Detek­tiv­kos­ten steu­er­lich abset­zen: Wor­auf es bei Anlass und Bele­gen ankommt

Ob Detek­tiv­kos­ten abzieh­bar sind, hängt vom wirt­schaft­li­chen Zusam­men­hang und vom Ein­zel­fall ab – nicht von der Rechnungsbezeichnung.


Detek­tiv­kos­ten sind nicht auto­ma­tisch steu­er­lich absetz­bar. Ent­schei­dend ist, war­um der Auf­trag erteilt wur­de und wie eng die Auf­wen­dun­gen mit steu­er­pflich­ti­gen Ein­nah­men oder einer betrieb­li­chen Tätig­keit zusam­men­hän­gen. Die Rech­nung allein schafft kei­ne Abziehbarkeit.

Unter­neh­men: betrieb­li­che Ver­an­las­sung dokumentieren

Nach § 4 EStG sind betrieb­lich ver­an­lass­te Auf­wen­dun­gen grund­sätz­lich Betriebs­aus­ga­ben, soweit kein Abzugs­ver­bot greift. Bei Ermitt­lun­gen zu Dieb­stahl, Spe­sen­be­trug oder Wett­be­werbs­ver­stö­ßen kann ein betrieb­li­cher Zusam­men­hang nahe­lie­gen. Auf­trag, Ver­dachts­la­ge, Kos­ten­frei­ga­be und Ergeb­nis soll­ten nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert sein.

Arbeit­neh­mer und Vermietung

Wer­bungs­kos­ten die­nen nach § 9 EStG der Erwer­bung, Siche­rung und Erhal­tung von Ein­nah­men. Ob Detek­tiv­kos­ten dar­un­ter fal­len, hängt vom kon­kre­ten Zusam­men­hang ab. Pri­va­te Kon­flik­te ohne Bezug zu Ein­künf­ten sind regel­mä­ßig anders zu behandeln.

Pri­va­te Auf­wen­dun­gen sind beson­ders einzelfallabhängig

Bei außer­ge­wöhn­li­chen Belas­tun­gen gel­ten hohe gesetz­li­che Hür­den. Eine zivil­recht­li­che oder fami­li­en­recht­li­che Bedeu­tung einer Ermitt­lung bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass das Finanz­amt die Kos­ten aner­kennt. Las­sen Sie den Sach­ver­halt vor­ab steu­er­lich prüfen.

Die­se Unter­la­gen gehö­ren in die Akte

  • schrift­li­cher Auf­trag mit sach­li­chem Zweck
  • Rech­nung mit Zeit­raum und Leistungsart
  • Zah­lungs­nach­weis
  • inter­ne Ent­schei­dung oder anwalt­li­che Empfehlung
  • bei Unter­neh­men: Zuord­nung zum betrof­fe­nen Vorgang

Die Detek­tei Dud­zus stellt trans­pa­ren­te Rech­nungs- und Leis­tungs­nach­wei­se bereit. Die steu­er­li­che Bewer­tung über­nimmt Ihr Steu­er­be­ra­ter oder das Finanzamt.

Hin­weis: Kei­ne Steu­er- oder Rechtsberatung.