Wann und wie wird mein Detektivauftrag beendet?admin2022-10-20T10:03:47+02:00
Wann und wie kann ich mein Detektivauftrag kündigen?
Sie können jederzeit den Detektivauftrag kündigen. Ihre Kündigung muss schriftliche erfolgen. Kündigungsgründe müssen Sie uns nicht nennen. Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@dudzus.com), Telefax (+4930789081 – 31) oder durch Brief. (Anmerkung: Unzeit wäre, wenn der Detektiv noch im Einsatz ist und von der Kündigung erst nach seiner Rückkehr im Büro von der Kündigung Kenntnis erlangt.)
Die Maßnahmen werden auch eingestellt, wenn Sie uns telefonisch (nur an die Geschäftsleitung) darum bitten und die Kündigung gemäß vorstehend Abs. 1 ankündigen (+4930789081 – 0).
Der Detektivauftrag endet automatisch, sobald die gewünschten Beweise gesichert oder die Recherchen abgeschlossen sind.
Ein Detektivauftrag kann außerdem unterbrochen werden, wenn
das freigegebenen Kostenbudget ausgeschöpft ist;
Sie uns um Unterbrechung des Detektiveinsatzes bitten;
die Entscheidung, ob die Ermittlungsergebnisse ausreichend sind, erst noch getroffen werden muss.
Mit der Beendigung des Detektivauftrages wird in der Regel ein schriftlicher Abschlussbericht angefertigt. Hierbei beachten wir ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beobachtung oder Erkenntnis – soweit sie nicht zum Auftragsziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Zielperson) wiedergegeben werden. Hierzu gehören im Einzelfall auch angefertigte Fotos oder Videoaufzeichnungen.