Eine Bonitätsprüfung ist allemal besser, als seinem Geld hinterher zu laufen.

Boni­täts­prü­fung – Ist mein Geschäfts­part­ner kreditwürdig?

Sie nut­zen bis­her her­kömm­li­che Aus­kunftei­en, um Ihren zukünf­ti­gen oder auch bestehen­den Geschäfts­part­ner einer Boni­täts­prü­fung zu unter­zie­hen? Das ist zunächst ein­mal gut so, doch eine Aus­kunf­tei kann unter Berück­sich­ti­gung des Daten­schutz­ge­set­zes oft nicht alles preis­ge­ben und schon gar nicht alles wis­sen. Meist bezie­hen die­se Aus­kunftei­en ihre Infor­ma­tio­nen über die Ihnen ange­schlos­se­nen Inkas­so­un­ter­neh­men, und da wer­den auch schon mal nega­ti­ve Ein­trä­ge vor­ge­nom­men, selbst wenn die gel­tend gemach­te For­de­rung unbe­grün­det ist.

Was Sie selbst tun kön­nen, um sich vor Scha­den zu bewahren

Auf den Sei­ten des Gemein­sa­men Voll­stre­ckungs­por­tal der Län­der kön­nen Sie sehr preis­wert selbst recher­chie­ren. Har­te Nega­tiv­merk­ma­le wie Haft­an­ord­nun­gen zur Abga­be der Ver­mö­gens­aus­kunft ste­hen dort mit Akten­zei­chen zur Ver­fü­gung. Das Regis­ter ist öffent­lich. Sie kön­nen von Ihren Sub­un­ter­neh­mern oder Zulie­fer­be­trie­ben durch­aus auch wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen direkt von die­sen selbst ver­lan­gen, z.B. eine steu­er­li­che Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung vom Finanz­amt, Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung der Kran­ken­kas­se als auch einen Aus­zug aus dem Gewerbezentralregister.

Bilan­zie­rungs­pflich­ti­ge Unter­neh­men, wie z.B. alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, müs­sen Ihre Bilanz­da­ten ver­öf­fent­li­chen. Die Bun­des­an­zei­ger Ver­lags GmbH hält unter dem Link https://​www​.bun​des​an​zei​ger​.de/​e​b​a​n​z​w​w​w​/​w​e​x​s​s​e​r​v​let die Unter­neh­mens­da­ten kos­ten­frei für Sie bereit. Doch oft ist das alles nur die hal­be Wahrheit.

Wirt­schafts­de­tek­ti­ve recher­chie­ren zur Boni­tät genauer

Im Gegen­satz zu Aus­kunftei­en, die den ange­frag­ten Geschäfts­part­ner auch schon mal tele­fo­nisch nach sei­nen Umsät­zen und Mit­ar­bei­tern befragt, führt die DD-Detek­tei Dud­zus – bei Vor­lie­gen eines berech­tig­ten Inter­es­ses – pro­fes­sio­nell und ver­deckt eine Boni­täts­prü­fung durch. Im Ein­zel­fall wird dort tief in das Unter­neh­men hin­ein geforscht (wir wol­len hier auch nicht zu viel über unse­re Metho­den preis­ge­ben) und auch das pri­va­te Umfeld der Geschäfts­lei­tung im Ein­zel­fall legen­diert untersucht.

Kei­ne Spio­na­ge, kei­ne pri­va­ten Informationen

Aber auch hier gilt selbst­ver­ständ­lich, dass nur sol­che Infor­ma­tio­nen von uns an Sie als Auf­trag­ge­ber wei­ter­ge­ge­ben wer­den kön­nen, die sich abso­lut nur auf die Beant­wor­tung der Fra­ge zur Boni­tät im Zusam­men­hang einer beab­sich­tig­ten oder bereits bestehen­den Geschäfts­be­zie­hung bezieht.
Das Aus­for­schen von Lie­fe­ran­ten- bzw. Kun­den­be­zie­hun­gen, Preis­kal­ku­la­tio­nen oder dem Ent­wick­lungs­stand ein­zel­ner Pro­jek­te wäre Indus­trie­spio­na­ge und straf­bar. Auch etwa­ige per­sön­li­che Lebens­um­stän­de, reli­giö­se oder poli­ti­sche Welt­an­schau­un­gen die bei den Ermitt­lun­gen unse­ren Detek­ti­ven bekannt wer­den, wer­den im Rah­men einer Boni­täts­prü­fung nicht wei­ter­ge­ge­ben und etwa­ige Auf­zeich­nun­gen bzw. Erkennt­nis­se dazu vernichtet.

Finanz­amt

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sollte Teil einer Bonitätsprüfung sein.
Auf­trag­neh­mer kann man auch auf­for­dern, eine steu­er­li­che Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung vorzulegen.

Kran­ken­kas­se

Bei der Bonitätsprüfung sollte auch einen Unbedenktlichkeitsbescheinigung der Krankenkasse eingefordert werden.
Auch die jewei­li­gen Kran­ken­ver­si­che­rer stel­len Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gun­gen aus.

Gewer­be­zen­tral­re­gis­ter

Der Generralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erteilt eine Auskunft über Max Mustermann - Bonitätsprüfung
Gewer­be­re­gis­ter­aus­kunft über eine natür­li­che Per­son, aus­ge­stellt vom Gene­ral­bun­des­an­walt beim Bundesgerichtshof