ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LEISTUNGEN DER
DD-DETEKTEI DUDZUS – STAND 07/2020
§ 1 Auftragsgrundsätze
Die DD-Detektei Dudzus arbeitet ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Sie ist verpflichtet, sich im Rahmen zumutbarer Grenzen davon zu überzeugen, dass ihre Ergebnisse nicht zu Zwecken missbraucht werden, die geltenden Gesetzen zuwiderlaufen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.
Der Auftraggeber ist daher schon bei der Auftragserteilung verpflichtet, soweit Auskunft über den Zweck des Auftrages und seine Motivation zu geben, dass der Detektei Dudzus eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Auftrages und der Berechtigung des Auftraggeberinteresses möglich ist. Der Auftraggeber versichert außerdem mit der Unterzeichnung des Auftrages, keine der Rechtsordnung zuwider¬laufenden Ziele zu verfolgen und die durch die DD-Detektei Dudzus gewonnenen Ergebnisse auch künftig weder selbst, noch durch oder Über Dritte gegen geltendes Recht zu verwenden bzw. verwenden zu lassen.
Hat der Auftraggeber insoweit, auch nach ausdrücklicher Aufforderung keine oder unwahre Angaben gemacht, ist die DD-Detektei Dudzus zur fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses berechtigt. Erkennt die Detektei Dudzus im Zuge ihrer Tätigkeit, dass der Auftraggeber den Auftrag in Vorbereitung, zur Durchführung oder Verdunkelung solcher Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen erteilt hat, die den Tatbestand geltender Straf- oder Strafnebengesetze erfüllen gilt das Auftragsverhältnis mit diesem Zeitpunkt als fristlos gekündigt.
In diesem Falle ist die DD-Detektei Dudzus von diesem Zeitpunkt an von der vereinbarten Schweigepflicht entbunden und berechtigt, in Sonderfällen kraft Gesetzes sogar verpflichtet, alle zur Abwendung des angestrebten rechtswidrigen Erfolges erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Von den vorgenannten Ausnahmen abgesehen darf die DD-Detektei Dudzus im Rahmen des erteilten Auftrages niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden.
Ergibt sich im Zuge der Auftragserledigung eine Interessenkollision, so darf die DD-Detektei Dudzus – unter Hinweis darauf – den Auftrag fristlos kündigen.
In allen vorgenannten Fällen ist die DD-Detektei Dudzus zur vollen Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen (z.B. Honorar, Spesen) berechtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z.B. Vertrauensschaden, entgangener Gewinn) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 2 Dienstvertrag
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, hat der Auftraggeber eine Dienstleistung bestellt, die nach den Regeln des Dienstleistungsvertrages abgewickelt wird. Ein Werkvertragsverhältnis entsteht ausschließlich dann, wenn der Auftraggeber seine Zahlungspflicht ausdrücklich und schriftlich davon abhängig gemacht hat, dass ein konkretisierter Erfolg eintritt.
§ 3 Auftragserledigung / Mitarbeitereinsatz
Die Art und Weise der Auftragserledigung, insbesondere auch die Entscheidung über die Anzahl der zur sach- und fachgerechten Auftragserledigung der im Einzelfall einzusetzenden Detektive, bleibt der DD-Detektei Dudzus vorbehalten. Die Detektei Dudzus orientiert sich dabei an den Erfahrungen, die letztlich die wirtschaftlichste und erfolgversprechendste Form der Auftragserledigung verspricht. Die DD-Detektei Dudzus ist nach ausschließlich eigenem Ermessen dazu berechtigt, auf Korrespondenzdetekteien und freiberuflich tätige Detektive zur Auftragserledigung zurückzugreifen, wenn dies im Einzelfall zur sach- und fachgerechten Auftragserledigung tunlich erscheint. Die abgeschlossene Honorarvereinbarung wird in den vereinbarten Stunden, Spesen und sonstigen Nebenkostensätzen dadurch nicht berührt, vom Sonderfall des § 7 abgesehen (Auslandsarbeit).
§ 4 Ausschließlichkeitsvereinbarung / Vertrauensschaden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Auftragsabwicklung durch die DD-Detektei Dudzus ohne vorherige Abstimmung mit der DD-Detektei Dudzus in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht berechtigt die Detektei Dudzus zur fristlosen Kündigung des Auftragsvertragsverhältnisses mit der Konsequenz, dass die DD-Detektei Dudzus zur vollen Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen (z.B. Honorar, Spesen) berechtigt ist, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z.B. Vertrauensschaden, entgangener Gewinn) ausdrücklich vorbehalten bleibt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung. Bei Verzug werden bankübliche Zinsen für Dispositionskredite in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber befindet sich, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, 10 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Einwendungen gegen die Rechnung gelten als unbeachtlich, wenn sie nach Verstreichen dieser Frist vorgebracht werden, bzw. der Auftraggeber die von der DD-Detektei Dudzus gewonnenen Erkenntnisse verwertet.
§ 6 Datenschutz / Datenspeicherung / Datenweitergabe
Von Seiten der DD-Detektei Dudzus werden nach Beendigung des Dienstleistungsauftrages die vorhandenen Ermittlungsberichte und Unterlagen gelöscht bzw. vernichtet. Der Auftraggeber willigt ein, dass die DD-Detektei Dudzus seine und die sonstigen auftragsbezogenen Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, elektronisch speichert und verarbeitet. Eine Datenweitergabe an Dritte ist, von den in diesen Geschäftsbedingungen abschließend aufgezählten Ausnahmen abgesehen, ausgeschlossen.
