Detektivauftrag kündigen

Wann und wie kann ich mein Detek­tiv­auf­trag kündigen?

  1. Sie kön­nen jeder­zeit den Detek­tiv­auf­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss schrift­li­che erfol­gen. Kün­di­gungs­grün­de müs­sen Sie uns nicht nen­nen. Ihre Kün­di­gung wird wirk­sam, sobald sie uns zugeht (jedoch nicht zur Unzeit) – per E‑Mail (detektei@​dudzus.​com), Tele­fax (+49 30 789081 – 31) oder durch Brief. (Anmer­kung: Unzeit wäre, wenn der Detek­tiv noch im Ein­satz ist und von der Kün­di­gung erst nach sei­ner Rück­kehr im Büro von der Kün­di­gung Kennt­nis erlangt.)
  2. Die Maß­nah­men wer­den auch ein­ge­stellt, wenn Sie uns tele­fo­nisch (nur an die Geschäfts­lei­tung) dar­um bit­ten und die Kün­di­gung gemäß vor­ste­hend Abs. 1 ankün­di­gen (+49 30 789081 – 0).
  3. Der Detek­tiv­auf­trag endet auto­ma­tisch, sobald die gewünsch­ten Bewei­se gesi­chert oder die Recher­chen abge­schlos­sen sind.
  4. Ein Detek­tiv­auf­trag kann außer­dem unter­bro­chen wer­den, wenn 
    1. das frei­ge­ge­be­nen Kos­ten­bud­get aus­ge­schöpft ist;
    2. Sie uns um Unter­bre­chung des Detek­tiv­ein­sat­zes bitten;
    3. die Ent­schei­dung, ob die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se aus­rei­chend sind, erst noch getrof­fen wer­den muss.
  5. Mit der Been­di­gung des Detek­tiv­auf­tra­ges wird in der Regel ein schrift­li­cher Abschluss­be­richt ange­fer­tigt. Hier­bei beach­ten wir eben­falls die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG und der DSGVO. Nicht jede Beob­ach­tung oder Erkennt­nis – soweit sie nicht zum Auf­trags­ziel gehört – darf in einem Bericht (zum Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts der Ziel­per­son) wie­der­ge­ge­ben wer­den. Hier­zu gehö­ren im Ein­zel­fall auch ange­fer­tig­te Fotos oder Videoaufzeichnungen.