Wann und wie kann ich mein Detektivauftrag kündigen?
- Sie können jederzeit den Detektivauftrag kündigen. Ihre Kündigung muss schriftliche erfolgen. Kündigungsgründe müssen Sie uns nicht nennen. Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@dudzus.com), Telefax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmerkung: Unzeit wäre, wenn der Detektiv noch im Einsatz ist und von der Kündigung erst nach seiner Rückkehr im Büro von der Kündigung Kenntnis erlangt.)
- Die Maßnahmen werden auch eingestellt, wenn Sie uns telefonisch (nur an die Geschäftsleitung) darum bitten und die Kündigung gemäß vorstehend Abs. 1 ankündigen (+49 30 789081 – 0).
- Der Detektivauftrag endet automatisch, sobald die gewünschten Beweise gesichert oder die Recherchen abgeschlossen sind.
- Ein Detektivauftrag kann außerdem unterbrochen werden, wenn
- das freigegebenen Kostenbudget ausgeschöpft ist;
- Sie uns um Unterbrechung des Detektiveinsatzes bitten;
- die Entscheidung, ob die Ermittlungsergebnisse ausreichend sind, erst noch getroffen werden muss.
- Mit der Beendigung des Detektivauftrages wird in der Regel ein schriftlicher Abschlussbericht angefertigt. Hierbei beachten wir ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beobachtung oder Erkenntnis – soweit sie nicht zum Auftragsziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Zielperson) wiedergegeben werden. Hierzu gehören im Einzelfall auch angefertigte Fotos oder Videoaufzeichnungen.
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