Stalking kann persönlich, telefonisch und digital stattfinden. Typisch ist nicht eine einzelne unerwünschte Nachricht, sondern wiederholtes Nachstellen, Kontaktieren, Bedrohen oder Missbrauchen persönlicher Daten. § 238 StGB erfasst verschiedene Formen der Nachstellung.
Bei akuter Gefahr zählt Sicherheit
Wenn Sie bedroht werden, die Person vor Ihrer Wohnung steht oder Sie verfolgt, rufen Sie die Polizei über 110. Gehen Sie an einen belebten oder geschützten Ort und informieren Sie Vertrauenspersonen. Private Ermittlungen sind keine Alternative zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
Vorfälle systematisch dokumentieren
Führen Sie ein Ereignisprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligten und Zeugen. Speichern Sie Nachrichten im Original, fertigen Sie Screenshots mit sichtbarem Kontext an und bewahren Sie Briefe oder Geschenke auf. Antworten Sie nicht impulsiv. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt Betroffenen ebenfalls, Vorfälle konsequent zu dokumentieren.
Digitale Zugänge absichern
- Passwörter von einem sicheren Gerät aus ändern
- Zwei-Faktor-Anmeldung aktivieren
- aktive Sitzungen und Weiterleitungen prüfen
- Standortfreigaben und Familienkonten kontrollieren
- bei Verdacht auf Spyware fachkundige Hilfe nutzen
Unterstützung koordinieren
Polizei, Fachberatungsstellen und anwaltliche Vertretung übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Eine Detektei bei Stalking kann – abgestimmt mit dem Sicherheitsplan – unbekannte Verursacher identifizieren oder wiederkehrende Handlungen dokumentieren. Jede Maßnahme muss so geplant sein, dass sie das Risiko nicht erhöht.
Wichtig: Teilen Sie der nachstellenden Person nicht mit, welche Sicherheits- oder Ermittlungsmaßnahmen vorbereitet werden.