§ 7 Zeitzuschläge und Auslandsarbeit
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen kann sich das Stunden- bzw. Tageshonorar um die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Zuschläge erhöhen. Für Auslandsarbeit bleiben Sonderzuschläge, die, sofern nichts anderes vereinbart ist, mindestens 30% betragen, vorbehalten.
§ 8 Vorschusszahlung(en)
§ 9 Abrechnung möglicher Folgeinanspruchnahme
Wird die DD-Detektei Dudzus infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren, in die der Auftraggeber selbst, unmittelbar oder mittelbar, oder eine im Zuge der Auftragsabwicklung betroffene Person in Auftragszusammenhang involviert ist, durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den jeweils aktuellen Honorarsätzen der DD-Detektei Dudzus zu vergüten.
§ 10 Schweigepflicht
Die DD-Detektei Dudzus legt sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine größtmögliche Schweigepflicht über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Daten auf. Angaben zum Auftraggeber, zum Auftragsverlauf und ‑ergebnis, zu Personen, die während der Auftragsabwicklung bekannt gemacht werden etc. werden streng vertraulich und mit äußerster Diskretion behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn und soweit dies im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers zur erfolgreichen Auftragserledigung unabdingbar ist.
Für den Fall, dass der/die Auftraggeber die Rechnungsbeträge auch nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht bezahlt, kann die DD-Detektei Dudzus die gewonnenen Erkenntnisse nach eigenem Ermessen verwenden und an Dritte veräußern. Die DD-Detektei Dudzus ist NICHT verpflichtet, den Klageweg zu beschreiten und ist insoweit von der Schweigepflicht entbunden. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 11 Verwertungsverbot
Die durch die DD-Detektei Dudzus gewonnenen Erkenntnisse werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen dem Auftraggeber mitgeteilt. Dies vollzieht sich in der Regel mündlich/¬telefonisch vorab und nach Auftragsende in einem schriftlichen Bericht, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Diese Erkenntnisse sind ausschließlich für den Auftraggeber zur Wahrnehmung dessen bei Auftragserteilung umrissener berechtigter Interessen bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der vorgenannten Interessenwahrnehmung, insbesondere jedoch eine unlautere wirtschaftliche Verwendung der Erkenntnisse (z.B. jede Weiterveräußerung) ist untersagt. Der Auftraggeber haftet für alle aus einem Verstoß gegen diese Bestimmungen entstehenden Schäden allein in vollem Umfange. Der Auftraggeber darf die ihm übermittelten Informationen erst nach vollständigem Ausgleich aller Rechnungsbeträge verwenden. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht, gilt die Rechnung als anerkannt. Einwendungen gegen einzelne Rechnungspositionen oder die Rechnung insgesamt sind dann nicht mehr möglich.
§ 12 Haftungsausschluss
Die DD-Detektei Dudzus verpflichtet sich, jeden ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen, Gewissen und Vermögen und mit der branchenüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die DD-Detektei Dudzus, ihre Mitarbeiter und die von ihr eventuell hinzugezogenen Korrespondenzdetekteien etc. ausgeschlossen. Insbesondere wird nicht für die Folgen der Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der DD-Detektei Dudzus gefasst werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Informanten der DD-Detektei Dudzus.
§ 13 Kündigungsbedingungen / Abrechnung / Schadenersatz
Der Auftraggeber kann die Fortführung des Auftrages jederzeit, jedoch nicht vor Auftragsbeginn, die DD-Detektei Dudzus nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Sofern im Auftrag ein pauschaler Festpreis und ein fest definierter Zeitrahmen vereinbart worden ist, wird im Fall einer Kündigung vor Beginn der Auftragsdurchführung, unabhängig von der tatsächlich erbrachten Dienstleistung, 30% des Festpreises als Schadensersatz zur Zahlung fällig; erfolgt die Kündigung nach Auftragsbeginn, jedoch vor Ablauf des festgelegten Zeitrahmens, werden die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen nach den Honorarsätzen laut Auftrag abgerechnet. Die insoweit vertraglich eigentlich noch ausstehenden Leistungen sind dann zu 50% abzurechnen. In keinem Fall kann bei einer vorzeitigen Kündigung der pauschale Festpreis überschritten werden. Die Kündigung muss schriftlich an die Adresse der DD-Detektei Dudzus erfolgen und wird erst mit ihrem Zugang wirksam. Eine Kündigung zur Unzeit (nach 20:00 Uhr) wird mit Beginn des nächsten Arbeitstages (ab 08:00 Uhr) wirksam, sofern der/die Mitarbeiter innerhalb der Bundesländer Berlin/Brandenburg auftragsbezogen tätig sind. In allen anderen Fällen wird die Kündigung erst dann wirksam, wenn der oder die Mitarbeiter vom Einsatzort zum Sitz der DD-Detektei Dudzus zurückgekehrt ist/sind.
Die Kündigung kann auch per Telefax an: +49 30 789081 – 31 gesendet werden.
§ 14 Vertragswirksamkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.
§ 15 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Smavedo UG Abt. DD-Detektei Dudzus. Diese Gerichtsstand Vereinbarung gilt ausdrücklich für den Fall, dass
a). die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss Ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.
b). Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Dies gilt nur für Kaufleute.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.