+49 30 789081 – 0).
  3. Der Detek­tiv­auf­trag endet auto­ma­tisch, sobald die gewünsch­ten Bewei­se gesi­chert oder die Recher­chen abge­schlos­sen sind.
  4. Ein Detek­tiv­auf­trag kann außer­dem unter­bro­chen wer­den, wenn 
    1. das frei­ge­ge­be­nen Kos­ten­bud­get aus­ge­schöpft ist;
    2. Sie uns um Unter­bre­chung des Detek­tiv­ein­sat­zes bitten;
    3. die Ent­schei­dung, ob die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se aus­rei­chend sind, erst noch getrof­fen wer­den muss.
  5. Mit der Been­di­gung des Detek­tiv­auf­tra­ges wird in der Regel ein schrift­li­cher Abschluss­be­richt ange­fer­tigt. Hier­bei beach­ten wir eben­falls die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beob­ach­tung oder Erkennt­nis – soweit sie nicht zum Auf­trags­ziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts der Ziel­per­son) wie­der­ge­ge­ben wer­den. Hier­zu gehö­ren im Ein­zel­fall auch ange­fer­tig­te Fotos oder Videoaufzeichnungen.

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Handy und Telefon abhören ist illegal - leider vielen scheissegal.
Die Über­wa­chung eines Han­dys ist nur bei min­der­jäh­ri­gen Kin­dern durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erlaubt.

Kann die DD – Detek­tei Dud­zus Tele­fo­ne abhö­ren bzw. Mes­sen­ger-Nach­rich­ten mitlesen?

Mes­sen­ger-Diens­te wie Whats­App, Face­book, Three­ma, Signal, Sky­pe, Wire, Hoc­cer, Tele­gram und Snap­Chat wer­den wir nicht hacken und auch das Han­dy abhö­ren gehört nicht zu unse­ren Auf­ga­ben. Das heim­li­che Mit­hö­ren sowie das Aus­spä­hen von Daten erfüllt Straf­tat­be­stän­de. Wenn Sie vor­ha­ben Tele­fo­ne zu hacken und Nach­rich­ten mit­le­sen wol­len, dann infor­mie­ren Sie sich im Inter­net über die diver­sen ille­ga­len Metho­den der Nach­rich­ten­be­schaf­fung. Auch der Ehe­part­ner macht sich straf­bar, wenn er nachts das Tele­fon mit Spy­wa­re mani­pu­liert. Anders ver­hält es sich, wenn Sie ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der über­wa­chen wol­len und sie der Eigen­tü­mer des Tele­fons sind. Dann wer­den wir Sie ger­ne beraten.

Über­haupt haben wir fest­ge­stellt, dass in Zei­ten moder­ner Han­dys, die Neu­gier immer grö­ßer wird, z.B. um den Part­ner aus­zu­spio­nie­ren. Als DD – Detek­tei Dud­zus sind wir seit über 40 Jah­re am Markt aktiv und nur in einem ein­zi­gen Fall im Jahr 1987 muss­ten wir mal eine Tele­fon­wan­ze ein­set­zen, um ein ent­führ­tes Kind wie­der­zu­fin­den. Seit ca. 15 Jah­ren stel­len wir jedoch einen gesell­schaft­li­chen Wan­del fest. Respekt vor der Pri­vat­sphä­re exis­tiert bei vie­len Mit­men­schen nicht mehr. Auch die Angst vor Stra­fe ist vie­len egal. Heu­te will jeder Alles wis­sen. Spä­tes­tens seit­dem das Han­dy von Ange­la Mer­kel durch einen befreun­de­ten Staat (USA) ohne Kon­se­quen­zen abge­hört wur­de, glaubt jeder sich in einem rechts­frei­en Raum zu bewe­gen. Damit ein­her­ge­hend stel­len wir auch zuneh­mend eine psy­chi­sche Insta­bi­li­tät bei den Anru­fern fest, die immer wie­der nach den Dienst­leis­tun­gen “Han­dy abhö­ren” oder “Whats­App hacken”, nachfragen.

Als Fazit kön­nen wir jedoch fest­stel­len, dass die Wahr­heit noch immer ans Licht gekom­men ist – auch wenn wir uns dabei aus­schließ­lich lega­ler Metho­den und Hilfs­mit­tel bedienen.

Die Straf­tat­be­stän­de, die durch das Abhö­ren eines Han­dys oder das Hacken eines Mes­sen­ger-Diens­tes (auch E‑Mail und Com­pu­ter) ver­wirk­licht wer­den, kön­nen in den § 201 StGB und § 202a StGB nach­ge­le­sen werden.

Aller­dings ken­nen wir die Metho­den, wie Stal­ker und Ex-Part­ner das Han­dy aus­spio­nie­ren. Daher sind wir auch die rich­ti­gen Part­ner, wenn es um die Abwehr von Lausch­an­grif­fen geht.

Stalking ist Angriff auf das Rechtssystem - Detektive sind keine Handlanger für Stalker. Daher ist immer ein berechtigtes Interesse bei Auftragserteilung nachzuweisen.
Um Stal­king durch Detek­ti­ve zu ver­hin­dern, ist ein berech­tig­tes Inter­es­se vom Man­dan­ten bei Auf­trags­er­tei­lung nachzuweisen.

War­um wird ein “berech­tig­tes Inter­es­se” von der DD – Detek­tei Dud­zus verlangt?

Wenn wir als Detek­tei tätig wer­den, grei­fen wir in die Rech­te eines Drit­ten ein, näm­lich in die Rech­te des­je­ni­gen, der von uns über­wacht wird oder über den wir Infor­ma­tio­nen beschaf­fen sol­len. Sie müs­sen uns bei Auf­trags­er­tei­lung dar­le­gen, war­um Ihr per­sön­li­ches Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen einen höhe­ren Rechts­an­spruch erhebt, als die Per­sön­lich­keits­rech­te z.B. Ihres Mit­ar­bei­ters, Nach­barn oder Part­ners. Das berech­ti­ge Inter­es­se darf nicht gegen gel­ten­des Recht, wie z.B. die DSGVO, natio­na­le Daten­schutz­be­stim­mun­gen, Per­sön­lich­keits­rech­te ver­sto­ßen. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGBO) kennt hier­bei eine Aus­nah­me, die im Arti­kel 6 Abs. 1 Buch­sta­be f gere­gelt ist. Die­se Aus­nah­me lautet:

die Ver­ar­bei­tung ist zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind handelt.

DS-GVO Arti­kel 6, Abs. 1 Buchst. f 

Was bedeu­tet die DSGVO das für unse­re Arbeit als Detektei?

Wir prü­fen bei der Auf­trags­er­tei­lung, ob Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und ob die Erfor­der­lich­keit an den Infor­ma­tio­nen gege­ben ist. Ihre Inter­es­sen müs­sen dabei grö­ßer sein, als die Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son (Ziel­per­son), die wir obser­vie­ren oder über die wir Erkun­di­gun­gen ein­zie­hen. Ihre Inter­es­sen kön­nen dabei recht­li­cher, wirt­schaft­li­cher oder ideel­ler Art sein.

Rein spe­ku­la­ti­ve Inter­es­sen von Ihnen rei­chen NICHT aus, um in die Grund­rech­te eines Drit­ten einzugreifen.

Was ver­steht die DSGVO unter Erfor­der­lich­keit bei den berech­tig­ten Interessen?

Der Ein­satz eines Detek­tivs ist nur dann gerecht­fer­tigt, wenn unter Abwä­gung aller Gesichts­punk­te die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen nicht auch durch mil­de­re Mit­tel erreicht wer­den kön­nen. Hier­bei gel­ten fol­gen­de Kri­te­ri­en für das Gewicht des Eingriffs:

  • Art und Umfang der erfass­ten Informationen
  • Anlass und Umstän­de der Erhebung
  • betrof­fe­ner Personenkreis
  • Vor­han­den­sein von Ausweichmöglichkeiten
  • Art und Umfang der Verwertung

Bei­spie­le, die KEIN berech­tig­tes Inter­es­se sind:

  • Aus Nost­al­gie wis­sen zu wol­len, was der Ex-Part­ner /​ die Ex-Part­ne­rin macht;
  • Befrie­di­gung von Rachegelüsten;
  • Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
  • Bauch­ge­fühl, dass Arbeit­neh­mer krank fei­ert und schwarzarbeitet …

Um die DSGVO zu wah­ren reicht die pau­scha­le Aus­sa­ge “Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schüt­zen, braucht es glas­kla­re Ver­dachts­mo­men­te, damit wir von der DD – Detek­tei Dud­zus für Sie tätig wer­den dür­fen. Sie kön­nen uns z.B. durch Vor­la­ge von Urkun­den, Straf­an­zei­gen, Gerichts­ur­tei­len, Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen, Kon­to­aus­zü­ge  oder Schrift­ver­kehr glaub­haft machen, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen haben. Ergän­zend und hilf­reich ist eben­falls, wenn uns Ihr Rechts­an­walt ver­si­chert, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen haben.

