Diskretion und Verschwiegenheit bei der DD - Detektei Dudzus
Dis­kre­ti­on: Bei der DD – Detek­tei Dud­zus eine Selbstverständlichkeit.

Wird mein Auf­trag bei der DD – Detek­tei Dud­zus dis­kret behandelt?

Geheim­hal­tung und Ver­schwie­gen­heit ist eine Selbst­ver­ständ­lich­keit bei der DD – Detek­tei Dud­zus! Bereits eine Anfra­ge an unse­re Detek­tei – ohne dass es zu einem Auf­trag kommt, wird dis­kret behan­delt. Wir fer­ti­gen bei Vor­be­spre­chun­gen kei­ner­lei Noti­zen. Bei einer Online-Anfra­ge erhal­ten wir nur die Daten, die Sie uns für eine Kon­takt­auf­nah­me nen­nen. Wir neh­men die Ver­ein­ba­rung zum Still­schwei­gen sehr ernst.

Auch ein erteil­ter Auf­trag wird mit abso­lu­ter Ver­schwie­gen­heit und weit über die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des BDSG (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz) und der DSGVO (Daten­schutz­grund­ver­ord­nung) hin­aus mit abso­lu­ter Dis­kre­ti­on behandelt.

Aus­schließ­lich die Detek­ti­ve und Sach­be­ar­bei­ter, die mit der unmit­tel­ba­ren Auf­trags­durch­füh­rung betraut sind, erhal­ten die auf­trags­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen, wie sie für die erfolg­rei­che Durch­füh­rung der Observation(en) oder den Ermitt­lun­gen not­wen­dig sind.

Und selbst­re­dend sind auch unse­re Mit­ar­bei­ter zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet und haben die gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur Ein­hal­tung des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes und der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung unter­schrie­ben. Dafür bür­gen wir mit unse­rem guten Namen.

Erfah­re­ne Ermitt­ler arbei­ten diskret

Ein erfah­re­ner Ermitt­ler wird immer dis­kret arbei­ten, denn es soll ihn nie­mand bemer­ken. Gera­de uner­fah­re­ne Detek­ti­ve ver­su­chen auf “Teu­fel komm raus” einen Fall zu lösen und wer­den dann dabei erwischt. Dass fällt letzt­end­lich auf Sie als Kun­den zurück, wenn die beob­ach­te­te Per­son (Ziel­per­son) den hemds­ärm­lig, ohne Fach­wis­sen und Erfah­rung ermit­teln­den Detek­tiv bemerkt. Was sagt die Ehe­frau ihrem Ehe­mann – der die Beob­ach­tung bemerkt hat – der viel­leicht zu unrecht des Fremd­ge­hens ver­däch­tigt wur­de? Wie ist das wei­te­re Arbeits­kli­ma, wenn ein Arbeit­neh­mer bemerkt, dass sein Chef ihn wäh­rend der Krank­schrei­bung obser­vie­ren lässt?

Wie soll ein Detek­tiv dann noch Bewei­se sam­meln, wenn die Ziel­per­son nach einer bemerk­ten Obser­va­ti­on sein Ver­hal­ten ändert, stän­dig wech­seln­de Fahr­zeu­ge benutzt, übli­che Ver­kehrs­mit­tel und- wege ändert? Das ist auch der Grund, wes­halb Auf­trag­ge­ber NIEMALS in eige­ner Sache tätig wer­den sollten.

Das Ver­trau­ens­ver­hält­nis wäre zer­stört oder zumin­dest nach­hal­tig gestört.

Detek­tiv ist nicht unsicht­bar – aber gut getarnt

Kein Detek­tiv der Welt besitzt die berühm­te Tarn­kap­pe aus der Nibe­lun­gen­sa­ge und kann sich unsicht­bar machen. Aber – wenn auch nur der gerings­te Ver­dacht besteht, dass der Detek­tiv bemerkt wur­de – wird eine Obser­va­ti­on sofort abge­bro­chen, damit sich mög­li­che Zwei­fel bei der Ziel­per­son zer­streu­en. Es wird dann ande­res Per­so­nal ein­ge­setzt oder die Mit­ar­bei­ter­kräf­te wer­den ver­stärkt. Und das kön­nen wir garantieren.

Übri­gens:
In den fast vier Jahr­zehn­ten unse­rer Tätig­keit, ist noch nie eine Obser­va­ti­on aufgeflogen.