Kin­des­miss­brauch: 3‑jährige Toch­ter der Freun­din sexu­ell miss­braucht – 4 Jah­re Haft für Tem­pel­ho­fer Kinderschänder

Nachrichten der Detektei Dudzus aus Berlin
Kinderschänder zu vier (4) Jahren Gefängnis verurteilt. Detektive der Detektei Dudzus klären auf.

Kin­der­schän­der stalkt Mutter

Erst das Kind miss­braucht – dann Kin­des­mut­ter gestalkt

Tempelhofer Kinderschänder sucht auf Kontaktbörsen nach Frauen zwischen 30 - 52 Jahren
Pro­fil­fo­to des pädo­phi­len Kin­der­schän­ders, wie er auf Kon­takt­bör­sen in Erschei­nung trat.

Sexu­el­ler Miss­brauch von Kin­dern kommt häu­fi­ger vor, als uns allen bewusst ist. Oft fin­den sich die Kin­der­schän­der in der unmit­tel­ba­ren Umge­bung des Kin­des und genie­ßen das Ver­trau­en der Eltern. Kin­der­schän­der kann jeder sein – der Onkel, der neue Lebens­part­ner, der Nach­bar oder der Sportleiter/​Trainer. Immer wird der pädo­phi­le Täter sein Macht­ver­hält­nis und/​oder sei­ne Ver­trau­ens­po­si­ti­on über sein kind­li­ches Opfer zum sexu­el­len Miss­brauch ausnutzen.

San­dra G. (Name geän­dert) war frisch geschie­den, als sie über die Sin­gle-Bör­se “neu​.de” den unge­lern­ten Ber­li­ner Schlos­ser C. O. S. (heu­te 48) im Som­mer 2013 ken­nen lern­te. Sie ver­lieb­te sich auf Anhieb in den gro­ßen schlan­ken Mann mit dem mar­kan­ten Kinn, den sie als freund­li­chen und sym­pa­thi­schen Men­schen erleb­te. Auf­grund sei­ner für­sorg­li­chen Art und sei­nes hand­werk­li­chen Geschicks emp­fand sie ihren neu­en Freund als “Haupt­ge­winn” sowohl für sich als auch ihre drei Kin­der. Sie ahn­te nicht, dass sie auf einen Kin­der­schän­der her­ein­fiel der sie nur aus­ge­sucht hat­te, um sei­ne Pädo­phi­lie an eines Ihrer Kin­der auszuleben.

Bereits nach weni­gen Mona­ten hat­te sich C. O. S. so gut in die Fami­lie inte­griert, dass er sich in ihrer Abwe­sen­heit um die Kin­der küm­mer­te. Er nahm Erzie­hungs­auf­ga­ben wahr, beauf­sich­tig­te die Kin­der und erteil­te Ge- und Ver­bo­te. Zu der 2010 gebo­re­nen jüngs­ten Toch­ter Adel­heid (Name geän­dert) ent­wi­ckel­te sich ein beson­ders gutes Ver­hält­nis. Er brach­te sie zu Bett und las ihr häu­fig Gute­nacht­ge­schich­ten vor.

Als C. O. S. im Juni 2017 in in Süd­eu­ro­pa war, um die Häu­ser der sei­ner Freun­din aus­zu­bau­en, erfuhr San­dra G. von einem Arbeits­kol­le­gen ihres Freun­des, dass C. O. S. wegen Kin­des­miss­brauchs bereits 2008 rechts­kräf­tig ver­ur­teilt war. Unver­züg­lich stell­te die Kin­des­mut­ter ihre drei Kin­der behut­sam zur Rede, als ihre jüngs­te Toch­ter, die heu­te sie­ben­jäh­ri­ge Adel­heid wei­nend zusam­men­brach und ihrer Mut­ter ihr Mar­ty­ri­um schil­der­te. Immer wie­der befrie­dig­te C. O. S. sei­nen Geschlechts­trieb an dem Mäd­chen, indem er ona­nie­rend vor ihr stand und ihr anschlie­ßend sei­nen Penis in den Mund steck­te oder an ihre unbe­klei­de­te Vagi­na hielt.