Hier erhal­ten  Sie eine Mus­ter­vor­la­ge bezüg­lich der Inter­es­sen­ab­wä­gung nach der DSGVO.

Wir müs­sen hier lei­der oder Gott sei Dank restrik­tiv vor­ge­hen, damit wir als Detek­tei nicht zu Hand­lan­gern von Stal­kern wer­den. Hier­zu sind wir nicht nur gesetz­lich ver­pflich­tet, son­dern es ist uns auch ein Bedürf­nis unser Rechts­sys­tem zu schützen.

Erfolg oder Misserfolg - in beiden fällen laufen die Tränen
Erfolg ist immer eine Fra­ge der Perspektive.

Gibt es für den Detek­tiv­ein­satz eine Erfolgsgarantie?

Was bedeu­tet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?

Für eine miss­traui­sche Ehe­frau ist es viel­leicht ein Erfolg, wenn der Detek­tiv den Ehe­part­ner beim Fremd­ge­hen erwischt – für eine ande­re ist der Erfolg viel­leicht gera­de, wenn die Detek­tei fest­stellt, dass der Part­ner /​ die Part­ne­rin treu ist.

Ein Arbeit­ge­ber hegt den kon­kre­ten Ver­dacht, dass sein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter lie­ber am Strand in der Son­ne liegt, als sei­ne Kun­den auf­zu­su­chen. Wenn er ihn unbe­dingt los wer­den will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeits­zeit­be­trug nach­wei­sen kann. Ein ande­rer Chef ist jedoch hoch­zu­frie­den, wenn er erfährt, dass sein Mit­ar­bei­ter flei­ßig sei­ne Kun­den­ter­mi­ne wahrnimmt.

Erfolg ist subjektiv

Der Erfolg eines Detek­tiv­ein­sat­zes hängt von der Per­spek­ti­ve unse­res Man­dan­ten ab. Als pro­fes­sio­nel­le Detek­tei wer­den wir nur Tat­sa­chen objek­tiv berich­ten, nichts hin­zu­fü­gen oder weg­las­sen. Wir ver­ste­hen die viel­fäl­ti­gen Pro­ble­me unse­rer Man­dan­ten sehr gut, da uns nichts mensch­li­ches Fremd ist, doch Sie dür­fen und müs­sen Objek­ti­vi­tät von uns erwar­ten. Wir betei­li­gen uns nicht an Spekulationen!

Aus unse­rer Per­spek­ti­ve sind wir immer erfolgreich

Unse­re Detek­ti­ve ver­ste­hen sich auch als Pro­blem­lö­ser. Oft erge­ben sich aus unse­ren Beob­ach­tun­gen ganz neue Anhalts­punk­te, die Alles in einem ganz ande­ren Licht erschei­nen las­sen. Dar­aus erwach­sen für Sie neue Chan­cen. Für uns als Detek­tei besteht der Erfolg dar­in, dass wir Alles unter­nom­men haben, um das von Ihnen ange­streb­te Ziel zu errei­chen. Das ist nicht zu ver­wech­seln z.B. mit der Auf­ga­ben­stel­lung: “Bewei­sen Sie mir das mein Ehe­part­ner fremd geht”. Wir kön­nen nur mit unse­ren Beob­ach­tun­gen fest­stel­len, was und mit wem Ihr Ehe­part­ner unter­wegs ist, mit wem er sei­ne Zeit ver­bringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_​in treu ist, dann ist das eben­falls ein Erfolg unse­rer Arbeit.

Was ist Miss­erfolg beim Detektiveinsatz?

Der Miss­erfolg bei einem Detek­tiv­ein­satz ist gege­ben, wenn der Detek­tiv /​ die Detek­ti­vin durch eige­nes Ver­schul­den ent­tarnt wird und die Ziel­per­son dadurch Kennt­nis von den gegen sie durch­ge­führ­ten Maß­nah­men erhält. Das ist in unse­rer über 40-jäh­ri­gen Pra­xis so noch nie vor­ge­kom­men, was nicht heißt, dass unse­re Arbeit nicht schon mal auf­ge­flo­gen war. In die­sen Fäl­len konn­ten dann aber immer fest­stel­len, dass  unse­re Auftraggeber:in zu ver­trau­ens­se­lig in ihrem Umfeld waren, und von den Maß­nah­men der Detek­tei berich­tet haben. Manch­mal miss­trau­en uns auch Kun­den, ob wir wirk­lich unse­re Arbeit ver­rich­ten und erschei­nen am Ein­satz­ort. Hier­bei wer­den sie dann von unse­rer Ziel­per­son ent­deckt und unse­re Maß­nah­men bekannt.

Daher obers­tes Gebot: DISKRETION und “Schnau­ze halten”

Detektivauftrag kündigen

Wann und wie kann ich mein Detek­tiv­auf­trag kündigen?

  1. Sie kön­nen jeder­zeit den Detek­tiv­auf­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss schrift­li­che erfol­gen. Kün­di­gungs­grün­de müs­sen Sie uns nicht nen­nen. Ihre Kün­di­gung wird wirk­sam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@​dudzus.​com), Tele­fax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmer­kung: Unzeit wäre, wenn der Detek­tiv noch im Ein­satz ist und von der Kün­di­gung erst nach sei­ner Rück­kehr im Büro von der Kün­di­gung Kennt­nis erlangt.)
  2. Die Maß­nah­men wer­den auch ein­ge­stellt, wenn Sie uns tele­fo­nisch (nur an die Geschäfts­lei­tung) dar­um bit­ten und die Kün­di­gung gemäß vor­ste­hend Abs. 1 ankün­di­gen (+49 30 789081 – 0).
  3. Der Detek­tiv­auf­trag endet auto­ma­tisch, sobald die gewünsch­ten Bewei­se gesi­chert oder die Recher­chen abge­schlos­sen sind.
  4. Ein Detek­tiv­auf­trag kann außer­dem unter­bro­chen wer­den, wenn 
    1. das frei­ge­ge­be­nen Kos­ten­bud­get aus­ge­schöpft ist;
    2. Sie uns um Unter­bre­chung des Detek­tiv­ein­sat­zes bitten;
    3. die Ent­schei­dung, ob die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se aus­rei­chend sind, erst noch getrof­fen wer­den muss.
  5. Mit der Been­di­gung des Detek­tiv­auf­tra­ges wird in der Regel ein schrift­li­cher Abschluss­be­richt ange­fer­tigt. Hier­bei beach­ten wir eben­falls die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beob­ach­tung oder Erkennt­nis – soweit sie nicht zum Auf­trags­ziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts der Ziel­per­son) wie­der­ge­ge­ben wer­den. Hier­zu gehö­ren im Ein­zel­fall auch ange­fer­tig­te Fotos oder Videoaufzeichnungen.
Detektiv beobachtet mit Fotoausrüstung
Obser­va­ti­on auch bei schwie­ri­gen Sicht­ver­hält­nis­sen. ☎ 0800 030 11 00

Kann ich bei den Ermitt­lun­gen dabei sein?

Kann der Auf­trag­ge­ber beim Detek­tiv­ein­satz anwe­send sein? 
Ganz klar: NEIN. Es ist nicht mög­lich uns Detek­ti­ve bei der Arbeit zuzu­se­hen. Erfah­rungs­ge­mäß sind Man­dan­ten die bei den Ermitt­lun­gen dabei sind, so ner­vös, dass eine ruhi­ge ziel­ge­rich­te­te Arbeit unmög­lich ist. Uns ist auch kei­ne Detek­tei bekannt, die ihren Auf­trag­ge­ber bei den Detek­tiv­ein­sät­zen mit­nimmt. Das wür­de auch die Gefahr einer Ent­de­ckung deut­lich ver­grö­ßern und ande­rer­seits die Arbeit der Ein­satz­kräf­te behin­dern. Daher ist es nicht mög­li­che, unse­re Detek­ti­ve bei der Arbeit zu begleiten.

