Inter­ner Betrug: Prä­ven­ti­on, Erst­maß­nah­men und dis­kre­te Aufklärung

Vom ers­ten Hin­weis bis zur belast­ba­ren Auf­klä­rung: ein struk­tu­rier­ter Ablauf für Unternehmensverantwortliche.


Inter­ner Betrug nutzt meist vor­han­de­ne Pro­zes­se. Beson­ders gefähr­det sind Berei­che, in denen eine Per­son bestel­len, bestä­ti­gen und Zah­lun­gen beein­flus­sen kann. Prä­ven­ti­on beginnt daher bei Zustän­dig­kei­ten – nicht bei flä­chen­de­cken­der Überwachung.

Typi­sche Risikofelder

Ein­kauf, Kas­se, Lager, Rei­se­kos­ten, Zeit­wirt­schaft und IT-Berech­ti­gun­gen ver­bin­den Ver­mö­gens­wer­te mit Ent­schei­dungs­spiel­raum. Auf­fäl­lig sind etwa unge­wöhn­li­che Lie­fe­ran­ten­wech­sel, Mehr­fa­ch­er­stat­tun­gen, pri­va­te Kon­takt­da­ten bei Geschäfts­part­nern oder Zugrif­fe außer­halb übli­cher Arbeits­zei­ten. Jede Auf­fäl­lig­keit braucht jedoch Kontext.

Ein Ver­dachts­fall braucht ein klei­nes Kernteam

Geschäfts­lei­tung, Recht, Daten­schutz und – je nach Struk­tur – Revi­si­on oder Betriebs­rat soll­ten Rol­len und Infor­ma­ti­ons­we­ge fest­le­gen. Ori­gi­nal­da­ten wer­den gesi­chert, Zugrif­fe pro­to­kol­liert und per­so­nen­be­zo­ge­ne Aus­wer­tun­gen auf das not­wen­di­ge Maß begrenzt. Eine vor­ei­li­ge Befra­gung kann Bewei­se gefährden.

Ermitt­lung nach Stufen

  1. Plau­si­bi­li­täts­prü­fung vor­han­de­ner Hinweise
  2. Ana­ly­se von Pro­zes­sen, Doku­men­ten und Berechtigungen
  3. Abgleich exter­ner öffent­li­cher Quellen
  4. geziel­te ope­ra­ti­ve Maß­nah­men nur bei aus­rei­chen­dem Anlass
  5. Bericht, recht­li­che Bewer­tung und Folgemaßnahmen

Die Wirt­schafts­de­tek­tei Dud­zus kann als unab­hän­gi­ge Stel­le die Fak­ten­auf­nah­me unter­stüt­zen und ihre Ergeb­nis­se für Rechts­be­ra­tung oder Behör­den struk­tu­riert dokumentieren.

Aus dem Fall lernen

Nach Abschluss soll­ten nicht nur ein­zel­ne Per­so­nen, son­dern auch die ermög­lich­ten Pro­zess­lü­cken betrach­tet wer­den. Funk­ti­ons­tren­nung, Pflich­tur­laub in sen­si­blen Rol­len, Berech­ti­gungs­re­views und ver­ständ­li­che Mel­de­we­ge wir­ken dau­er­haft. Gute Prä­ven­ti­on schützt das Unter­neh­men, ohne pau­schal alle Beschäf­tig­ten unter Ver­dacht zu stellen.