Unerlaubte Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ermitteln
Ob eine unerlaubte Nebentätigkeit des Arbeitnehmers vorliegt, ist im wesentlichen Tatbestandsmerkmal aus Sicht des Arbeitgebers. Deshalb gehen wir hier auf die sich daraus ergebenden Interessen eines Arbeitgebers ein.
Nahe verwandt mit der unerlaubten Nebentätigkeit ist auch die Schwarzarbeit. Lesen Sie hier weiter, wenn Sie als Arbeitgeber Schwarzarbeit nachweisen wollen.
Auf dieser Seite möchten wir Folgendes kurz erläutern:
- wann im Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten erlaubt sind,
- bei welcher Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag die Nebentätigkeit genehmigt werden muss,
- wann eine Kündigung wegen unerlaubter Nebentätigkeit vorliegt und
- was Sie beachten sollten, wenn Sie unsere Wirtschaftsdetektei Berlin zur Ermittlung einer Nebentätigkeit beauftragen.
Muss im Arbeitsvertrag Nebentätigkeit erlaubt sein
Bestehen keine Regelungen zu einer Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag oder in einem etwaigen Tarifvertrag, so sind diese grundsätzlich erlaubt.
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber die Aufnahme einer Nebentätigkeit auch nicht anzeigen, denn er oder sie können in ihrer Freizeit machen was sie wollen.
Ausnahmen wären aber, wenn der Mitarbeiter in einem so großen zeitlichen Umfang einer Nebenbeschäftigung nachgeht, dass er oder sie die von ihm oder ihr geschuldete Arbeitsleistung nicht oder nur noch mangelhaft erfüllt. Dann handelt es sich um eine unerlaubte Nebentätigkeit.
Unwirksame Nebentätigkeitsvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Gelegentlich enthalten Arbeitsverträge jedoch Nebentätigkeitsvereinbarungen. Hier hängt es sehr stark von der entsprechenden Formulierung ab, ob diese überhaupt wirksam vereinbart ist.
Die folgenden Formulierungen im Arbeitsvertrag sind unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen bzw. keine Regelung enthalten, unter welchen Voraussetzungen eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt wird:
- Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebenbeschäftigung unzulässig.
- Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers.
Wirksame Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag Nebentätigkeit Muster
Die folgende Formulierung in einem Arbeitsvertrag ist jedoch wirksam. Sie kann als Muster einer Zusatzvereinbarung verwendet werden, weil die Nebentätigkeitsvereinbarung klare Regelungen enthält, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber einer Nebenbeschäftigung zustimmen muss:
Entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Beschäftigungsverhältnis sind dem Arbeitgeber anzuzeigen und bedürfen seiner vorherigen Zustimmung vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.
Abmahnung und Kündigung wegen unerlaubter Nebentätigkeit
Eine Abmahnung und in der Folge die Kündigung wegen unerlaubter Nebentätigkeit kann hingegen vorliegen, wenn die Interessen des Arbeitgebers verletzt werden.
Das ist dann der Fall, wenn z.B. der Arbeitnehmer in Konkurrenz zu seiner Firma tritt. D.h. er wird am Markt mit denselben Waren oder Dienstleistungen wie sein Arbeitgeber tätig. Dann ist eine Nebenbeschäftigung unzulässig und eine Abmahung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit und eine im Wiederholungfall ausgesprochene Kündigung könnte folgen.
Beispiel: Ein Versicherungsvertreter der für die Gesellschaft A ausschließlich Krankenversicherungen verkauft darf nicht gleichzeitig für die Gesellschaft B Krankenversicherungen verkaufen. Er darf aber z.B. Unfallversicherungen verkaufen, wenn seine eigene Firma diese nicht selbst oder über verbundene Unternehmen anbietet. Mehr dazu finden Sie unter Wettbewerbsverstöße.
Detektiv beauftragen, um unerlaubte Nebentätigkeit zu ermitteln
Bevor Sie einen Detektiv beauftragen, um das betriebliche Fremdgehen erkennen zu können, sollten Sie als Arbeitgeber einen hinreichend begründeten Verdacht haben. Ihr Arbeitnehmer sollte schuldhaft einer nicht erlaubten Nebenbeschäftigung nachgehen.
Bei Ermittlungen “ins Blaue hinein” können alle zusammengetragenen Beweismittel einem Verwertungsverbot unterliegen und eventuell Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gegen Sie als Arbeitgeber auslösen. Das Persönlichkeitsrecht schützt hier den Arbeitnehmer.
Das neue BDSG (Bundesdatenschutzgesetz vom 25. Mai 2018) regelt in § 24 Abs. 1 Satz 2, dass zur Abwehr oder Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von nicht öffentlichen Stellen (hier die Detektei) statthaft ist.
Mitarbeiterüberwachung zur Feststellung unerlaubter Nebentätigkeit
Eine Beauftragung unserer DD – Detektei Dudzus zur Mitarbeiterüberwachung und die von unseren Ermittlern gewonnenen Erkenntnisse zu einer etwaigen illegalen Nebenbeschäftigung müssen einer möglichen Überprüfung in einem Arbeitsgerichtsverfahren standhalten.
So werden bei einer Überwachung des Mitarbeiters auch nur solche Erkenntnisse in einen Bericht einfließen, wie es für ein Arbeitsgerichtsverfahren zum Nachweis einer unerlaubten Nebentätigkeit erforderlich ist. Ob dazu auch die Installation einer Spionage App auf dem Firmenhandy des betroffenen Mitarbeiters gehört, muss im Einzelfall geklärt werden.
Als seriöse Detektei in Berlin Tempelhof mit jahrzehntelanger Erfahrung werden wir Sie – gern auch in enger Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt – umfassend beraten. Wir dienen dem Recht und Sie haben es verdient, kompetent beraten zu werden.
Zögern Sie nicht, uns jetzt unter 0800 030 1100 anzurufen. Wir sind 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche telefonisch erreichbar. Oder schreiben Sie uns unverbindlich.