Privatdetektive arbeiten gerne verdeckt und sollen nicht erkannt werden

Kann man einen Detek­tiv anonym beauftragen?

Grund­sätz­lich kön­nen Sie einen Detek­tiv­auf­trag auch anonym ertei­len. Als Detek­tei müs­sen wir jedoch den Nach­weis Ihres “Berech­tig­ten Inter­es­ses” (§ 193 StGB) haben. Wenn Sie selbst nicht in Erschei­nung tre­ten wol­len, kann die­ser Nach­weis auch ein von Ihnen beauf­trag­ter Rechts­an­walt uns gegen­über glaub­haft machen. Ihr Rechts­an­walt erteilt dann den Ermitt­lungs­auf­trag, der uns gegen­über auch für den Rech­nungs­be­trag ein­steht. Unse­re Ermitt­lungs- und Obser­va­ti­ons­er­geb­nis­se erhält dann aus­schließ­lich die Anwalts­kanz­lei oder eine uns ver­trag­lich vom Ihrem Rechts­an­walt nament­lich benann­te Vertrauensperson.

Aber: Der Rechts­an­walt wird sich sei­ne Bemü­hun­gen als Mit­ter zwi­schen Ihnen und uns als Detek­tei extra bezah­len las­sen. Daher kom­men Sie direkt zu uns, dann erhal­ten Sie alle Infor­ma­tio­nen “unge­fil­tert” von der Detek­tei Ihres Vertrauens.