Je mehr Wis­sen Sie uns im Vor­feld eines Detek­tiv­ein­sat­zes über die Zielperson(en) bekannt geben, um so ein­fa­cher gestal­ten sich unse­re Maß­nah­men. Das hilft letzt­end­lich auch Kos­ten bei Ihnen zu vermeiden.

Sie erhal­ten auf Wunsch tele­fo­ni­sche Zwi­schen­be­rich­te oder Berich­te über Whats­App (sofern gewünscht) und gege­be­nen­falls Fotos, so dass Sie immer auf dem aktu­el­len Stand unse­rer Erkennt­nis­se sind. Dar­an kön­nen Sie abmes­sen, dass wir uns an die wäh­rend der Auf­trags­be­spre­chung ver­ein­bar­ten fest­ge­leg­ten Maß­nah­men halten.

Anmer­kung: Wenn Sie am Nach­mit­tag im Fern­se­hen Seri­en wie “Die Tro­va­tos” oder “Pri­vat­de­tek­tiv Cars­ten Stahl” sehen und dort den Ein­druck gewin­nen, dass dort die Kame­ra bei ech­ten Detek­tiv­ein­sät­zen dabei ist, so befin­den Sie sich in einem Irr­tum. Sol­che Seri­en sind “Script­ed Rea­li­ty”. Das sind Sen­dun­gen, wo ein Team von Dreh­buch­au­to­ren Sto­ries erfin­den, die mit Lai­en­schau­spie­lern oder ver­ein­zel­ten ech­ten Schau­spie­lern den Ein­druck erwe­cken, dass sich hier alles Live und in Far­be gera­de so abspielt.

Wenn die­se Fern­seh-Detek­ti­ve im wah­ren Ein­satz tätig wer­den wür­den, dann wären gegen die­se Detek­tei­en bereits Gewer­be­un­ter­sa­gungs­ver­fah­ren anhän­gig und die Staats­an­walt­schaft müss­te Über­stun­den einlegen.

Glau­ben Sie bit­te nicht sol­chen Unsinn. Was dort gezeigt wird hat abso­lut nichts mit unse­rer Tätig­keit als pro­fes­sio­nel­le Detek­tei zu tun.

Detektiv beobachtet mit Fotoausrüstung
Obser­va­ti­on auch bei schwie­ri­gen Sicht­ver­hält­nis­sen. ☎ 0800 030 11 00

Wann beginnt die Detek­tei mit mei­nem Auftrag?

Bei der Ertei­lung des Detek­tiv­auf­tra­ges bestim­men Sie, wann wir mit der Auf­trags­durch­füh­rung begin­nen sol­len. Häu­fig sind Vor­er­mitt­lun­gen not­wen­dig, d.h. es sind gege­be­nen­falls vor­ab dis­kre­te Obser­va­ti­ons­stand­or­te zu bestim­men, Recher­chen zu Adres­sen (Haupt- und Neben­wohn­sit­ze, Lage der Woh­nung, Arbeits­or­te, bevor­zug­te Park­plät­ze), Tele­fon­num­mern sowie von der Ziel­per­son benutz­te Fahr­zeu­ge (gege­be­nen­falls Kfz.-Halterermittlungen) durch­zu­füh­ren, um bei der Beob­ach­tung einer Ziel­per­son effek­tiv und unauf­fäl­lig vor­ge­hen zu können.

In Abhän­gig­keit von den durch­zu­füh­ren­den Maß­nah­men ist auch die Anzahl der benö­tig­ten Ein­satz­kräf­te fest­zu­le­gen und ein­zu­wei­sen. Bei ein­fa­chen Obser­va­tio­nen, die mit ledig­lich einen Detek­tiv durch­zu­füh­ren sind, kann der Mit­ar­bei­ter in der Regel inner­halb einer Stun­de zuzüg­lich Fahrt­zeit zum Ein­satz­ort mit der Obser­vie­rung beginnen.

Detektei schriftlich beauftragen
Auf­rags­vor­be­spre­chung bei Detek­tei Dud­zus kos­ten­los ☎ 0800 030 11 00

Wie kann ich die Detek­tei Dud­zus beauftragen?

Schrift­li­cher Auf­trag für Detektivauftrag

Ein Detek­tiv­auf­trag wird grund­sätz­lich (es gibt Aus­nah­men) schrift­lich erteilt. Daher set­zen wir uns mit Ihnen und/​oder auch Ihrem Rechts­an­walt zusam­men und bespre­chen aus­führ­lich, was das Ziel der Auf­tra­ges sein soll. Das Ziel des Auf­tra­ges muss für bei­de, sowohl für Sie als Man­dant als auch für uns als Detek­tei, ver­ständ­lich und deut­lich sein. Wir bei­de müs­sen das­sel­be Bild vor Augen haben. Nach­dem das Auf­trags­ziel defi­niert ist, Ihre bestehen­den Ver­dachts­mo­men­te uns bekannt sind und Sie so Ihr berech­tig­te Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen glaub­haft gemacht haben, wird eine schrift­li­cher Auf­trag nebst Hono­rar­ver­ein­ba­rung unterzeichnet.

Tele­fo­ni­sche Auf­trags­er­tei­lung für Detektiveinsatz

Es gibt Momen­te, da benö­ti­gen Sie aus dem Stand her­aus den TOP – Detek­tiv und es bleibt kei­ne Zeit für ein gro­ßes Pala­ver. In sol­chen Fäl­len genügt uns die TEXTFORM eines Auf­tra­ges per E‑Mail oder über einen der Mes­sen­ger-Diens­te von Whats­App, Three­ma, Signal, Sky­pe oder Tele­gram. Gera­de wäh­rend der Coro­na Covid-19 Pan­de­mie kann es auch not­wen­dig sein, auf einen per­sön­li­chen Kon­takt zu ver­zich­ten. Inso­fern kön­nen Sie einen Detek­tiv beauf­tra­gen auf tele­fo­ni­schen Weg.

Privatdetektive arbeiten gerne verdeckt und sollen nicht erkannt werden

Kann man einen Detek­tiv anonym beauftragen?

Grund­sätz­lich kön­nen Sie einen Detek­tiv­auf­trag auch anonym ertei­len. Als Detek­tei müs­sen wir jedoch den Nach­weis Ihres “Berech­tig­ten Inter­es­ses” (§ 193 StGB) haben. Wenn Sie selbst nicht in Erschei­nung tre­ten wol­len, kann die­ser Nach­weis auch ein von Ihnen beauf­trag­ter Rechts­an­walt uns gegen­über glaub­haft machen. Ihr Rechts­an­walt erteilt dann den Ermitt­lungs­auf­trag, der uns gegen­über auch für den Rech­nungs­be­trag ein­steht. Unse­re Ermitt­lungs- und Obser­va­ti­ons­er­geb­nis­se erhält dann aus­schließ­lich die Anwalts­kanz­lei oder eine uns ver­trag­lich vom Ihrem Rechts­an­walt nament­lich benann­te Vertrauensperson.

Aber: Der Rechts­an­walt wird sich sei­ne Bemü­hun­gen als Mit­ter zwi­schen Ihnen und uns als Detek­tei extra bezah­len las­sen. Daher kom­men Sie direkt zu uns, dann erhal­ten Sie alle Infor­ma­tio­nen “unge­fil­tert” von der Detek­tei Ihres Vertrauens.

 


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Wann beginnt die Detek­tei mit mei­nem Auftrag?

Bei der Ertei­lung des Detek­tiv­auf­tra­ges bestim­men Sie, wann wir mit der Auf­trags­durch­füh­rung begin­nen sol­len. Häu­fig sind Vor­er­mitt­lun­gen not­wen­dig, d.h. es sind gege­be­nen­falls vor­ab dis­kre­te Obser­va­ti­ons­stand­or­te zu bestim­men, Recher­chen zu Adres­sen (Haupt- und Neben­wohn­sit­ze, Lage der Woh­nung, Arbeits­or­te, bevor­zug­te Park­plät­ze), Tele­fon­num­mern sowie von der Ziel­per­son benutz­te Fahr­zeu­ge (gege­be­nen­falls Kfz.-Halterermittlungen) durch­zu­füh­ren, um bei der Beob­ach­tung einer Ziel­per­son effek­tiv und unauf­fäl­lig vor­ge­hen zu können.

In Abhän­gig­keit von den durch­zu­füh­ren­den Maß­nah­men ist auch die Anzahl der benö­tig­ten Ein­satz­kräf­te fest­zu­le­gen und ein­zu­wei­sen. Bei ein­fa­chen Obser­va­tio­nen, die mit ledig­lich einen Detek­tiv durch­zu­füh­ren sind, kann der Mit­ar­bei­ter in der Regel inner­halb einer Stun­de zuzüg­lich Fahrt­zeit zum Ein­satz­ort mit der Obser­vie­rung beginnen.