Am 19. Juni erstat­te­te San­dra G. Straf­an­zei­ge gegen ihren Freund C.O.S., der zu die­sem Zeit­punkt noch auf der Bau­stel­le auf einer süd­eu­ro­päi­schen Insel weil­te. Eine spe­zi­ell psy­cho­lo­gisch geschul­te Abtei­lung der Ber­li­ner Poli­zei beim Lan­des­kri­mi­nal­amt führ­te die Ermitt­lun­gen. Als sich auch nach Auf­fas­sung der Ermitt­ler-innen die Ver­dachts­mo­men­te gegen C. O. S. erhär­te­ten, kon­fron­tie­re San­dra G. per Whats­App C. O. S. mit dem unge­heu­er­li­chen Tatvorwurf.
[Das voll­stän­di­ge Urteil mit Begrün­dung am Ende der Sei­te – auch zum Down­load]

Als ob du einem Jun­kie Dro­gen anbietest”

C. O. S. recht­fer­tig­te sich per Whats­App Nach­richt aus Spa­ni­en. Er schrieb:

Ich habe Adel­heid weder unter­drückt, noch gezwun­gen, sie woll­te nur ihre Neu­gier­de stil­len und ich ließ es zu anstatt ihr klar zu machen, dass das nicht ok ist. Ich war froh, dass Adel­heit seit gut ein­ein­halb Jah­ren nicht mehr des­we­gen zu mir kam. Ich gebe ihr nicht die Schuld, die habe ich. Das ist als ob du einem Alko­ho­li­ker Schnaps anbie­test oder einem Jun­kie Dro­gen. Sie kam halt öfter zu mir an, ich war zu schwach, um mich zu weh­ren. Das soll kei­ne Ent­schul­di­gung sein, du sollst ver­ste­hen, wie Süch­ti­ge den­ken. Ich woll­te das nie und wäre auch nie auf die Idee gekom­men, sie anzu­fas­sen. Für sie war es ein auf­re­gen­des Aben­teu­er und ich war zu schwach…”

C. O. S. Seri­en­ver­ge­wal­ti­ger

San­dra G. been­de­te nach die­sem Geständ­nis sofort die Bezie­hung. Per Whats­App Nach­richt teil­te sie ihm mit, dass er sofort alles im Haus in Spa­ni­en lie­gen und sich auch nie wie­der bei ihr sehen las­sen sol­le. Sie infor­mier­te ihn auch dar­über, dass sie ihn bei der Poli­zei ange­zeigt hat.

Als C. O. S. begriff, dass es für ihn kein Ent­rin­nen gab, begann er sei­ne nun­meh­ri­ge Ex-Freun­din zu stal­ken. So ver­brei­te­te er Lügen über die Kin­des­mut­ter in den sozia­len Netz­wer­ken, die sie in die Nähe von Rechts­ra­di­ka­len rücken soll­te. Er unter­schlug die Kfz-Papie­re des Wohn­wa­gens und des Fahr­zeu­ges und teil­te dem leib­li­chen Vater der Kin­der per eMail sinn­ge­mäß mit, dass die Kin­des­mut­ter von dem sexu­el­len Miss­brauch gewusst und bil­li­gend gedul­det hätte.

Ab Novem­ber stei­ger­te der Kin­der­schän­der sei­ne Taten gegen die Kin­des­mut­ter. Immer wie­der zer­stach er die Auto­rei­fen an den diver­sen Fahr­zeu­gen der Fami­lie und auch sein ehe­ma­li­ger Arbeits­kol­le­ge, der sei­ne frü­he­re Ver­ur­tei­lung gegen­über der Kin­des­mut­ter offen­bart hat­te, blieb nicht ver­schont. So soll C. O. S. in zumin­dest zwei Fäl­len die Rad­mut­tern an einem Anhän­ger sei­nes Arbeits­kol­le­gen gelöst haben, der nur mit Mühe auf der Auto­bahn einen Unfall ver­mei­den konnte.

