AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der DD-Detektei Dudzus Berlin

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LEISTUNGEN DER

DD-DETEKTEI DUDZUSSTAND 07/​2020


§ 1 Auftragsgrundsätze

Die DD-Detek­tei Dud­zus arbei­tet aus­schließ­lich im Rah­men der gel­ten­den Geset­ze. Sie ist ver­pflich­tet, sich im Rah­men zumut­ba­rer Gren­zen davon zu über­zeu­gen, dass ihre Ergeb­nis­se nicht zu Zwe­cken miss­braucht wer­den, die gel­ten­den Geset­zen zuwi­der­lau­fen oder die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung gefährden.
Der Auf­trag­ge­ber ist daher schon bei der Auf­trags­er­tei­lung ver­pflich­tet, soweit Aus­kunft über den Zweck des Auf­tra­ges und sei­ne Moti­va­ti­on zu geben, dass der Detek­tei Dud­zus eine Beur­tei­lung der Recht­mä­ßig­keit des Auf­tra­ges und der Berech­ti­gung des Auf­trag­ge­ber­in­ter­es­ses mög­lich ist. Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert außer­dem mit der Unter­zeich­nung des Auf­tra­ges, kei­ne der Rechts­ord­nung zuwider¬laufenden Zie­le zu ver­fol­gen und die durch die DD-Detek­tei Dud­zus gewon­ne­nen Ergeb­nis­se auch künf­tig weder selbst, noch durch oder Über Drit­te gegen gel­ten­des Recht zu ver­wen­den bzw. ver­wen­den zu lassen.
Hat der Auf­trag­ge­ber inso­weit, auch nach aus­drück­li­cher Auf­for­de­rung kei­ne oder unwah­re Anga­ben gemacht, ist die DD-Detek­tei Dud­zus zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Auf­trags­ver­hält­nis­ses berech­tigt. Erkennt die Detek­tei Dud­zus im Zuge ihrer Tätig­keit, dass der Auf­trag­ge­ber den Auf­trag in Vor­be­rei­tung, zur Durch­füh­rung oder Ver­dun­ke­lung sol­cher Hand­lun­gen, Dul­dun­gen oder Unter­las­sun­gen erteilt hat, die den Tat­be­stand gel­ten­der Straf- oder Straf­ne­ben­ge­set­ze erfül­len gilt das Auf­trags­ver­hält­nis mit die­sem Zeit­punkt als frist­los gekündigt.
In die­sem Fal­le ist die DD-Detek­tei Dud­zus von die­sem Zeit­punkt an von der ver­ein­bar­ten Schwei­ge­pflicht ent­bun­den und berech­tigt, in Son­der­fäl­len kraft Geset­zes sogar ver­pflich­tet, alle zur Abwen­dung des ange­streb­ten rechts­wid­ri­gen Erfol­ges erfor­der­li­chen Schrit­te zu unternehmen.
Von den vor­ge­nann­ten Aus­nah­men abge­se­hen darf die DD-Detek­tei Dud­zus im Rah­men des erteil­ten Auf­tra­ges nie­mals gegen die Inter­es­sen des Auf­trag­ge­bers tätig werden.
Ergibt sich im Zuge der Auf­trags­er­le­di­gung eine Inter­es­sen­kol­li­si­on, so darf die DD-Detek­tei Dud­zus – unter Hin­weis dar­auf – den Auf­trag frist­los kündigen.
In allen vor­ge­nann­ten Fäl­len ist die DD-Detek­tei Dud­zus zur vol­len Berech­nung der bis zum Zeit­punkt der Kün­di­gung ent­stan­de­nen Auf­wen­dun­gen (z.B. Hono­rar, Spe­sen) berech­tigt. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Scha­dens (z.B. Ver­trau­ens­scha­den, ent­gan­ge­ner Gewinn) bleibt aus­drück­lich vorbehalten.

§ 2 Dienstvertrag

Soweit nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wor­den ist, hat der Auf­trag­ge­ber eine Dienst­leis­tung bestellt, die nach den Regeln des Dienst­leistungsvertrages abge­wickelt wird. Ein Werk­ver­trags­ver­hält­nis ent­steht aus­schließlich dann, wenn der Auf­trag­ge­ber sei­ne Zahlungs­pflicht ausdrück­lich und schrift­lich davon abhän­gig ge­macht hat, dass ein kon­kre­ti­sier­ter Erfolg eintritt.

