Straf­recht · Wiederaufnahme

Unschul­dig ver­ur­teilt?Neue Bewei­se für die Wiederaufnahme

DDDETEKTEI DUDZUS UG · BERLIN

Ein Fehl­ur­teil lässt sich nicht mit Ver­mu­tun­gen kor­ri­gie­ren. Es braucht neue, belast­ba­re Tat­sa­chen oder Beweis­mit­tel – sau­ber ermit­telt, nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert und recht­lich verwertbar.

Ermit­teln statt versprechen

Was die Detek­tei Dud­zus in einem Straf­ver­fah­ren leis­ten kann

Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit
Unter­su­chungs­haft ist eine ein­schnei­den­de Maß­nah­me. Umso wich­ti­ger ist eine früh­zei­ti­ge, über­prüf­ba­re Entlastungsermittlung.

Aus mei­ner lan­gen Ermitt­ler­pra­xis weiß ich: Eine Akte kann sehr umfang­reich sein und trotz­dem eine ent­schei­den­de Lücke ent­hal­ten. Viel­leicht wur­de ein Zeu­ge nie gesucht, eine Zeit­an­ga­be nur über­nom­men oder eine tech­ni­sche Spur nicht mit einer alter­na­ti­ven Erklä­rung abge­gli­chen. Genau dort beginnt unse­re Arbeit.

Wir erset­zen weder Straf­ver­tei­di­ger noch Sach­ver­stän­di­ge und ent­schei­den erst recht nicht über Schuld oder Unschuld. Wir kön­nen aber im Auf­trag der Ver­tei­di­gung oder eines berech­tig­ten Auf­trag­ge­bers Hin­wei­sen nach­ge­hen, Per­so­nen und Abläu­fe über­prü­fen und neue Erkennt­nis­se so doku­men­tie­ren, dass sie anwalt­lich bewer­tet wer­den können.

  • Ali­bis, Zeit­ab­läu­fe und Bewe­gungs­bil­der nachvollziehen
  • bis­lang nicht gehör­te Zeu­gen ermit­teln und ansprech­bar machen
  • Fotos, Vide­os, digi­ta­le Spu­ren und öffent­lich zugäng­li­che Quel­len auswerten
  • Wider­sprü­che in Aus­sa­gen und Akten struk­tu­riert gegenüberstellen
  • Ansatz­punk­te für geeig­ne­te Sach­ver­stän­di­ge und wei­te­re Beweis­erhe­bun­gen sichern
Wich­tig: Eine Detek­tei kann kei­ne Wie­der­auf­nah­me und kei­ne Haft­ent­schä­di­gung garan­tie­ren. Die recht­li­che Stra­te­gie gehört in die Hän­de einer im Straf­recht erfah­re­nen Rechts­an­wäl­tin oder eines Rechtsanwalts.

Je frü­her, des­to besser

Ent­las­tungs­be­wei­se vor einem rechts­kräf­ti­gen Urteil

Der bes­te Zeit­punkt für eine Ent­las­tungs­er­mitt­lung ist meist nicht nach einem Urteil, son­dern so früh wie mög­lich. Erin­ne­run­gen ver­blas­sen, digi­ta­le Daten wer­den über­schrie­ben, Auf­zeich­nun­gen gelöscht und Zeu­gen zie­hen um. Was heu­te noch über­prüf­bar ist, kann in eini­gen Mona­ten nicht mehr rekon­stru­ier­bar sein.

Akten und Chronologie

Wir zer­le­gen den behaup­te­ten Ablauf in über­prüf­ba­re Zeit­fens­ter und suchen gezielt nach Lücken, Wider­sprü­chen und bis­lang unbe­ach­te­ten Anknüpfungstatsachen.

Zeu­gen und Umfeld

Wir suchen Per­so­nen, die einen Ablauf aus eige­ner Wahr­neh­mung bestä­ti­gen oder wider­le­gen kön­nen. Dabei wird nicht „eine Aus­sa­ge bestellt“, son­dern eine Quel­le geprüft.

Tech­ni­sche Spuren

Stand­ort­da­ten, Fotos, Video­auf­nah­men, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­spu­ren und offe­ne Quel­len kön­nen ein Gesche­hen zeit­lich und räum­lich ein­ord­nen – sofern sie recht­mä­ßig zugäng­lich sind.

Der alte Grund­satz in dubio pro reo – im Zwei­fel für den Ange­klag­ten – ist kein Frei­brief für Spe­ku­la­tio­nen. Prak­tisch hilft der Ver­tei­di­gung ein Zwei­fel am meis­ten, wenn sich erklä­ren lässt, wor­auf er beruht.

Rechts­kraft überwinden

Neue Tat­sa­chen und Beweis­mit­tel für die Wiederaufnahme

Festnahme mit Handschellen als Symbol für ein Strafverfahren
Nach einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung sind die recht­li­chen Hür­den hoch. Eine blo­ße Neu­be­wer­tung des alten Mate­ri­als genügt regel­mä­ßig nicht.