Detektei schriftlich beauftragen
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Wie kann ich die Detek­tei Dud­zus beauftragen?

Schrift­li­cher Auf­trag für Detektivauftrag

Ein Detek­tiv­auf­trag wird grund­sätz­lich (es gibt Aus­nah­men) schrift­lich erteilt. Daher set­zen wir uns mit Ihnen und/​oder auch Ihrem Rechts­an­walt zusam­men und bespre­chen aus­führ­lich, was das Ziel der Auf­tra­ges sein soll. Das Ziel des Auf­tra­ges muss für bei­de, sowohl für Sie als Man­dant als auch für uns als Detek­tei, ver­ständ­lich und deut­lich sein. Wir bei­de müs­sen das­sel­be Bild vor Augen haben. Nach­dem das Auf­trags­ziel defi­niert ist, Ihre bestehen­den Ver­dachts­mo­men­te uns bekannt sind und Sie so Ihr berech­tig­te Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen glaub­haft gemacht haben, wird eine schrift­li­cher Auf­trag nebst Hono­rar­ver­ein­ba­rung unterzeichnet.

Tele­fo­ni­sche Auf­trags­er­tei­lung für Detektiveinsatz

Es gibt Momen­te, da benö­ti­gen Sie aus dem Stand her­aus den TOP – Detek­tiv und es bleibt kei­ne Zeit für ein gro­ßes Pala­ver. In sol­chen Fäl­len genügt uns die TEXTFORM eines Auf­tra­ges per E‑Mail oder über einen der Mes­sen­ger-Diens­te von Whats­App, Three­ma, Signal, Sky­pe oder Tele­gram. Gera­de wäh­rend der Coro­na Covid-19 Pan­de­mie kann es auch not­wen­dig sein, auf einen per­sön­li­chen Kon­takt zu ver­zich­ten. Inso­fern kön­nen Sie einen Detek­tiv beauf­tra­gen auf tele­fo­ni­schen Weg.

Privatdetektive arbeiten gerne verdeckt und sollen nicht erkannt werden

Kann man einen Detek­tiv anonym beauftragen?

Grund­sätz­lich kön­nen Sie einen Detek­tiv­auf­trag auch anonym ertei­len. Als Detek­tei müs­sen wir jedoch den Nach­weis Ihres “Berech­tig­ten Inter­es­ses” (§ 193 StGB) haben. Wenn Sie selbst nicht in Erschei­nung tre­ten wol­len, kann die­ser Nach­weis auch ein von Ihnen beauf­trag­ter Rechts­an­walt uns gegen­über glaub­haft machen. Ihr Rechts­an­walt erteilt dann den Ermitt­lungs­auf­trag, der uns gegen­über auch für den Rech­nungs­be­trag ein­steht. Unse­re Ermitt­lungs- und Obser­va­ti­ons­er­geb­nis­se erhält dann aus­schließ­lich die Anwalts­kanz­lei oder eine uns ver­trag­lich vom Ihrem Rechts­an­walt nament­lich benann­te Vertrauensperson.

Aber: Der Rechts­an­walt wird sich sei­ne Bemü­hun­gen als Mit­ter zwi­schen Ihnen und uns als Detek­tei extra bezah­len las­sen. Daher kom­men Sie direkt zu uns, dann erhal­ten Sie alle Infor­ma­tio­nen “unge­fil­tert” von der Detek­tei Ihres Vertrauens.

 

Diskretion und Verschwiegenheit bei der DD - Detektei Dudzus
Dis­kre­ti­on: Bei der DD – Detek­tei Dud­zus eine Selbstverständlichkeit.

Wird mein Auf­trag bei der DD – Detek­tei Dud­zus dis­kret behandelt?

Geheim­hal­tung und Ver­schwie­gen­heit ist eine Selbst­ver­ständ­lich­keit bei der DD – Detek­tei Dud­zus! Bereits eine Anfra­ge an unse­re Detek­tei – ohne dass es zu einem Auf­trag kommt, wird dis­kret behan­delt. Wir fer­ti­gen bei Vor­be­spre­chun­gen kei­ner­lei Noti­zen. Bei einer Online-Anfra­ge erhal­ten wir nur die Daten, die Sie uns für eine Kon­takt­auf­nah­me nen­nen. Wir neh­men die Ver­ein­ba­rung zum Still­schwei­gen sehr ernst.

Auch ein erteil­ter Auf­trag wird mit abso­lu­ter Ver­schwie­gen­heit und weit über die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz) und der DSGVO (Daten­schutz­grund­ver­ord­nung) hin­aus mit abso­lu­ter Dis­kre­ti­on behandelt.

Aus­schließ­lich die Detek­ti­ve und Sach­be­ar­bei­ter, die mit der unmit­tel­ba­ren Auf­trags­durch­füh­rung betraut sind, erhal­ten die auf­trags­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen, wie sie für die erfolg­rei­che Durch­füh­rung der Observation(en) oder den Ermitt­lun­gen not­wen­dig sind.

Und selbst­re­dend sind auch unse­re Mit­ar­bei­ter zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet und haben die gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur Ein­hal­tung des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes und der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung unter­schrie­ben. Dafür bür­gen wir mit unse­rem guten Namen.

Erfah­re­ne Ermitt­ler arbei­ten diskret

Ein erfah­re­ner Ermitt­ler wird immer dis­kret arbei­ten, denn es soll ihn nie­mand bemer­ken. Gera­de uner­fah­re­ne Detek­ti­ve ver­su­chen auf “Teu­fel komm raus” einen Fall zu lösen und wer­den dann dabei erwischt. Dass fällt letzt­end­lich auf Sie als Kun­den zurück, wenn die beob­ach­te­te Per­son (Ziel­per­son) den hemds­ärm­lig, ohne Fach­wis­sen und Erfah­rung ermit­teln­den Detek­tiv bemerkt. Was sagt die Ehe­frau ihrem Ehe­mann – der die Beob­ach­tung bemerkt hat – der viel­leicht zu unrecht des Fremd­ge­hens ver­däch­tigt wur­de? Wie ist das wei­te­re Arbeits­kli­ma, wenn ein Arbeit­neh­mer bemerkt, dass sein Chef ihn wäh­rend der Krank­schrei­bung obser­vie­ren lässt?

Wie soll ein Detek­tiv dann noch Bewei­se sam­meln, wenn die Ziel­per­son nach einer bemerk­ten Obser­va­ti­on sein Ver­hal­ten ändert, stän­dig wech­seln­de Fahr­zeu­ge benutzt, übli­che Ver­kehrs­mit­tel und- wege ändert? Das ist auch der Grund, wes­halb Auf­trag­ge­ber NIEMALS in eige­ner Sache tätig wer­den sollten.

Das Ver­trau­ens­ver­hält­nis wäre zer­stört oder zumin­dest nach­hal­tig gestört.

Detek­tiv ist nicht unsicht­bar – aber gut getarnt

Kein Detek­tiv der Welt besitzt die berühm­te Tarn­kap­pe aus der Nibe­lun­gen­sa­ge und kann sich unsicht­bar machen. Aber – wenn auch nur der gerings­te Ver­dacht besteht, dass der Detek­tiv bemerkt wur­de – wird eine Obser­va­ti­on sofort abge­bro­chen, damit sich mög­li­che Zwei­fel bei der Ziel­per­son zer­streu­en. Es wird dann ande­res Per­so­nal ein­ge­setzt oder die Mit­ar­bei­ter­kräf­te wer­den ver­stärkt. Und das kön­nen wir garantieren.

Übri­gens:
In den fast vier Jahr­zehn­ten unse­rer Tätig­keit, ist noch nie eine Obser­va­ti­on aufgeflogen.

Was kostet ein Detektiv im Einsatz
Pro­fes­sio­nel­le Detek­tei in Ber­lin und Bran­den­burg hilft sofort. Erst­be­ra­tung ☎ 0800 030 11 00
Detektive klären preiswert, schnell und diskret Verdachtsmomente auf.
Detek­tiv Kos­ten für Detek­tiv­ein­satz sind oft erstat­tungs­fä­hig ☎ 0800 030 11 00

Was kos­tet ein Detektiv?