§ 3 Auf­trags­er­le­di­gung /​ Mit­ar­bei­ter­ein­satz

Die Art und Wei­se der Auf­trags­er­le­di­gung, ins­be­son­de­re auch die Ent­schei­dung über die Anzahl der zur sach- und fach­ge­rech­ten Auf­trags­er­le­di­gung der im Ein­zel­fall ein­zu­set­zen­den Detek­ti­ve, bleibt der DD-Detek­tei Dud­zus vor­be­hal­ten. Die Detek­tei Dud­zus ori­en­tiert sich dabei an den Erfah­run­gen, die letzt­lich die wirt­schaft­lichs­te und erfolg­ver­spre­chends­te Form der Auf­trags­er­le­di­gung ver­spricht. Die DD-Detek­tei Dud­zus ist nach aus­schließ­lich eige­nem Ermes­sen dazu berech­tigt, auf Kor­re­spon­denz­de­tek­tei­en und frei­be­ruf­lich täti­ge Detek­ti­ve zur Auf­trags­er­le­di­gung zurück­zu­grei­fen, wenn dies im Ein­zel­fall zur sach- und fach­ge­rech­ten Auf­trags­er­le­di­gung tun­lich erscheint. Die abge­schlos­se­ne Hono­rar­ver­ein­ba­rung wird in den ver­ein­bar­ten Stun­den, Spe­sen und sons­ti­gen Neben­kos­ten­sät­zen dadurch nicht berührt, vom Son­der­fall des § 7 abge­se­hen (Aus­lands­ar­beit).

§ 4 Aus­schließ­lich­keits­ver­ein­ba­rung /​ Ver­trau­ens­scha­den

Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, wäh­rend der Auf­trags­ab­wick­lung durch die DD-Detek­tei Dud­zus ohne vor­he­ri­ge Abstim­mung mit der DD-Detek­tei Dud­zus in glei­cher Sache nicht selbst tätig zu wer­den oder Drit­te tätig wer­den zu las­sen. Ein Ver­stoß gegen die­se Pflicht berech­tigt die Detek­tei Dud­zus zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Auf­trags­ver­trags­ver­hält­nis­ses mit der Kon­se­quenz, dass die DD-Detek­tei Dud­zus zur vol­len Berech­nung der bis zum Zeit­punkt der Kün­di­gung ent­stan­de­nen Auf­wen­dun­gen (z.B. Hono­rar, Spe­sen) berech­tigt ist, wobei die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Scha­dens (z.B. Ver­trau­ens­scha­den, ent­gan­ge­ner Gewinn) aus­drück­lich vor­be­hal­ten bleibt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Der Rech­nungs­be­trag ist zahl­bar sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rech­nung. Bei Ver­zug wer­den bank­üb­li­che Zin­sen für Dis­po­si­ti­ons­kre­di­te in Rech­nung gestellt. Der Auf­trag­ge­ber befin­det sich, ohne dass es einer wei­te­ren Mah­nung bedarf, 10 Tage nach Erhalt der Rech­nung in Ver­zug. Ein­wen­dun­gen gegen die Rech­nung gel­ten als unbe­acht­lich, wenn sie nach Ver­strei­chen die­ser Frist vor­ge­bracht wer­den, bzw. der Auf­trag­ge­ber die von der DD-Detek­tei Dud­zus gewon­ne­nen Erkennt­nis­se verwertet.

§ 6 Daten­schutz /​ Daten­spei­che­rung /​ Daten­wei­ter­ga­be

Von Sei­ten der DD-Detek­tei Dud­zus wer­den nach Been­di­gung des Dienst­leis­tungs­auf­tra­ges die vor­han­de­nen Ermitt­lungs­be­rich­te und Unter­la­gen gelöscht bzw. ver­nich­tet. Der Auf­trag­ge­ber wil­ligt ein, dass die DD-Detek­tei Dud­zus sei­ne und die sons­ti­gen auf­trags­be­zo­ge­nen Daten, soweit geschäfts­not­wen­dig und im Rah­men des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes zuläs­sig, elek­tro­nisch spei­chert und ver­ar­bei­tet. Eine Daten­wei­ter­ga­be an Drit­te ist, von den in die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen abschlie­ßend auf­ge­zähl­ten Aus­nah­men abge­se­hen, ausgeschlossen.

§ 7 Zeit­zu­schlä­ge und Auslandsarbeit

An Sams­ta­gen, Sonn­ta­gen und gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen kann sich das Stun­den- bzw. Tages­ho­no­rar um die in der Leis­tungs­be­schrei­bung ver­ein­bar­ten Zuschlä­ge erhö­hen. Für Aus­lands­ar­beit blei­ben Son­der­zu­schlä­ge, die, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, min­des­tens 30% betra­gen, vorbehalten.

