Compliance-Management-Systeme sollen Korruption verhindern

Kor­rup­ti­on und Bestechung

Com­pli­ance-Manage­ment-Sys­tem soll Kor­rup­ti­on verhindern

Im B2B Bereich sind Bezie­hun­gen das hal­be Leben und Bezie­hun­gen scha­den nur dort, wo man kei­ne hat. Um Geschäfts­be­zie­hun­gen gut zu pfle­gen, sind die Etats für Reprä­sen­ta­ti­on und Bezie­hungs­pfle­ge gut gefüllt. Was frü­her zum guten Ton einer erfolg­rei­chen und lang­jäh­ri­gen geschäft­li­chen Part­ner­schaft gehör­te ist schlicht Kor­rup­ti­on. Noch heu­te ist bei vie­len Mana­gern und Ent­schei­dungs­trä­gern das Bewusst­sein, wo Bestechung und Bestech­lich­keit anfängt gering aus­ge­prägt. Daher gehört die Instal­la­ti­on eines Com­pli­ance-Manage­ment-Sys­tem in jeder Fir­ma zu den wich­tigs­ten Maß­nah­men, um die Ein­hal­tung der gel­ten­den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu gewährleisten.

Laut Bun­des­kri­mi­nal­amt sind die ange­bo­te­nen geld­wer­ten Vorteile

  1. Bar­geld,
  2. Bewir­tun­gen und Feiern,
  3. Sach­zu­wen­dun­gen,
  4. Teil­nah­me an Veranstaltungen,
  5. Rei­sen sowie
  6. Arbeits- oder Dienstleistungen.

Fer­ner wird bei der Kor­rup­ti­on zwi­schen akti­ver und pas­si­ver Bestechung unter­schie­den. Häu­figs­tes Sze­na­rio ist, dass der Ein­käu­fer von einem Lie­fe­ran­ten besto­chen wird, höhe­re Prei­se für bestimm­te Waren zu akzep­tie­ren (pas­si­ve Beschaf­fungs­kor­rup­ti­on). Wenn der Ein­käu­fer vom Ver­käu­fer ver­langt, ihn zu gerin­ge­ren Prei­sen als üblich zu belie­fern und ihm im Gegen­zug Vor­tei­le ein­räumt, dann ist dies akti­ve Beschaf­fungs­kor­rup­ti­on. Ana­log dazu kann Ver­triebs­kor­rup­ti­on pas­siv oder aktiv in Erschei­nung treten.

Nicht jeder Ver­käu­fer besticht sei­ne Geschäfts­part­ner. Viel­mehr arbei­tet der über­wie­gen­de Teil der Ein- und Ver­käu­fer ehr­lich und wir sind davon über­zeugt, dass in Zukunft die Fäl­le von Kor­rup­ti­on auch wei­ter zurück­ge­hen wer­den. Aber die Bud­gets für die Bezie­hungs­pfle­ge gehen davon aus, bei einem Ein­käu­fer auf eine gewis­se Bestech­lich­keit zu hof­fen. Selbst­ver­ständ­lich müs­sen die “beson­ders nütz­li­chen Auf­wen­dun­gen” in die Prei­se ein­kal­ku­liert wer­den, was dazu führt, dass je grö­ßer die gewähr­ten Vor­tei­le und Zuwen­dun­gen sind, umso grö­ßer sind die Gewinn­ein­bu­ßen. Dar­aus resul­tiert ein höhe­rer Ver­kaufs­preis mit den damit ver­bun­de­nen Wett­be­werbs­nach­tei­len für ihr Unternehmen

Die kri­mi­no­lo­gi­sche For­schung defi­niert den Begriff „Kor­rup­ti­on“ als „Miss­brauch eines öffent­li­chen Amtes, einer Funk­ti­on in der Wirt­schaft oder eines poli­ti­schen Man­dats zuguns­ten eines ande­ren, auf des­sen Ver­an­las­sung oder Eigen­in­itia­ti­ve, zur Erlan­gung eines Vor­teils für sich oder einen Drit­ten, mit Ein­tritt oder in Erwar­tung des Ein­tritts eines Scha­dens oder Nach­teils für die All­ge­mein­heit (in amt­li­cher oder poli­ti­scher Funk­ti­on) oder für ein Unter­neh­men (betref­fend Täter als Funk­ti­ons­trä­ger in der Wirtschaft)“.

