Bonitätsprüfung – Ist mein Geschäftspartner kreditwürdig?
Sie nutzen bisher herkömmliche Auskunfteien, um Ihren zukünftigen oder auch bestehenden Geschäftspartner einer Bonitätsprüfung zu unterziehen? Das ist zunächst einmal gut so, doch eine Auskunftei kann unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes oft nicht alles preisgeben und schon gar nicht alles wissen. Meist beziehen diese Auskunfteien ihre Informationen über die Ihnen angeschlossenen Inkassounternehmen, und da werden auch schon mal negative Einträge vorgenommen, selbst wenn die geltend gemachte Forderung unbegründet ist.
Was Sie selbst tun können, um sich vor Schaden zu bewahren
Auf den Seiten des Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder können Sie sehr preiswert selbst recherchieren. Harte Negativmerkmale wie Haftanordnungen zur Abgabe der Vermögensauskunft stehen dort mit Aktenzeichen zur Verfügung. Das Register ist öffentlich. Sie können von Ihren Subunternehmern oder Zulieferbetrieben durchaus auch weitergehende Informationen direkt von diesen selbst verlangen, z.B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse als auch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Bilanzierungspflichtige Unternehmen, wie z.B. alle Kapitalgesellschaften, müssen Ihre Bilanzdaten veröffentlichen. Die Bundesanzeiger Verlags GmbH hält unter dem Link https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet die Unternehmensdaten kostenfrei für Sie bereit. Doch oft ist das alles nur die halbe Wahrheit.
Wirtschaftsdetektive recherchieren zur Bonität genauer
Im Gegensatz zu Auskunfteien, die den angefragten Geschäftspartner auch schon mal telefonisch nach seinen Umsätzen und Mitarbeitern befragt, führt die DD-Detektei Dudzus – bei Vorliegen eines berechtigten Interesses – professionell und verdeckt eine Bonitätsprüfung durch. Im Einzelfall wird dort tief in das Unternehmen hinein geforscht (wir wollen hier auch nicht zu viel über unsere Methoden preisgeben) und auch das private Umfeld der Geschäftsleitung im Einzelfall legendiert untersucht.
Keine Spionage, keine privaten Informationen
Aber auch hier gilt selbstverständlich, dass nur solche Informationen von uns an Sie als Auftraggeber weitergegeben werden können, die sich absolut nur auf die Beantwortung der Frage zur Bonität im Zusammenhang einer beabsichtigten oder bereits bestehenden Geschäftsbeziehung bezieht.
Das Ausforschen von Lieferanten- bzw. Kundenbeziehungen, Preiskalkulationen oder dem Entwicklungsstand einzelner Projekte wäre Industriespionage und strafbar. Auch etwaige persönliche Lebensumstände, religiöse oder politische Weltanschauungen die bei den Ermittlungen unseren Detektiven bekannt werden, werden im Rahmen einer Bonitätsprüfung nicht weitergegeben und etwaige Aufzeichnungen bzw. Erkenntnisse dazu vernichtet.