Ein rechts­kräf­tig abge­schlos­se­nes Straf­ver­fah­ren wird nicht allein des­halb neu auf­ge­rollt, weil der Ver­ur­teil­te das Ergeb­nis für falsch hält. Für eine Wie­der­auf­nah­me zuguns­ten des Ver­ur­teil­ten nennt § 359 StPO eng begrenz­te Gründe.

Für die prak­ti­sche Ermitt­lungs­ar­beit ist beson­ders § 359 Nr. 5 StPO wich­tig: Neue Tat­sa­chen oder Beweis­mit­tel müs­sen für sich oder zusam­men mit den frü­her erho­be­nen Bewei­sen geeig­net sein, einen Frei­spruch, eine güns­ti­ge­re recht­li­che Ein­ord­nung oder eine wesent­lich ande­re Ent­schei­dung über eine Maß­re­gel zu begründen.

Neu“ bedeu­tet nicht auto­ma­tisch „erst ges­tern ent­stan­den“. Ent­schei­dend kann auch ein älte­rer Umstand sein, den das erken­nen­de Gericht nicht kann­te oder nicht ver­wer­tet hat. Ob ein kon­kre­ter Fund die­se Vor­aus­set­zung erfüllt, muss die Ver­tei­di­gung prüfen.

Belast­bar dokumentiert

Wie wir einem ent­las­ten­den Hin­weis nachgehen

Ich begin­ne nicht mit der Fra­ge, wel­che Theo­rie beson­ders spek­ta­ku­lär klingt. Ich begin­ne mit der Fra­ge: Was davon lässt sich heu­te noch über­prü­fen? Dar­aus ent­steht ein Ermitt­lungs­plan mit kla­ren Prioritäten.

  1. Auf­trag und Fra­ge­stel­lung: Gemein­sam mit der Ver­tei­di­gung wird fest­ge­legt, wel­che kon­kre­te Tat­sa­che geklärt wer­den soll.
  2. Quel­len­prü­fung: Wir unter­schei­den eige­ne Wahr­neh­mung, Hören­sa­gen, Doku­men­te und tech­ni­sche Spuren.
  3. Recht­mä­ßi­ge Beschaf­fung: Kei­ne Erkennt­nis ist hilf­reich, wenn ihre Gewin­nung unzu­läs­sig war oder ihre Her­kunft nicht erklärt wer­den kann.
  4. Nach­voll­zieh­ba­rer Bericht: Fest­stel­lun­gen, Zei­ten, Quel­len und Gren­zen der Aus­sa­ge­kraft wer­den getrennt und ver­ständ­lich dokumentiert.

Manch­mal ist das Ergeb­nis weni­ger dra­ma­tisch als erwar­tet. Das ist kein Miss­erfolg. Auch ein Hin­weis, der sich nicht bestä­tigt, kann eine Ver­tei­di­gung davor bewah­ren, Zeit und Glaub­wür­dig­keit in die fal­sche Rich­tung zu investieren.

Aktu­el­le Rechtslage

Haft­ent­schä­di­gung und wei­te­re Schä­den nach dem StrEG

Wer nach einer Wie­der­auf­nah­me frei­ge­spro­chen wird oder wes­sen frü­he­re Ver­ur­tei­lung ent­fällt bezie­hungs­wei­se gemil­dert wird, kann nach dem Gesetz über die Ent­schä­di­gung für Straf­ver­fol­gungs­maß­nah­men – dem StrEG – einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch haben. Auch nach Unter­su­chungs­haft und bestimm­ten wei­te­ren Maß­nah­men kann bei Frei­spruch, Ein­stel­lung oder abge­lehn­ter Ver­fah­rens­er­öff­nung eine Ent­schä­di­gung in Betracht kommen.

75 € pro Tag
beträgt der­zeit die gesetz­li­che Ent­schä­di­gung für den imma­te­ri­el­len Scha­den je ange­fan­ge­nem Tag einer gericht­li­chen Freiheitsentziehung.
Amt­li­che Grund­la­ge: § 7 Abs. 3 StrEG ↗
über 25 €
muss ein nach­ge­wie­se­ner Ver­mö­gens­scha­den lie­gen, damit er nach § 7 Abs. 2 StrEG ersetzt wird.
Amt­li­che Grund­la­ge: § 7 Abs. 2 StrEG ↗
6 Mona­te
beträgt grund­sätz­lich die Frist für die Anmel­dung des Anspruchs nach rechts­kräf­ti­ger Fest­stel­lung und Zustel­lung der Belehrung.
Amt­li­che Grund­la­ge: § 10 StrEG ↗

Zu den mög­li­chen Ver­mö­gens­schä­den kön­nen etwa Ver­dienst­aus­fall, der Ver­lust eines Arbeits­plat­zes oder ande­re kon­kret beleg­ba­re Nach­tei­le gehö­ren. Die Pau­scha­le von 75 Euro betrifft dage­gen den nicht ver­mö­gens­recht­li­chen Scha­den der Frei­heits­ent­zie­hung. Sie ist nicht mit der Gesamt­hö­he einer spä­te­ren Eini­gung über zusätz­li­che Schä­den gleichzusetzen.