C. O. S. an den leib­li­chen Vater: “Wenn du Inter­es­se dar­an hast, der unfä­hi­gen Mut­ter dei­ner Kin­der, das Sor­ge­recht zu ent­zie­hen, kann ich dir eine Men­ge erzählen.”

Kin­der­schän­der bom­bar­diert San­dra G. mit Nachrichten

Nach­dem die Ber­li­ner Staats­an­walt­schaft Ankla­ge gegen C. O. S. erho­ben hat­te, stei­ger­te die­ser sich immer wei­ter in sei­nem kri­mi­nel­len Han­deln. Er bom­bar­dier­te sei­ne Ex-Freun­din mit Whats­App Nach­rich­ten und E‑Mails, for­der­te sie immer wie­der auf, mit ihm zu reden. Doch die Kin­des­mut­ter reagier­te nicht mehr.

Um die Auf­merk­sam­keit der Kin­des­mut­ter zu erlan­gen oder um die­se davon abzu­brin­gen, das Straf­ver­fah­ren wei­ter vor­an­zu­trei­ben, blieb auch in der Gerichts­ver­hand­lung unge­klärt. Jeden­falls begann C. O. S. ab Novem­ber 2017 die Auto­rei­fen von San­dra G. des nachts zu zer­ste­chen. Auch der ehe­ma­li­ge Arbeits­kol­le­ge Micky A. (Name geän­dert) wur­de nicht ver­schont. Ins­ge­samt zer­stach der Seri­en­kin­der­schän­der 15 Auto­rei­fen und lös­te in zwei Fäl­len die Radmuttern.

Die Krö­nung des kalt­blü­ti­gen, rach­süch­ti­gen Hilfs­ar­bei­ters, der sich selbst auch ger­ne als Bau­un­ter­neh­mer bezeich­net,  war, als er am 1. Weih­nachts­tag dem geschie­de­nen Mann von San­dra G. per E‑Mail sinn­ge­mäß mit­teil­te, dass die Kin­des­mut­ter von dem sexu­el­len Miss­brauch nicht nur gewusst habe, son­dern es sogar bil­li­gend in Kauf genom­men hätte.

San­dra G. schal­tet Pri­vat­de­tek­tiv Dud­zus ein

Am Nach­mit­tag des 17. Dezem­ber erschien San­dra G. auf Anra­ten ihres Rechts­an­wal­tes in unse­rem Ber­li­ner Detek­tiv­bü­ro. Bis­her bestand nur der Ver­dacht, dass C. O. S. auch der Rei­fen­ste­cher war, aber einen Beweis dafür gab es nicht. Es wur­de fest­ge­legt, dass die ver­schie­de­nen Fahr­zeu­ge von San­dra G. wäh­rend der Nacht­zeit beob­ach­tet und ein mög­li­cher Täter zwei­fels­frei iden­ti­fi­ziert wer­den soll­te, ohne ihn jedoch nach § 127 Abs. 1 StPO vor­läu­fig fest­zu­neh­men. Ins­be­son­de­re soll­te fest­ge­hal­ten wer­den, ob der Täter iden­tisch ist mit dem Kin­der­schän­der C. O. S. Für den posi­ti­ven Fall wür­de sich die Chan­ce eröff­nen, C. O. S. bereits vor einer mög­li­chen Ver­ur­tei­lung wegen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs der Adel­heid, wegen des Ver­dachts der Ver­dunk­lungs­ge­fahr, vor­zei­tig in Unter­su­chungs­haft neh­men zu kön­nen. Wir wuss­ten, dass C. O. S. kein eige­nes Fahr­zeug besaß, so dass wir davon aus­ge­hen muss­ten, dass unse­re Ziel­per­son zu Fuß an den über­wach­ten Fahr­zeu­gen auf­tau­chen würde.

Kinderschänder zersticht Reifen am Auto der Kindesmutter - Untersuchungshaft angeordnet
Detek­ti­ve der DD – Detek­tei Dud­zus beob­ach­te­ten, wie der Kin­der­schän­der den Auto­rei­fen sei­ner Ex-Frau aufschlitzt.

