Handy und Telefon abhören ist illegal - leider vielen scheissegal.
Die Über­wa­chung eines Han­dys ist nur bei min­der­jäh­ri­gen Kin­dern durch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erlaubt.

Kann die DD – Detek­tei Dud­zus Tele­fo­ne abhö­ren bzw. Mes­sen­ger-Nach­rich­ten mitlesen?

Mes­sen­ger-Diens­te wie Whats­App, Face­book, Three­ma, Signal, Sky­pe, Wire, Hoc­cer, Tele­gram und Snap­Chat wer­den wir nicht hacken und auch das Han­dy abhö­ren gehört nicht zu unse­ren Auf­ga­ben. Das heim­li­che Mit­hö­ren sowie das Aus­spä­hen von Daten erfüllt Straf­tat­be­stän­de. Wenn Sie vor­ha­ben Tele­fo­ne zu hacken und Nach­rich­ten mit­le­sen wol­len, dann infor­mie­ren Sie sich im Inter­net über die diver­sen ille­ga­len Metho­den der Nach­rich­ten­be­schaf­fung. Auch der Ehe­part­ner macht sich straf­bar, wenn er nachts das Tele­fon mit Spy­wa­re mani­pu­liert. Anders ver­hält es sich, wenn Sie ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der über­wa­chen wol­len und sie der Eigen­tü­mer des Tele­fons sind. Dann wer­den wir Sie ger­ne beraten.

Über­haupt haben wir fest­ge­stellt, dass in Zei­ten moder­ner Han­dys, die Neu­gier immer grö­ßer wird, z.B. um den Part­ner aus­zu­spio­nie­ren. Als DD – Detek­tei Dud­zus sind wir seit über 40 Jah­re am Markt aktiv und nur in einem ein­zi­gen Fall im Jahr 1987 muss­ten wir mal eine Tele­fon­wan­ze ein­set­zen, um ein ent­führ­tes Kind wie­der­zu­fin­den. Seit ca. 15 Jah­ren stel­len wir jedoch einen gesell­schaft­li­chen Wan­del fest. Respekt vor der Pri­vat­sphä­re exis­tiert bei vie­len Mit­men­schen nicht mehr. Auch die Angst vor Stra­fe ist vie­len egal. Heu­te will jeder Alles wis­sen. Spä­tes­tens seit­dem das Han­dy von Ange­la Mer­kel durch einen befreun­de­ten Staat (USA) ohne Kon­se­quen­zen abge­hört wur­de, glaubt jeder sich in einem rechts­frei­en Raum zu bewe­gen. Damit ein­her­ge­hend stel­len wir auch zuneh­mend eine psy­chi­sche Insta­bi­li­tät bei den Anru­fern fest, die immer wie­der nach den Dienst­leis­tun­gen “Han­dy abhö­ren” oder “Whats­App hacken”, nachfragen.

Als Fazit kön­nen wir jedoch fest­stel­len, dass die Wahr­heit noch immer ans Licht gekom­men ist – auch wenn wir uns dabei aus­schließ­lich lega­ler Metho­den und Hilfs­mit­tel bedienen.

Die Straf­tat­be­stän­de, die durch das Abhö­ren eines Han­dys oder das Hacken eines Mes­sen­ger-Diens­tes (auch E‑Mail und Com­pu­ter) ver­wirk­licht wer­den, kön­nen in den § 201 StGB und § 202a StGB nach­ge­le­sen werden.

Aller­dings ken­nen wir die Metho­den, wie Stal­ker und Ex-Part­ner das Han­dy aus­spio­nie­ren. Daher sind wir auch die rich­ti­gen Part­ner, wenn es um die Abwehr von Lausch­an­grif­fen geht.