Die Fra­ge am Tele­fon “Was kos­tet ein pro­fes­sio­nel­ler Detek­tiv” in Ber­lin ist so ziem­lich die häu­figst gestell­te Fra­ge, nach­dem der Kun­de sein Pro­blem skiz­ziert hat. Die Fra­ge nach den Detek­tiv Kos­ten zu beant­wor­ten ist so ähn­lich, als ob ein Arzt am Tele­fon eine Dia­gno­se stel­len und die Zeit bis zu des­sen Gene­sung vor­aus­sa­gen soll, ohne den Pati­en­ten jemals gese­hen zu haben. Wir erläu­tern hier, wie sich die mög­li­chen Detek­tiv­kos­ten aus Stun­den­preis, Grund­ge­büh­ren, Fahr­zeug­ein­satz, Aus­lands­ein­satz und Tech­nik zusammensetzen.

Allein der Stun­den­satz für einen Detek­tiv ist wenig aussagekräftig

Der Stun­den­satz eines Detek­tivs sagt allein nichts über den end­gül­ti­gen Preis für die ent­ste­hen­den Detek­tiv­kos­ten. Die Kos­ten einer Ermitt­lun­gen zum Kfz-Kenn­zei­chen, einer Tele­fon­num­mern oder einer Anschrift kann klar im Vor­feld  bezif­fert wer­den. Doch wie sol­len die Kos­ten ermit­telt wer­den, wenn es um eine mehr­tä­gi­ge Obser­va­ti­on geht? Wie vie­le Detek­ti­ve müs­sen ein­ge­setzt wer­den? Wel­ches tech­ni­sche Equip­ment ist not­wen­dig? Sie sehen, einen end­gül­ti­gen Preis kann Ihnen kei­ne seriö­se Detek­tei im Vor­aus nen­nen. Nach einem aus­führ­li­chen Gespräch – wo alle Aspek­te des Auf­tra­ges erör­tert wur­den – kann eine gro­be Schät­zung über die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten abge­ge­ben werden.

Da Detek­tei­en welt­weit kei­ne ein­heit­li­che Abrech­nungs­me­tho­de haben, soll­ten Sie die Kos­ten so gut es geht ver­glei­chen und sich immer über den Stand der Ermitt­lun­gen erkun­di­gen. Auch das Fest­le­gen eines Auf­trags­li­mits oder die Ver­ein­ba­rung eines Fest­preis sind möglich.

Stun­den­satz für Detek­tiv Kos­ten soll­te kein allei­ni­ges Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um sein

Wei­te­re Kri­te­ri­en für Ihre Ent­schei­dung soll­ten sein:

  • Berufs­er­fah­rung
  • Refe­ren­zen
  • Res­sour­cen

All­ge­mei­ner Über­blick über Detek­tiv-Stun­den­sät­ze nach Bundesländern

Detek­tiv­kos­ten Ausland
Für Aus­lands­ein­sät­ze, die von dem Detek­tiv per­sön­lich bear­bei­tet wer­den, berech­nen Detek­tei­en unter­schied­lich hohe Zuschlä­ge zu ihren Stun­den­sät­ze. In der Regel beträgt der Zuschlag 30% zu den Stun­den­sät­zen. Abhän­gig vom Ein­satz­ge­biet, Art des Auf­tra­ges (z.B. Kin­des­rück­ent­füh­rung) kann gesagt wer­den, dass die Zuschlä­ge pro­por­tio­nal zum Gefah­ren­ge­biet stei­gen. So wer­den Ein­sät­ze in im Nahen und Mitt­le­ren Osten deut­lich höher sein, als ein Ein­satz in den USA.

Hier emp­feh­len wir, dass Sie sich von uns – als der Detek­tei Ihres Ver­trau­ens – bera­ten las­sen, ob der Ein­satz eines orts­an­säs­si­gen Kol­le­gen nicht güns­ti­ger für Sie wäre. Ger­ne über­neh­men wir auch die Koor­di­nie­rung und Abrech­nung für die Detek­tiv­kos­ten für den oder die Detek­ti­ve im Ein­satz im Ausland.

Baden-Würt­tem­berg
Stun­den­satz ab 67,23 Euro zzgl. 19% UST (12,77 Euro) = 80,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 100,84 Euro zzgl. 19% UST (19,16 Euro) = 120,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,966 Euro zzgl. 19% UST (0,184 Euro) = 1,15 Euro brutto
bis 1,302 Euro zzgl. 19% UST (0,247 Euro) = 1,55 Euro brutto

Bay­ern
Stun­den­satz ab 67,23 Euro zzgl. 19% UST (12,77 Euro) = 80,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 100,84 Euro zzgl. 19% UST (19,16 Euro) = 120,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,966 Euro zzgl. 19% UST (0,184 Euro) = 1,15 Euro brutto
bis 1,302 Euro zzgl. 19% UST (0,247 Euro) = 1,55 Euro brutto

Bran­den­burg
Stun­den­satz ab 46,22 Euro zzgl. 19% UST (8,78 Euro) = 55,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 92,44 Euro zzgl. 19% UST (17,56 Euro) = 110,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,756 Euro zzgl. 19% UST (0,144 Euro) = 0,90 Euro brutto
bis 1,228 Euro zzgl. 19% UST (0,233 Euro) = 1,45 Euro brutto

Ber­lin
Stun­den­satz ab 50,42 Euro zzgl. 19% UST (9,58 Euro) = 60,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 100,84 Euro zzgl. 19% UST (19,16 Euro) = 120,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,630 Euro zzgl. 19% UST (0,120 Euro) = 0,75 Euro brutto
bis 1,092 Euro zzgl. 19% UST (0,207 Euro) = 1,30 Euro brutto

Bre­men
Stun­den­satz ab 50,42 Euro zzgl. 19% UST (9,58 Euro) = 60,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 100,84 Euro zzgl. 19% UST (19,16 Euro) = 120,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,672 Euro zzgl. 19% UST (0,128 Euro) = 0,80 Euro brutto
bis 1,01 Euro zzgl. 19% UST (0,192 Euro) = 1,20 Euro brutto

Ham­burg
Stun­den­satz ab 63,03 Euro zzgl. 19% UST (11,98 Euro) = 75,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 113,45 Euro zzgl. 19% UST (21,56 Euro) = 135,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,01 Euro zzgl. 19% UST (0,192 Euro) = 1,20 Euro brutto

Hes­sen ohne Frankfurt/​Main
Stun­den­satz ab 63,03 Euro zzgl. 19% UST (11,98 Euro) = 75,00 Euro brutto
Stun­den­satz ab 96,64 Euro zzgl. 19% UST (18,36 Euro) = 115,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,228 Euro zzgl. 19% UST (0,233 Euro) = 1,45 Euro brutto


Frankfurt/​Main
Stun­den­satz ab 71,43 Euro zzgl. 19% UST (13,57 Euro) = 85,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 126,05 Euro zzgl. 19% UST (23,95 Euro) = 150,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,302 Euro zzgl. 19% UST (0,247 Euro) = 1,55 Euro brutto

Meck­len­burg-Vor­pom­mern
Stun­den­satz ab 50,42 Euro zzgl. 19% UST (9,58 Euro) = 60,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 96,64 Euro zzgl. 19% UST (18,36 Euro) = 115,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,228 Euro zzgl. 19% UST (0,233 Euro) = 1,45 Euro brutto

Nie­der­sach­sen
Stun­den­satz ab 58,82 Euro zzgl. 19% UST (11,17 Euro) = 70,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 117,65 Euro zzgl. 19% UST (22,35 Euro) = 140,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,176 Euro zzgl. 19% UST (0,224 Euro) = 1,40 Euro brutto

Nord­rhein-West­fa­len
Stun­den­satz ab 63,03 Euro zzgl. 19% UST (11,98 Euro) = 75,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 100,84 Euro zzgl. 19% UST (19,16 Euro) = 120,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,756 Euro zzgl. 19% UST (0,144 Euro) = 0,90 Euro brutto
bis 1,228 Euro zzgl. 19% UST (0,233 Euro) = 1,45 Euro brutto

Rhein­land-Pfalz
Stun­den­satz ab 58,82 Euro zzgl. 19% UST (11,18 Euro) = 70,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 92,44 Euro zzgl. 19% UST (17,56 Euro) = 110,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,134 Euro zzgl. 19% UST (0,216 Euro) = 1,35 Euro brutto

Saar­land
Stun­den­satz ab 58,82 Euro zzgl. 19% UST (11,18 Euro) = 70,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 92,44 Euro zzgl. 19% UST (17,56 Euro) = 110,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,134 Euro zzgl. 19% UST (0,216 Euro) = 1,35 Euro brutto