§ 8 Vorschusszahlung(en)

Die Erle­di­gung eines Auf­tra­ges kann von einer ange­mes­se­nen Vor­schuss­zah­lung abhän­gig gemacht. Nach Ver­brauch der Vor­schuss­zah­lung kann die DD-Detek­tei Dud­zus die Fort­füh­rung des Auf­tra­ges von einer neu­en Vor­schuss­zah­lung abhän­gig machen.

§ 9 Abrech­nung mög­li­cher Folgeinanspruchnahme

Wird die DD-Detek­tei Dud­zus infol­ge Aus­füh­rung des Auf­tra­ges in Pro­zes­sen oder sons­ti­gen Ver­fah­ren, in die der Auf­trag­ge­ber selbst, unmit­tel­bar oder mit­tel­bar, oder eine im Zuge der Auf­trags­ab­wick­lung betrof­fe­ne Per­son in Auf­trags­zu­sam­men­hang invol­viert ist, durch Anhö­rung oder schrift­li­che Bericht­erstat­tung in Anspruch genom­men, so ist der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet, den Zeit­auf­wand und die Aus­la­gen gemäß den jeweils aktu­el­len Hono­rar­sät­zen der DD-Detek­tei Dud­zus zu vergüten.

§ 10 Schweigepflicht

Die DD-Detek­tei Dud­zus legt sich im Rah­men der gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten eine größt­mög­li­che Schwei­ge­pflicht über alle im Zusam­men­hang mit dem Auf­trag bekannt gewor­de­nen Daten auf. Anga­ben zum Auf­trag­ge­ber, zum Auf­trags­ver­lauf und ‑ergeb­nis, zu Per­so­nen, die wäh­rend der Auf­trags­ab­wick­lung bekannt gemacht wer­den etc. wer­den streng ver­trau­lich und mit äußers­ter Dis­kre­ti­on behan­delt und nur dann an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben, wenn und soweit dies im wohl­ver­stan­de­nen Inter­es­se des Auf­trag­ge­bers zur erfolg­rei­chen Auf­trags­er­le­di­gung unab­ding­bar ist.
Für den Fall, dass der/​die Auf­trag­ge­ber die Rech­nungs­be­trä­ge auch nach zwei­ma­li­ger schrift­li­cher Mah­nung nicht bezahlt, kann die DD-Detek­tei Dud­zus die gewon­ne­nen Erkennt­nis­se nach eige­nem Ermes­sen ver­wen­den und an Drit­te ver­äu­ßern. Die DD-Detek­tei Dud­zus ist NICHT ver­pflich­tet, den Kla­ge­weg zu beschrei­ten und ist inso­weit von der Schwei­ge­pflicht ent­bun­den. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Auf­trag­ge­bers sind für die­sen Fall aus­drück­lich ausgeschlossen.

§ 11 Verwertungsverbot

Die durch die DD-Detek­tei Dud­zus gewon­ne­nen Erkennt­nis­se wer­den in Wahr­neh­mung berech­tig­ter Inter­es­sen dem Auf­trag­ge­ber mit­ge­teilt. Dies voll­zieht sich in der Regel mündlich/¬telefonisch vor­ab und nach Auf­trags­en­de in einem schrift­li­chen Bericht, soweit nichts ande­res ver­ein­bart wor­den ist. Die­se Erkennt­nis­se sind aus­schließ­lich für den Auf­trag­ge­ber zur Wahr­neh­mung des­sen bei Auf­trags­er­tei­lung umris­se­ner berech­tig­ter Inter­es­sen bestimmt und von die­sem streng ver­trau­lich zu behan­deln. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te außer­halb der vor­ge­nann­ten Inter­es­sen­wahr­neh­mung, ins­be­son­de­re jedoch eine unlau­te­re wirt­schaft­li­che Ver­wen­dung der Erkennt­nis­se (z.B. jede Wei­ter­ver­äu­ße­rung) ist unter­sagt. Der Auf­trag­ge­ber haf­tet für alle aus einem Ver­stoß gegen die­se Bestim­mun­gen ent­ste­hen­den Schä­den allein in vol­lem Umfan­ge. Der Auf­trag­ge­ber darf die ihm über­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen erst nach voll­stän­di­gem Aus­gleich aller Rech­nungs­be­trä­ge ver­wen­den. Ver­stößt der Auf­trag­ge­ber gegen die­se Pflicht, gilt die Rech­nung als aner­kannt. Ein­wen­dun­gen gegen ein­zel­ne Rech­nungs­po­si­tio­nen oder die Rech­nung ins­ge­samt sind dann nicht mehr möglich.