Noch in der sel­ben Nacht setz­ten wir gegen Mit­ter­nacht mit meh­re­ren Detek­ti­ven am Wohn­ob­jekt unse­rer Auf­trag­ge­be­rin die Obser­va­ti­on an. Es soll­te gar nicht lan­ge dau­ern, bis wir einen ers­ten Erfolg hat­ten. Um 00:58 Uhr fiel uns ein alter roter VW Golf auf, der auf­fal­lend lang­sam die Wohn­stra­ße abfuhr. Mehr­mals kreis­te der Wagen im Kar­ree um die schmu­cke Vil­len­an­la­ge in Ber­lin-Dah­lem. Dann park­te die Ziel­per­son das Fahr­zeug und begab sich fuß­läu­fig zu dem vor dem Grund­stück unse­rer Auf­trag­ge­be­rin par­ken­den Fahrzeugen.

Geduckt näher­te sich C. O. S. dem schwar­zen Golf unse­rer Kun­din. Am lin­ken Hin­ter­rei­fen bück­te er sich und stach in den Auto­rei­fen hin­ein. Das Ent­wei­chen der Luft war deut­lich zu hören. Sofort wen­de­te er sich zur gegen­über­lie­gen­den Stra­ßen­sei­te, um sich schnel­len Schrit­tes zu ent­fer­nen. Die Detek­ti­ve konn­ten die Sach­be­schä­di­gung gut ein­se­hen und auch auf Video festhalten.

Bei der anschlie­ßen­den Ver­fol­gung wur­de die Ziel­per­son zwar aus den Augen ver­lo­ren, aber eine spä­te­re Über­prü­fung an der Wohn­an­schrift des C. O. S. ergab, dass das Fahr­zeug, wel­ches die Detek­ti­ve im Besitz der Ziel­per­son gese­hen haben, abge­parkt an des­sen Tem­pel­ho­fer Anschrift mit noch war­men Motor stand.

Ber­li­ner Detek­ti­ve ermit­teln wei­te­re Fäl­le von sexu­el­len Kindesmissbrauch

Neben den ver­ein­bar­ten Obser­va­ti­ons­maß­nah­men, krem­pel­ten wir das Leben des pädo­phi­len C. O. S. rück­wärts auf. Zwi­schen sei­ner ers­ten Ver­ur­tei­lung wegen sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs im Jahr 2008 bis zu Beginn des Miss­brauchs an der klei­nen Adel­heit im Jahr 2013 lagen 5 Jah­re. Dass C. O. S. so lan­ge sei­nen Geschlechts­trieb nicht befrie­digt haben soll­te, erschien uns als Detek­tei, mit 36 Jah­ren Erfah­run­gen, unwahr­schein­lich. So recher­chier­ten wir alle ehe­ma­li­gen Adres­sen des C. O. S. und ermit­tel­ten alle sei­ne wei­te­ren Freun­din­nen, die er in den Jah­ren 2008 bis 2013 gehabt hatte.

Und wir wur­den fün­dig! Wir konn­ten mit sei­ner ehe­ma­li­gen Freun­din Petra R. (Name geän­dert) spre­chen, die einen heu­te 12jährigen Sohn hat. Sie wuss­te zu berich­ten, dass C. O. S. auch ihren Sohn sexu­ell miss­braucht hat­te, sie aber – als gelern­te Erzie­he­rin – um die Fol­gen einer mög­li­cher­wei­se inqui­si­to­ri­schen Befra­gung ihres Soh­nes wuss­te und daher von der Straf­ver­fol­gung absah, um ein Trau­ma bei ihrem Sohn zu ver­hin­dern. Sie wuss­te eben­falls zu berich­ten, wie C. O. S. nach der dann erfolg­ten Tren­nung sie mit Nach­rich­ten, Lie­bes­be­zeu­gun­gen und Dro­hun­gen einschüchterte.