Sach­sen
Stun­den­satz ab 58,82 Euro zzgl. 19% UST (11,18 Euro) = 70,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 117,65 Euro zzgl. 19% UST (22,35 Euro) = 140,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,714 Euro zzgl. 19% UST (0,136 Euro) = 0,85 Euro brutto
bis 1,176 Euro zzgl. 19% UST (0,224 Euro) = 1,40 Euro brutto

Sach­sen-Anhalt
Stun­den­satz ab 47,90 Euro zzgl. 19% UST (9,10 Euro) = 57,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 95,80 Euro zzgl. 19% UST (18,20 Euro) = 114,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,714 Euro zzgl. 19% UST (0,136 Euro) = 0,85 Euro brutto
bis 1,092 Euro zzgl. 19% UST (0,208 Euro) = 1,30 Euro brutto

Schles­wig-Hol­stein
Stun­den­satz ab 58,82 Euro zzgl. 19% UST (11,18 Euro) = 70,00 Euro brutto
Stun­den­satz bis 117,65 Euro zzgl. 19% UST (22,35 Euro) = 140,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,228 Euro zzgl. 19% UST (0,233 Euro) = 1,45 Euro brutto

Thü­rin­gen
Stun­den­satz ab 54,62 Euro zzgl. 19% UST (10,38 Euro) = 65,00 Euro brutto
Stun­den­satz ab 109,24 Euro zzgl. 19% UST (20,76 Euro) = 130,00 Euro brutto

Kilo­me­ter­geld
ab 0,798 Euro zzgl. 19% UST (0,152 Euro) = 0,95 Euro brutto
bis 1,228 Euro zzgl. 19% UST (0,233 Euro) = 1,45 Euro brutto

Wei­te­re Kosten

Optio­na­le wei­te­re Kosten
Eben­falls abhän­gig von der Art des Auf­tra­ges kön­nen auch wei­te­re Gebüh­ren, die in der Höhe die varia­bel sein kön­nen, fest­ge­legt. Hier­zu zäh­len Grund­ge­büh­ren, Ein­satz von Über­wa­chungs­tech­nik (Abhör­tech­nik, Ortungs­tech­nik), Spe­zi­al­fahr­zeu­ge und Spe­sen. Eini­ge Detek­tei­en haben die­se Kos­ten in ihren Stun­den­sät­zen ein­ge­ar­bei­tet, ande­re Detek­ti­ve berech­nen die­se Kos­ten anhand eines Preiskatalogs.

Für Sie soll­te in jedem Fall deut­lich erkenn­bar sein, wel­che Kos­ten auf Sie zukom­men kön­nen. Oft­mals bie­ten Detek­tei­en – bei fest umris­se­nen Auf­trags­um­fang – auch Pau­schal­prei­se an, die häu­fig güns­ti­ger sind. Auch Erfolgs­prä­mi­en – je nach Auf­trags­ge­gen­stand – sind durch­aus üblich.

Aller­dings ist wich­tig zu wis­sen, dass die mög­li­che Erstat­tung von Detek­tiv­kos­ten im Rah­men des § 91 ZPO regel­mä­ßig nicht mög­lich ist, wenn Auf­trags­pau­scha­len oder Erfolgs­mo­del­le ver­ein­bart sind.

Erstat­tungs­fä­hig­keit von Detektivkosten

Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unter­lie­gen­de Par­tei ins­be­son­de­re die dem Geg­ner ent­stan­de­nen Kos­ten zu erstat­ten, soweit sie zur zweck­ent­spre­chen­den Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung not­wen­dig waren. Zu den Pro­zess­kos­ten rech­nen nicht nur die durch die Ein­lei­tung und Füh­rung eines Pro­zes­ses aus­ge­lös­ten Kos­ten, son­dern auch die­je­ni­gen Kos­ten, die wie etwa Kos­ten für Detek­ti­ver­mitt­lun­gen oder Test­käu­fe der Vor­be­rei­tung eines kon­kret bevor­ste­hen­den Rechts­streits die­nen. Die­se wer­den aus Grün­den der Pro­zess­wirt­schaft­lich­keit den Pro­zess­kos­ten zuge­rech­net und kön­nen im Kos­ten­fest­set­zungs­ver­fah­ren gel­tend gemacht wer­den (BGH, Beschluss vom 20. Okto­ber 2005ZB 21/​05, GRUR 2006, 439 Rn. 11 = WRP 2006, 237 Gel­tend­ma­chung der Abmahn­kos­ten, mwN).

Grund­ge­büh­ren /​ Bear­bei­tungs­ge­büh­ren
Grund­ge­büh­ren decken in der Regel pau­schal die Kos­ten, die nicht nach Ein­satz­stun­den abge­rech­net wer­den, wie z.B. für die Auf­trags­pla­nung, Ver­traut­ma­chung vor Ort mit den Loka­li­tä­ten, Mit­ar­bei­ter­füh­rung, mit­ge­führ­te Obser­va­ti­ons­tech­nik sowie die Stun­den für die Nach­be­rei­tung, wie z.B. Anfer­ti­gung des Ermitt­lungs­be­richts und täg­li­ches De-Brie­fing der Mit­ar­bei­ter. Eben­falls sind damit die Stun­den abge­gol­ten, die der Detek­tei durch den Zeit­auf­wand bei even­tu­el­len poli­zei­li­chen Ver­neh­mun­gen entstehen.

Über­wa­chungs­tech­nik
Zur Über­wa­chungs­tech­nik zählen:

  • Foto- bzw. Videoüberwachungssysteme 
    • getarn­te Minikameras;
    • offe­ne Kameraüberwachung;
  • GPS-Ortungs­tech­nik (Hard­ware), Ein­satz­dau­er bis zu sechs (6) Monaten;
  • DECT-Schnur­los­te­le­fo­ne abhö­ren (Soft- und Hardware);
  • Richt­mi­kro­fon;
  • Auf­fin­den von Abhör­tech­nik (pro­fes­sio­nel­le Wan­zen­fin­der von 1 Mhz bis 8000 Mhz)

Spe­sen
Zu den Spe­sen zählen:

  • Über­nach­tungs­kos­ten (orts­üb­lich);
  • Rei­se­kos­ten – soweit die­se nicht bereits durch das Kilo­me­ter­geld abge­deckt sind;
  • Bei Rei­sen die Bewir­tungs­kos­ten abzüg­lich erspar­ter Eigen­auf­wen­dun­gen (- 12,00 Euro/​Tag);
  • Ver­trau­ens­spe­sen (Bezah­lung von Infor­man­ten) durch Glaubhaftmachung.

Wir sagen Ihnen, was ein Detekiv­ein­satz kostet:

Sofort: Ange­bot für Detek­tiv­kos­ten per Tele­fon anfordern:

Rufen Sie uns unver­bind­li­che an,
wenn Sie einen pro­fes­sio­nel­len Detek­tiv suchen:

0800 030 11 00 (Kos­ten­frei)

Sie schil­dern uns kurz um wel­chen Sach­ver­halt es bei Ihnen geht. Im kos­ten­frei­en Erst­ge­spräch die eine Kurz­be­ra­tung beinhal­tet wer­den wir eine gro­be ers­te Kos­ten­schät­zung abge­ben. Durch den Ein­satz unse­rer erfah­re­ner Detek­ti­ve kön­nen Fäl­le oft schnel­ler (pro­fes­sio­nel­ler) gelöst wer­den, so dass Sie Detek­tiv­kos­ten einsparen!

Ver­glei­chen Sie nicht nur die Detek­tei Stun­den­sät­ze. Unse­riö­se Bil­lig-Ange­bo­te von Hob­by-Detek­ti­ven mit häu­fig ver­steck­ten wei­te­ren Kos­ten fin­den sich sehr häu­fig im Inter­net. Auch der Zusatz “geprüf­ter Ermitt­ler nach XXX” sagt abso­lut nichts über die Erfah­run­gen eines Detek­tivs aus.

Die Beauf­tra­gung eines pro­fes­sio­nel­len Detek­tivs zahlt sich aus. Durch unse­re Tätig­keit wur­den schon unzäh­li­ge unter­halts­säu­mi­ge Väter und Müt­ter über­führt, noto­ri­sche Schuld­nern erwischt und Dritt­schuld­ner gepfän­det. Als Unter­neh­mer kön­nen Sie durch das Auf­klä­ren von Dieb­stäh­len, Unter­schla­gun­gen, Lohn­fort­zah­lungs­be­trug oder Sach­be­schä­di­gun­gen deut­lich Kos­ten sparen.

