Mit­ar­bei­ter­de­lik­te · Berlin

Arbeits­zeit­be­trugbeweis­si­cher aufklären

DD – DETEKTEI DUDZUS UG · Berlin

Arbeits­zeit­be­trug auf­klä­ren heißt, auf­fäl­li­ge Zeit­an­ga­ben nicht mit Ver­mu­tun­gen, son­dern mit über­prüf­ba­ren Tat­sa­chen abzu­glei­chen. Wenn Mit­ar­bei­ter Arbeits­be­ginn, Pau­sen, Außen­ter­mi­ne oder Ein­satz­zei­ten bewusst falsch doku­men­tie­ren, ent­ste­hen nicht nur Kos­ten. Das Ver­trau­en im Betrieb lei­det – und meist zuerst bei den Kol­le­gen, die ihre Arbeit tat­säch­lich erledigen.

Kurz gesagt: Nicht jede lan­ge Kaf­fee­pau­se ist ein Fall für eine Detek­tei. Wie­der­keh­ren­de, beleg­ba­re Wider­sprü­che zwi­schen Zeit­er­fas­sung und tat­säch­li­cher Tätig­keit kön­nen jedoch eine geziel­te Prü­fung rechtfertigen.

Typi­sche Hin­wei­se auf Arbeitszeitmanipulation

Arbeits­zeit­be­trug zeigt sich sel­ten durch ein ein­zi­ges spek­ta­ku­lä­res Ereig­nis. Häu­fig ist es eine Fol­ge klei­ner Unstim­mig­kei­ten: Das Dienst­fahr­zeug steht regel­mä­ßig zu Hau­se, obwohl Kun­den­ter­mi­ne ein­ge­tra­gen sind; Kol­le­gen stem­peln für­ein­an­der; digi­ta­le Ein­satz­be­rich­te pas­sen nicht zu Auf­trags- oder Stand­ort­da­ten. Eine Zeit­er­fas­sungs­soft­ware ist gedul­dig – sie fragt nicht, wer den Ein­trag tat­säch­lich vor­ge­nom­men hat.

  • fal­sche Arbeits­be­gin­ne, Pau­sen oder Feierabendzeiten
  • pri­va­te Erle­di­gun­gen wäh­rend bezahl­ter Arbeitszeit
  • vor­ge­täusch­te Kun­den­be­su­che und Außendiensttermine
  • Mani­pu­la­ti­on von Schicht‑, Ein­satz- oder Leistungsnachweisen
  • Abspra­chen zwi­schen meh­re­ren Mitarbeitern

Wie wir Arbeits­zeit­be­trug untersuchen

Am Anfang steht der kon­kre­te Ver­dacht. Gemein­sam mit dem Auf­trag­ge­ber gren­zen wir Zeit­raum, Per­so­nen, Arbeits­auf­ga­ben und vor­han­de­ne Unter­la­gen ein. Erst dann wird ent­schie­den, ob eine punk­tu­el­le Obser­va­ti­on, eine Umfeld­re­cher­che oder die Aus­wer­tung zuläs­sig bereit­ge­stell­ter betrieb­li­cher Daten erfor­der­lich ist. Ziel ist kei­ne lücken­lo­se Dau­er­über­wa­chung, son­dern die Klä­rung klar for­mu­lier­ter Fragen.

Bei Außen­dienst­mit­ar­bei­tern kann bei­spiels­wei­se geprüft wer­den, ob doku­men­tier­te Kun­den­kon­tak­te tat­säch­lich statt­fin­den. Beob­ach­tun­gen wer­den minu­ten­ge­nau pro­to­kol­liert und – soweit recht­lich zuläs­sig – durch Bild­ma­te­ri­al ergänzt. Eben­so wich­tig sind ent­las­ten­de Fest­stel­lun­gen. Stimmt ein Ter­min, wird auch das dokumentiert.

Ver­wert­ba­re Tat­sa­chen statt vor­schnel­ler Vorwürfe

Arbeits­recht­li­che Maß­nah­men soll­ten nicht auf blo­ßem Ärger über schlech­te Leis­tung beru­hen. Wir ach­ten des­halb auf einen kon­kre­ten Anlass, Ver­hält­nis­mä­ßig­keit und eine auf das not­wen­di­ge Maß begrenz­te Ermitt­lung. Die recht­li­che Bewer­tung und die Ent­schei­dung über wei­te­re Schrit­te gehö­ren in die Hän­de des beauf­tra­gen­den Unter­neh­mens und sei­ner arbeits­recht­li­chen Beratung.

Unser Bericht trennt Beob­ach­tung, Zeit­an­ga­be und Schluss­fol­ge­rung sau­ber von­ein­an­der. Das klingt selbst­ver­ständ­lich, ist aber ent­schei­dend: Ein Gericht oder Rechts­an­walt muss spä­ter nach­voll­zie­hen kön­nen, wie eine Fest­stel­lung zustan­de gekom­men ist.

Per­sön­lich geplant, pas­send zum Betrieb

Ein Hand­werks­be­trieb, ein Pfle­ge­dienst und ein inter­na­tio­na­ler Außen­dienst funk­tio­nie­ren völ­lig unter­schied­lich. Des­halb gibt es bei uns kei­ne Ermitt­lungs­maß­nah­me von der Stan­ge. Ich bespre­che mit Ihnen, wo der wirt­schaft­li­che Scha­den ent­steht, wel­cher Auf­wand ver­tret­bar ist und wel­ches Team zur Situa­ti­on passt. Manch­mal genü­gen weni­ge gut gewähl­te Kon­troll­ta­ge – län­ger ist nicht auto­ma­tisch besser.

Ver­dacht ver­trau­lich einordnen

Sie müs­sen noch kei­nen fer­ti­gen Beweis­ord­ner mit­brin­gen. Im kos­ten­frei­en Erst­ge­spräch klä­ren wir, wel­che Tat­sa­chen bereits vor­lie­gen, wel­che Fra­gen offen sind und ob eine detek­ti­vi­sche Ermitt­lung sinn­voll und ver­hält­nis­mä­ßig ist.

Kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch ver­ein­ba­ren 0800 030 1100