Der damals vier­jäh­ri­ge Lucas R. wur­de von C. O. S. gezwun­gen, des­sen Penis zu strei­cheln bzw. ihn Oral zu befrie­di­gen. Petra R. stel­le ihren dama­li­gen Freund zur Rede und er recht­fer­tig­te sich damit, dass auch er von sei­nem Vater sexu­ell miss­braucht wor­den sei, die­ses aber nicht als unan­ge­nehm in Erin­ne­rung behal­ten hät­te. Es sei doch nur die kind­li­che Neu­gier des klei­nen Lucas gewesen …

Im Zeit­raum vom 18. Dezem­ber 2017 bis 15. Janu­ar 2018 konn­ten wir den pädo­phi­len Trieb­tä­ter C. O. S. bei sie­ben Tat­hand­lun­gen der Sach­be­schä­di­gung bzw. des Van­da­lis­mus beob­ach­ten, als er die­se stalk­te. Ins­ge­samt konn­te aber durch unse­re Detek­tei in Ber­lin fest­ge­stellt wer­den, dass der Stal­ker fast jede Nacht das Wohn­ob­jekt unse­rer Auf­trag­ge­be­rin auf­such­te. Par­al­lel dazu fuhr die Ziel­per­son auch immer wie­der die Wohn­- und Arbeits­adres­se des ehe­ma­li­gen Arbeits­kol­le­gen Micky A. im Ber­li­ner Bezirk Wed­ding an, um nach des­sen Fir­men­fahr­zeu­gen und Anhän­gern Aus­schau zu halten.

Fina­le

Müllsäcke vom Stalker über den Zaun geworfen
In sei­ner Wut warf C. O. S. Müll­sä­cke zurück in den Gar­ten sei­ner Ex-Freundin.

Am 08. Janu­ar war es mal wie­der soweit. C. O. S. such­te die Anschrift unse­rer Auf­trag­ge­be­rin in Ber­lin-Dah­lem auf, dies­mal aber nicht um Fahr­zeug­rei­fen zu zer­ste­chen, son­dern um für die Müll­ab­fuhr bereit­ste­hen­den Müll­sä­cke über den Zaun der San­dra G. zu wer­fen. Aber­mals folg­ten die Detek­ti­ve ihrem Auf­trag und beob­ach­te­ten nur das Gesche­hen ohne einzugreifen.

Aus Rache Reifen zerstochen - Stalking!
Am 08.01.2016 schlug der pädo­phi­le Stal­ker erneut zu. Weil Micky A. die Kin­des­mut­ter vor C. O. S. warn­te, zer­stach er auch des­sen Reifen.

Sodann such­te C. O. S. die Anschrift sei­nes ehe­ma­li­gen Kol­le­gen Micky A. auf, um nach des­sen Fahr­zeu­gen zu sehen. Unbe­merkt konn­te er auf sei­ner Fahrt von Dah­lem in den Bezirk Wed­ding ver­folgt wer­den. Tele­fo­nisch wur­de Micky A. über die bevor­ste­hen­de Ankunft der Ziel­per­son infor­miert, der sich sogleich in Bewe­gung setz­te und die Detek­ti­ve unse­res Ber­li­ner Büros vor Ort traf. Ver­deckt und in den Sei­ten­stra­ßen ste­hend, konn­ten die Detek­ti­ve C. O. S. mehr­mals dabei beob­ach­ten, wie er suchend die Umge­bung abfuhr. Als er sich sicher fühl­te, dass die Luft rein war, park­te er sein Fahrt­zeug an der Ecke Afri­­ka­­ni­­sche- und Kame­ru­ner Stra­ße. Zu Fuß begab er sich sodann zu dem Anhän­ger des Micky A., um dann dort die bei­den Zwil­lings­rei­fen zu zerstechen.

Stalker muss auf seiner Flucht sein Fahrzeug zurücklassen.
Als C. O. S. beim Zer­ste­chen der Rei­fen erwischt wird, lässt er sein Fahr­zeug auf der Flucht zu Fuß zurück.

Das plötz­li­che Ent­wei­chen der Luft in der nachts völ­lig stil­len Stra­ße war nicht zu überhören.