Das deut­sche Straf­ge­setz unter­schei­det hin­sicht­lich der Kor­rup­ti­on fol­gen­de Tatbestände:

  • § 108b und § 108e StGB (Wäh­ler­be­stechung /​ Abge­ord­ne­ten­be­stechung)
  • §§ 299 ff. StGB (Bestech­lich­keit und Bestechung im geschäft­li­chen Verkehr)
  • §§ 331 ff. StGB (Vor­teils­an­nah­me /​ Bestech­lich­keit /​ Vor­teils­ge­wäh­rung /​ Bestechung).

Der Ein­kauf ist in beson­de­rer Wei­se kor­rup­ti­ons­ge­fähr­det. Bei der Auf­trags­ver­ga­be gibt es zahl­rei­che „Ein­satz­mög­lich­kei­ten“ für Schmier­gel­der. Unter­neh­men soll­ten die Straf­ver­fol­gung nicht den staat­li­chen Behör­den über­las­sen, son­dern akti­ve Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on mit­hil­fe eines pass­ge­nau­en Com­pli­ance-Manage­ments betrei­ben. Beim Mit­tel­stand herrscht hier der größ­te Nachholbedarf.

Dr. Rali­za Kole­va – Chief Com­pli­ance Offi­cer beim Sport­ar­ti­kel­her­stel­ler Puma

Im Jahr 2006 haben Frank­fur­ter Kor­rup­ti­ons­fahn­dern zufäl­lig eine Bestechungs­lis­te mit Namen und Sum­men in die Hän­de bekom­men. Ein glo­bal Play­ers der Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rer­in­dus­trie aus Frank­reich hat­te die Ein­käu­fer diver­ser Auto­bau­er auf ihrer Schmier­geld­lis­te, die zumeist sechs­stel­li­ge Sum­men zuge­schanzt bekamen.

Aber auch ande­re Annehm­lich­kei­ten gehö­ren zum Reper­toire der Vor­teils­ge­wäh­rung. Teu­re Aus­lands­rei­sen, orga­ni­sier­te Bor­dell­be­su­che oder aber lukra­ti­ve Bera­ter­ver­trä­ge über Stroh­män­ner sind gän­gi­ge Mit­tel. Heu­te haben alle Groß­un­ter­neh­men stren­ge Com­pli­ance-Richt­li­ni­en erlas­sen, deren Ein­hal­tung direkt beim Vor­stand des Unter­neh­mens ange­sie­delt sein muss. Das Bun­des­la­ge­bild des BKA zur Kor­rup­ti­on in Deutsch­land weist für das Jahr 2016 ins­ge­samt 6.502 Straf­ta­ten mit einer Scha­dens­sum­me von 123 Mio. Euro aus. Es konn­ten 2.545 Tat­ver­däch­ti­ge ermit­telt wer­den, wovon 1.399 Geld­ge­ber und 1.146 Besto­che­ne waren. Aller­dings sind 66% der Besto­che­nen Amts­trä­ger. Zu der Anzahl der Kor­rup­ti­ons­straf­ta­ten kom­men noch­mals 2.777 soge­nann­te Begleit­de­lik­te hinzu.

Neben den betrof­fe­nen Unter­neh­men oder öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen sind aber auch jene Unter­neh­men Opfer von Kor­rup­ti­on gewor­den, die sich stets geset­zes­treu ver­hal­ten haben und Schmier­geld­zah­lun­gen ableh­nen. Wenn Sie den Ver­dacht haben, dass Ihr Mit­be­wer­ber bei öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen ille­ga­le Zah­lun­gen leis­tet oder ihr Ein­käu­fer “auf zu gro­ßem Fuß lebt”, spre­chen Sie uns an.

Was kann die DD-Detek­tei Dud­zus für Sie tun?

Unse­re erfah­re­nen Detektive

  • prü­fen zunächst den Lebens­stil der Zielperson;
  • füh­ren eine Ver­mö­gens­her­kunfts­ana­ly­se durch;
  • ermit­teln, ob Ver­wand­te oder Freun­de der Ziel­per­son bei den bevor­zug­ten Lie­fe­ran­ten arbeiten;
  • kön­nen glaub­haft legen­diert als “Agent Pro­vo­ca­teur” in einem ganz genau fest­ge­leg­ten Rah­men als Ver­käu­fer auftreten.

Sofern von Ihnen gewünscht, sind wir Ihnen bei der Erstel­lung Ihrer Com­pli­ance-Richt­li­ni­en behilf­lich. Das Tot­schwei­gen die­ses The­mas ist kei­ne Opti­on. Ein Ver­hal­tens­ko­dex, der genau den Umgang zwi­schen Ihren Mit­ar­bei­tern und Geschäfts­part­ner regelt und sich dabei an die guten han­sea­ti­schen Kauf­manns­re­geln ori­en­tiert ist ein guter Anfang.

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