Zunächst stellt das zustän­di­ge Gericht fest, ob der Staat dem Grun­de nach ent­schä­di­gen muss. Die kon­kre­te For­de­rung wird anschlie­ßend gegen­über der zustän­di­gen Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tung gel­tend gemacht. Aus­schluss- und Ver­sa­gungs­grün­de der §§ 5 und 6 StrEG kön­nen den Anspruch begren­zen; des­halb gehört auch die­ser Teil in anwalt­li­che Hände.

Stand Juli 2026: Die gesetz­li­che Tages­pau­scha­le beträgt wei­ter­hin 75 Euro. Poli­ti­sche For­de­run­gen nach einer wei­te­ren Anhe­bung ändern die der­zeit gel­ten­de Vor­schrift nicht.

Ein Fall mit lan­ger Vorgeschichte

Man­fred Gen­ditz­ki: Frei­spruch nach Wiederaufnahme

Der damalige Präsident des Bundesgerichtshofs Klaus Tolksdorf im Interview
Inter­view mit dem dama­li­gen Prä­si­den­ten des Bun­des­ge­richts­hofs Klaus Tolks­dorf. Foto: Uli Deck /​ dpa /​ Pic­tu­re Alliance.

Der soge­nann­te Bade­wan­nen-Fall zeigt, wie schwer sich ein ein­mal abge­schlos­se­nes Straf­ver­fah­ren kor­ri­gie­ren lässt. Man­fred Gen­ditz­ki war wegen Mor­des ver­ur­teilt wor­den und ver­brach­te vie­le Jah­re in Haft. Im Juli 2023 sprach ihn das Land­ge­richt Mün­chen I nach einem erfolg­rei­chen Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren frei.

Im Janu­ar 2026 teil­te das Baye­ri­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um mit, dass sich der Frei­staat Bay­ern und Gen­ditz­ki auf eine Ent­schä­di­gung von ins­ge­samt 1,31 Mil­lio­nen Euro ver­stän­digt haben. Die­ser Betrag umfass­te mehr als die gesetz­li­che Tages­pau­scha­le und darf des­halb nicht als all­ge­mei­ner Berech­nungs­maß­stab ver­stan­den werden.

Der Fall ist kein Beweis dafür, dass jedes belas­ten­de Urteil falsch ist. Er ist aber eine ein­dring­li­che Erin­ne­rung dar­an, war­um neue Tat­sa­chen, unab­hän­gi­ge Sach­kun­de und eine hart­nä­cki­ge, sau­ber doku­men­tier­te Prü­fung wich­tig sein können.

His­to­ri­sche Zeitdokumente

Doku­men­ta­tio­nen über Fehl­ur­tei­le und Strafjustiz

Die fol­gen­den Bei­trä­ge stam­men aus unter­schied­li­chen Jah­ren. Spra­che, Bild­ge­stal­tung und jour­na­lis­ti­sche Ein­ord­nung ent­spre­chen dem jewei­li­gen Erscheinungszeitpunkt.

Deut­sche Justiz

Eine Doku­men­ta­ti­on über Fehl­ur­tei­le, Beweis­wür­di­gung und die Schwie­rig­kei­ten, eine ein­mal gefes­tig­te Annah­me zu korrigieren.

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Unschul­dig hin­ter Gittern

Der Bei­trag beleuch­tet per­sön­li­che Fol­gen einer unbe­rech­tig­ten Inhaf­tie­rung und den lan­gen Weg zur Über­prü­fung eines Urteils.

In den Fän­gen der Justiz

Eine wei­te­re jour­na­lis­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit Ermitt­lungs­feh­lern, Sach­ver­stän­di­gen und den Fol­gen fal­scher Verdächtigungen.

Nach­le­sen

Wich­ti­ge Rechtsgrundlagen

Ver­trau­li­che Ersteinschätzung

Gibt es einen kon­kre­ten neu­en Ermittlungsansatz?

Wenn bereits eine Straf­ver­tei­di­gung besteht, stim­men wir den Ermitt­lungs­auf­trag mög­lichst direkt mit ihr ab. So wird nicht ins Blaue hin­ein gesucht, son­dern genau die Tat­sa­che geprüft, die für das Ver­fah­ren Bedeu­tung haben kann.

Hin­weis: Die­se Sei­te infor­miert all­ge­mein über Ermitt­lungs­ar­beit und die aktu­el­le Rechts­la­ge. Sie ersetzt kei­ne Rechts­be­ra­tung und kei­ne Prü­fung des Einzelfalls.