In eini­gen Fäl­len sind die Detek­tiv­kos­ten auch erstat­tungs­fä­hig (§91 ZPO). Ein Rechts­pfle­ger setzt die Detek­tiv­kos­ten als not­wen­di­ge Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung fest und Ihr Geg­ner muss Ihnen die Kos­ten erstat­ten. Par­al­lel dazu kön­nen Sie die Detek­tiv­kos­ten in dem Umfang beim Finanz­amt gel­tend machen, wie Sie ihnen nicht vom Geg­ner erstat­tet wur­den. Wir bera­ten Sie ger­ne dazu!

Je nach Art und Umfang der gewünsch­ten Leis­tun­gen betra­gen die Stundensätze:

  • Pri­vat­de­tek­tiv-Kos­ten pro Stun­de zwi­schen 59,50 und 133,88 Euro (inkl. USt.)
  • Wirt­schafts­de­tek­tiv-Kos­ten pro Stun­de zwi­schen 45,00 und 110,00 Euro (net­to exkl. USt.)

 

Ihre Vor­tei­le bei  DD – Detek­tei Dudzus

  • Kei­ne Anfahrts­kos­ten in ganz Deutschland
  • Kei­ne ver­steck­te Kos­ten und Gebühren
  • Kei­ne Bearbeitungsgebühr
  • Kei­ne Kos­ten für Detek­tiv­be­rich­te bis 4 Std. Bearbeitungsdauer
  • Kei­ne Kos­ten für Foto- und Videomaterial
  • Trans­pa­ren­te Detektivkosten
  • Stand­by-Zeit für Detek­tiv nur zum ½ Stundensatz
  • Gerichts­ver­wert­ba­re Beweise
  • Erfah­re­ne Detek­ti­ve im Einsatz
  • Erstat­tungs­fä­hig­keit der Detek­tiv­kos­ten im Einzelfall
  • Kei­ne Kos­ten für eine tele­fo­ni­sche Erstberatung
  • Kei­ne Kos­ten für per­sön­li­ches Erst­ge­spräch (bis 1½ Stunden)

Maß­geb­lich für die Abrech­nung mit der Sma­ve­do UG | DD – Detek­tei Dud­zus sind die am Tag der Auf­trags­er­tei­lung ver­ein­bar­ten Hono­rar- und Kos­ten­sät­ze, die auch indi­vi­du­ell im Ein­zel­fall aus­ge­han­delt wer­den können.


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Handy und Telefon abhören ist illegal - leider vielen scheissegal.
Die Über­wa­chung eines Han­dys ist nur bei min­der­jäh­ri­gen Kin­dern durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erlaubt.

Kann die DD – Detek­tei Dud­zus Tele­fo­ne abhö­ren bzw. Mes­sen­ger-Nach­rich­ten mitlesen?

Mes­sen­ger-Diens­te wie Whats­App, Face­book, Three­ma, Signal, Sky­pe, Wire, Hoc­cer, Tele­gram und Snap­Chat wer­den wir nicht hacken und auch das Han­dy abhö­ren gehört nicht zu unse­ren Auf­ga­ben. Das heim­li­che Mit­hö­ren sowie das Aus­spä­hen von Daten erfüllt Straf­tat­be­stän­de. Wenn Sie vor­ha­ben Tele­fo­ne zu hacken und Nach­rich­ten mit­le­sen wol­len, dann infor­mie­ren Sie sich im Inter­net über die diver­sen ille­ga­len Metho­den der Nach­rich­ten­be­schaf­fung. Auch der Ehe­part­ner macht sich straf­bar, wenn er nachts das Tele­fon mit Spy­wa­re mani­pu­liert. Anders ver­hält es sich, wenn Sie ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der über­wa­chen wol­len und sie der Eigen­tü­mer des Tele­fons sind. Dann wer­den wir Sie ger­ne beraten.

Über­haupt haben wir fest­ge­stellt, dass in Zei­ten moder­ner Han­dys, die Neu­gier immer grö­ßer wird, z.B. um den Part­ner aus­zu­spio­nie­ren. Als DD – Detek­tei Dud­zus sind wir seit über 40 Jah­re am Markt aktiv und nur in einem ein­zi­gen Fall im Jahr 1987 muss­ten wir mal eine Tele­fon­wan­ze ein­set­zen, um ein ent­führ­tes Kind wie­der­zu­fin­den. Seit ca. 15 Jah­ren stel­len wir jedoch einen gesell­schaft­li­chen Wan­del fest. Respekt vor der Pri­vat­sphä­re exis­tiert bei vie­len Mit­men­schen nicht mehr. Auch die Angst vor Stra­fe ist vie­len egal. Heu­te will jeder Alles wis­sen. Spä­tes­tens seit­dem das Han­dy von Ange­la Mer­kel durch einen befreun­de­ten Staat (USA) ohne Kon­se­quen­zen abge­hört wur­de, glaubt jeder sich in einem rechts­frei­en Raum zu bewe­gen. Damit ein­her­ge­hend stel­len wir auch zuneh­mend eine psy­chi­sche Insta­bi­li­tät bei den Anru­fern fest, die immer wie­der nach den Dienst­leis­tun­gen “Han­dy abhö­ren” oder “Whats­App hacken”, nachfragen.

Als Fazit kön­nen wir jedoch fest­stel­len, dass die Wahr­heit noch immer ans Licht gekom­men ist – auch wenn wir uns dabei aus­schließ­lich lega­ler Metho­den und Hilfs­mit­tel bedienen.

Die Straf­tat­be­stän­de, die durch das Abhö­ren eines Han­dys oder das Hacken eines Mes­sen­ger-Diens­tes (auch E‑Mail und Com­pu­ter) ver­wirk­licht wer­den, kön­nen in den § 201 StGB und § 202a StGB nach­ge­le­sen werden.

Aller­dings ken­nen wir die Metho­den, wie Stal­ker und Ex-Part­ner das Han­dy aus­spio­nie­ren. Daher sind wir auch die rich­ti­gen Part­ner, wenn es um die Abwehr von Lausch­an­grif­fen geht.

Stalking ist Angriff auf das Rechtssystem - Detektive sind keine Handlanger für Stalker. Daher ist immer ein berechtigtes Interesse bei Auftragserteilung nachzuweisen.
Um Stal­king durch Detek­ti­ve zu ver­hin­dern, ist ein berech­tig­tes Inter­es­se vom Man­dan­ten bei Auf­trags­er­tei­lung nachzuweisen.

War­um wird ein “berech­tig­tes Inter­es­se” von der DD – Detek­tei Dud­zus verlangt?

Wenn wir als Detek­tei tätig wer­den, grei­fen wir in die Rech­te eines Drit­ten ein, näm­lich in die Rech­te des­je­ni­gen, der von uns über­wacht wird oder über den wir Infor­ma­tio­nen beschaf­fen sol­len. Sie müs­sen uns bei Auf­trags­er­tei­lung dar­le­gen, war­um Ihr per­sön­li­ches Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen einen höhe­ren Rechts­an­spruch erhebt, als die Per­sön­lich­keits­rech­te z.B. Ihres Mit­ar­bei­ters, Nach­barn oder Part­ners. Das berech­ti­ge Inter­es­se darf nicht gegen gel­ten­des Recht, wie z.B. die DSGVO, natio­na­le Daten­schutz­be­stim­mun­gen, Per­sön­lich­keits­rech­te ver­sto­ßen. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGBO) kennt hier­bei eine Aus­nah­me, die im Arti­kel 6 Abs. 1 Buch­sta­be f gere­gelt ist. Die­se Aus­nah­me lautet:

die Ver­ar­bei­tung ist zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind handelt.

DS-GVO Arti­kel 6, Abs. 1 Buchst. f 

Was bedeu­tet die DSGVO das für unse­re Arbeit als Detektei?

Wir prü­fen bei der Auf­trags­er­tei­lung, ob Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und ob die Erfor­der­lich­keit an den Infor­ma­tio­nen gege­ben ist. Ihre Inter­es­sen müs­sen dabei grö­ßer sein, als die Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son (Ziel­per­son), die wir obser­vie­ren oder über die wir Erkun­di­gun­gen ein­zie­hen. Ihre Inter­es­sen kön­nen dabei recht­li­cher, wirt­schaft­li­cher oder ideel­ler Art sein.

Rein spe­ku­la­ti­ve Inter­es­sen von Ihnen rei­chen NICHT aus, um in die Grund­rech­te eines Drit­ten einzugreifen.

Was ver­steht die DSGVO unter Erfor­der­lich­keit bei den berech­tig­ten Interessen?