Über eine Sei­ten­stra­ße näher­te sich Chef­er­mitt­ler Ste­fan Dud­zus schnel­len Schrit­tes dem abge­park­ten Fahr­zeug der Ziel­per­son um ihn dort bei sei­ner Ankunft zur Rede zu stellen.

Als der Detek­tiv Dud­zus C. O. S. ansprach. war die­ser so erschro­cken, dass er an sei­ne Mes­ser­ta­sche griff, die er über dem Gesäß trug, um sich zu ver­tei­di­gen. Als C. O. S. jedoch bemerk­te, dass der Detek­tiv nicht allei­ne war, rann­te er in Panik so schnell in Rich­tung See­stra­ße davon, dass er einen unein­hol­ba­ren Vor­sprung hatte.

Eine Fest­nah­me war aber auch nicht mehr wich­tig und sich selbst in Gefahr zu brin­gen – bei einem bewaff­ne­ten Geg­ner – wäre Dumm­heit gewe­sen. Alles was zu einer Ver­ur­tei­lung füh­ren soll­te, war fest­ge­stellt worden.

Micky A. erstat­te­te noch in der sel­ben Nacht Anzei­ge bei der Poli­zei. Ich setz­te mich hin und ver­fass­te einen ins­ge­samt 48-sei­ti­gen schrift­li­chen Bericht mit Foto- und Video­do­ku­men­ta­ti­on, den wir unse­rer Auf­trag­ge­be­rin San­dra G. zukom­men lie­ßen. Unse­re Kun­din und Ihr Rechts­an­walt ent­schie­den dann, eben­falls Straf­an­zei­gen wegen Sach­be­schä­di­gung, Stal­king, Nöti­gung und Kör­per­ver­let­zung zu erstat­ten. Auch eine zivil­recht­li­che Scha­den­er­satz­kla­ge ist in Vorbereitung.

Unter­su­chungs­haft

Unse­re regel­mä­ßi­gen Berich­te an den Rechts­an­walt unse­rer Auf­trag­ge­be­rin gepaart mit den belas­ten­den Whats­App Nach­rich­ten des C. O. S. führ­ten zu einem Haft­be­fehl. Am Vor­mit­tag des 15. Janu­ar wur­de C. O. S. von der Poli­zei in der Woh­nung sei­ner Mut­ter in Ber­lin-Tem­pel­hof ver­haf­tet und in die Unter­su­chungs­haft­an­stalt Ber­lin-Moa­bit überführt.

Unse­re Arbeit als Detek­tei war damit erfolg­reich been­det und das ange­streb­te Ziel der vor­zei­ti­gen Inhaf­tie­rung eben­falls ver­wirk­licht. Hier gilt der beson­de­re Dank auch dem Rechts­an­walt unse­rer Kun­din Tho­mas Nick, der sich kon­se­quent und erfolg­reich bei der 7. Straf­kam­mer des Land­ge­richts für den Haft­be­fehl stark gemacht hatte.

Urteil über den Kinderschänder C. O. S. vom 08.05.2018 des Landgerichts Berlin Az: (507 KLs) 284 Js 1877/17 (47/17)
Voll­stän­di­ge Abschrift des Urteils über den Kin­der­schän­der C. O. S. Die Jugend­kam­mer der 7. gro­ßen Straf­kam­mer urteilt: 4 Jah­re Haft.

   Zum Down­load des Urteils hier kli­cken.


Wenn Du selbst Opfer sexu­el­len Miss­brauchs gewor­den bist


Du musst nicht dar­über nach­den­ken, ob Du viel­leicht Schuld an dem bist, was Dir pas­siert. Pädo­phi­lie ist eine Krank­heit – eine psy­chi­sche Stö­rung. Du bist ein Kind oder Her­an­wach­send. Erwach­se­ne haben für Dich da zu sein, du musst Ihnen ver­trau­en dür­fen. Wenn Du nie­man­den hast mit dem Du Reden kannst, fin­dest Du nach­fol­gend rich­tig gute Leu­te, denen Du ver­trau­en kannst.

external
external
external
external

Share this post

Comment (1)

Comments are closed.