§ 12 Haftungsausschluss

Die DD-Detek­tei Dud­zus ver­pflich­tet sich, jeden ihr erteil­ten Auf­trag nach bes­tem Wis­sen, Gewis­sen und Ver­mö­gen und mit der bran­chen­üb­li­chen Sorg­falt aus­zu­füh­ren. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung wird für die DD-Detek­tei Dud­zus, ihre Mit­ar­bei­ter und die von ihr even­tu­ell hin­zu­ge­zo­ge­nen Kor­re­spon­denz­de­tek­tei­en etc. aus­ge­schlos­sen. Ins­be­son­de­re wird nicht für die Fol­gen der Ent­schlie­ßun­gen gehaf­tet, die auf­grund eines Berich­tes der DD-Detek­tei Dud­zus gefasst wer­den. Der Auf­trag­ge­ber hat kei­nen Anspruch auf die Bekannt­ga­be der Infor­man­ten der DD-Detek­tei Dudzus.

§ 13 Kün­di­gungs­be­din­gun­gen /​ Abrech­nung /​ Scha­den­er­satz

Der Auf­trag­ge­ber kann die Fort­füh­rung des Auf­tra­ges jeder­zeit, jedoch nicht vor Auf­trags­be­ginn, die DD-Detek­tei Dud­zus nur bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des, kün­di­gen. Sofern im Auf­trag ein pau­scha­ler Fest­preis und ein fest defi­nier­ter Zeit­rah­men ver­ein­bart wor­den ist, wird im Fall einer Kün­di­gung vor Beginn der Auf­trags­durch­füh­rung, unab­hän­gig von der tat­säch­lich erbrach­ten Dienst­leis­tung, 30% des Fest­prei­ses als Scha­dens­er­satz zur Zah­lung fäl­lig; erfolgt die Kün­di­gung nach Auf­trags­be­ginn, jedoch vor Ablauf des fest­ge­leg­ten Zeit­rah­mens, wer­den die bis zum Zugang der Kün­di­gung erbrach­ten Leis­tun­gen nach den Hono­rar­sät­zen laut Auf­trag abge­rech­net. Die inso­weit ver­trag­lich eigent­lich noch aus­ste­hen­den Leis­tun­gen sind dann zu 50% abzu­rech­nen. In kei­nem Fall kann bei einer vor­zei­ti­gen Kün­di­gung der pau­scha­le Fest­preis über­schrit­ten wer­den. Die Kün­di­gung muss schrift­lich an die Adres­se der DD-Detek­tei Dud­zus erfol­gen und wird erst mit ihrem Zugang wirk­sam. Eine Kün­di­gung zur Unzeit (nach 20:00 Uhr) wird mit Beginn des nächs­ten Arbeits­ta­ges (ab 08:00 Uhr) wirk­sam, sofern der/​die Mit­ar­bei­ter inner­halb der Bun­des­län­der Berlin/​Brandenburg auf­trags­be­zo­gen tätig sind. In allen ande­ren Fäl­len wird die Kün­di­gung erst dann wirk­sam, wenn der oder die Mit­ar­bei­ter vom Ein­satz­ort zum Sitz der DD-Detek­tei Dud­zus zurück­ge­kehrt ist/​sind.
Die Kün­di­gung kann auch per Tele­fax an: +49 30 789081 – 31 gesen­det werden.

§ 14 Vertragswirksamkeit

Soll­te eine der Bestim­mun­gen die­ser Ver­trags­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se rechts­un­wirk­sam sein oder wer­den, so wird die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen dadurch nicht berührt. In einem sol­chen Fall ist der Ver­trag viel­mehr sei­nem Sin­ne gemäß zur Durch­füh­rung zu brin­gen. Beruht die Ungül­tig­keit auf einer Leis­tungs- oder Zeit­be­stim­mung, so tritt an ihre Stel­le das gesetz­lich zuläs­si­ge Maß. Die Auf­he­bung, Ände­rung und Ergän­zung die­ses Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form. Münd­li­che Ver­ein­ba­run­gen, auch die münd­li­che Ver­ein­ba­rung über die Auf­he­bung der Schrift­form, sind nichtig.

§ 15 Gerichts­stand und Erfüllungsort

Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist der Sitz der Sma­ve­do UG Abt. DD-Detek­tei Dud­zus. Die­se Gerichts­stand Ver­ein­ba­rung gilt aus­drück­lich für den Fall, dass
a). die im Kla­ge­we­ge in Anspruch zu neh­men­de Par­tei nach Ver­trags­ab­schluss Ihren Sitz, Wohn­ort oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort verlegt.
b). Ansprü­che aus dem Ver­trags­ver­hält­nis im Wege des Mahn­ver­fah­rens gel­tend gemacht werden.
Dies gilt nur für Kaufleute.
Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort ist Berlin.