Der Ein­satz eines Detek­tivs ist nur dann gerecht­fer­tigt, wenn unter Abwä­gung aller Gesichts­punk­te die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen nicht auch durch mil­de­re Mit­tel erreicht wer­den kön­nen. Hier­bei gel­ten fol­gen­de Kri­te­ri­en für das Gewicht des Eingriffs:

  • Art und Umfang der erfass­ten Informationen
  • Anlass und Umstän­de der Erhebung
  • betrof­fe­ner Personenkreis
  • Vor­han­den­sein von Ausweichmöglichkeiten
  • Art und Umfang der Verwertung

Bei­spie­le, die KEIN berech­tig­tes Inter­es­se sind:

  • Aus Nost­al­gie wis­sen zu wol­len, was der Ex-Part­ner /​ die Ex-Part­ne­rin macht;
  • Befrie­di­gung von Rachegelüsten;
  • Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
  • Bauch­ge­fühl, dass Arbeit­neh­mer krank fei­ert und schwarzarbeitet …

Um die DSGVO zu wah­ren reicht die pau­scha­le Aus­sa­ge “Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schüt­zen, braucht es glas­kla­re Ver­dachts­mo­men­te, damit wir von der DD – Detek­tei Dud­zus für Sie tätig wer­den dür­fen. Sie kön­nen uns z.B. durch Vor­la­ge von Urkun­den, Straf­an­zei­gen, Gerichts­ur­tei­len, Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen, Kon­to­aus­zü­ge  oder Schrift­ver­kehr glaub­haft machen, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen haben. Ergän­zend und hilf­reich ist eben­falls, wenn uns Ihr Rechts­an­walt ver­si­chert, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen haben.

Hier erhal­ten  Sie eine Mus­ter­vor­la­ge bezüg­lich der Inter­es­sen­ab­wä­gung nach der DSGVO.

Wir müs­sen hier lei­der oder Gott sei Dank restrik­tiv vor­ge­hen, damit wir als Detek­tei nicht zu Hand­lan­gern von Stal­kern wer­den. Hier­zu sind wir nicht nur gesetz­lich ver­pflich­tet, son­dern es ist uns auch ein Bedürf­nis unser Rechts­sys­tem zu schützen.

Erfolg oder Misserfolg - in beiden fällen laufen die Tränen
Erfolg ist immer eine Fra­ge der Perspektive.

Gibt es für den Detek­tiv­ein­satz eine Erfolgsgarantie?

Was bedeu­tet Erfolg bei einem Detektiveinsatz?

Für eine miss­traui­sche Ehe­frau ist es viel­leicht ein Erfolg, wenn der Detek­tiv den Ehe­part­ner beim Fremd­ge­hen erwischt – für eine ande­re ist der Erfolg viel­leicht gera­de, wenn die Detek­tei fest­stellt, dass der Part­ner /​ die Part­ne­rin treu ist.

Ein Arbeit­ge­ber hegt den kon­kre­ten Ver­dacht, dass sein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter lie­ber am Strand in der Son­ne liegt, als sei­ne Kun­den auf­zu­su­chen. Wenn er ihn unbe­dingt los wer­den will ist der Erfolg erreicht, wenn man den Arbeits­zeit­be­trug nach­wei­sen kann. Ein ande­rer Chef ist jedoch hoch­zu­frie­den, wenn er erfährt, dass sein Mit­ar­bei­ter flei­ßig sei­ne Kun­den­ter­mi­ne wahrnimmt.

Erfolg ist subjektiv

Der Erfolg eines Detek­tiv­ein­sat­zes hängt von der Per­spek­ti­ve unse­res Man­dan­ten ab. Als pro­fes­sio­nel­le Detek­tei wer­den wir nur Tat­sa­chen objek­tiv berich­ten, nichts hin­zu­fü­gen oder weg­las­sen. Wir ver­ste­hen die viel­fäl­ti­gen Pro­ble­me unse­rer Man­dan­ten sehr gut, da uns nichts mensch­li­ches Fremd ist, doch Sie dür­fen und müs­sen Objek­ti­vi­tät von uns erwar­ten. Wir betei­li­gen uns nicht an Spekulationen!

Aus unse­rer Per­spek­ti­ve sind wir immer erfolgreich

Unse­re Detek­ti­ve ver­ste­hen sich auch als Pro­blem­lö­ser. Oft erge­ben sich aus unse­ren Beob­ach­tun­gen ganz neue Anhalts­punk­te, die Alles in einem ganz ande­ren Licht erschei­nen las­sen. Dar­aus erwach­sen für Sie neue Chan­cen. Für uns als Detek­tei besteht der Erfolg dar­in, dass wir Alles unter­nom­men haben, um das von Ihnen ange­streb­te Ziel zu errei­chen. Das ist nicht zu ver­wech­seln z.B. mit der Auf­ga­ben­stel­lung: “Bewei­sen Sie mir das mein Ehe­part­ner fremd geht”. Wir kön­nen nur mit unse­ren Beob­ach­tun­gen fest­stel­len, was und mit wem Ihr Ehe­part­ner unter­wegs ist, mit wem er sei­ne Zeit ver­bringt. Aber wenn Ihr(e) Partner_​in treu ist, dann ist das eben­falls ein Erfolg unse­rer Arbeit.

Was ist Miss­erfolg beim Detektiveinsatz?

Der Miss­erfolg bei einem Detek­tiv­ein­satz ist gege­ben, wenn der Detek­tiv /​ die Detek­ti­vin durch eige­nes Ver­schul­den ent­tarnt wird und die Ziel­per­son dadurch Kennt­nis von den gegen sie durch­ge­führ­ten Maß­nah­men erhält. Das ist in unse­rer über 40-jäh­ri­gen Pra­xis so noch nie vor­ge­kom­men, was nicht heißt, dass unse­re Arbeit nicht schon mal auf­ge­flo­gen war. In die­sen Fäl­len konn­ten dann aber immer fest­stel­len, dass  unse­re Auftraggeber:in zu ver­trau­ens­se­lig in ihrem Umfeld waren, und von den Maß­nah­men der Detek­tei berich­tet haben. Manch­mal miss­trau­en uns auch Kun­den, ob wir wirk­lich unse­re Arbeit ver­rich­ten und erschei­nen am Ein­satz­ort. Hier­bei wer­den sie dann von unse­rer Ziel­per­son ent­deckt und unse­re Maß­nah­men bekannt.

Daher obers­tes Gebot: DISKRETION und “Schnau­ze halten”

Detektivauftrag kündigen

Wann und wie kann ich mein Detek­tiv­auf­trag kündigen?

  1. Sie kön­nen jeder­zeit den Detek­tiv­auf­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss schrift­li­che erfol­gen. Kün­di­gungs­grün­de müs­sen Sie uns nicht nen­nen. Ihre Kün­di­gung wird wirk­sam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@​dudzus.​com), Tele­fax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmer­kung: Unzeit wäre, wenn der Detek­tiv noch im Ein­satz ist und von der Kün­di­gung erst nach sei­ner Rück­kehr im Büro von der Kün­di­gung Kennt­nis erlangt.)
  2. Die Maß­nah­men wer­den auch ein­ge­stellt, wenn Sie uns tele­fo­nisch (nur an die Geschäfts­lei­tung) dar­um bit­ten und die Kün­di­gung gemäß vor­ste­hend Abs. 1 ankün­di­gen (+49 30 789081 – 0).
  3. Der Detek­tiv­auf­trag endet auto­ma­tisch, sobald die gewünsch­ten Bewei­se gesi­chert oder die Recher­chen abge­schlos­sen sind.
  4. Ein Detek­tiv­auf­trag kann außer­dem unter­bro­chen wer­den, wenn 
    1. das frei­ge­ge­be­nen Kos­ten­bud­get aus­ge­schöpft ist;
    2. Sie uns um Unter­bre­chung des Detek­tiv­ein­sat­zes bitten;
    3. die Ent­schei­dung, ob die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se aus­rei­chend sind, erst noch getrof­fen wer­den muss.
  5. Mit der Been­di­gung des Detek­tiv­auf­tra­ges wird in der Regel ein schrift­li­cher Abschluss­be­richt ange­fer­tigt. Hier­bei beach­ten wir eben­falls die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beob­ach­tung oder Erkennt­nis – soweit sie nicht zum Auf­trags­ziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts der Ziel­per­son) wie­der­ge­ge­ben wer­den. Hier­zu gehö­ren im Ein­zel­fall auch ange­fer­tig­te Fotos oder Videoaufzeichnungen.