Stalking ist Angriff auf das Rechtssystem - Detektive sind keine Handlanger für Stalker. Daher ist immer ein berechtigtes Interesse bei Auftragserteilung nachzuweisen.
Um Stal­king durch Detek­ti­ve zu ver­hin­dern, ist ein berech­tig­tes Inter­es­se vom Man­dan­ten bei Auf­trags­er­tei­lung nachzuweisen.

War­um wird ein “berech­tig­tes Inter­es­se” von der DD – Detek­tei Dud­zus verlangt?

Wenn wir als Detek­tei tätig wer­den, grei­fen wir in die Rech­te eines Drit­ten ein, näm­lich in die Rech­te des­je­ni­gen, der von uns über­wacht wird oder über den wir Infor­ma­tio­nen beschaf­fen sol­len. Sie müs­sen uns bei Auf­trags­er­tei­lung dar­le­gen, war­um Ihr per­sön­li­ches Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen einen höhe­ren Rechts­an­spruch erhebt, als die Per­sön­lich­keits­rech­te z.B. Ihres Mit­ar­bei­ters, Nach­barn oder Part­ners. Das berech­ti­ge Inter­es­se darf nicht gegen gel­ten­des Recht, wie z.B. die DSGVO, natio­na­le Daten­schutz­be­stim­mun­gen, Per­sön­lich­keits­rech­te ver­sto­ßen. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGBO) kennt hier­bei eine Aus­nah­me, die im Arti­kel 6 Abs. 1 Buch­sta­be f gere­gelt ist. Die­se Aus­nah­me lautet:

die Ver­ar­bei­tung ist zur Wah­rung der berech­tig­ten Inter­es­sen des Ver­ant­wort­li­chen oder eines Drit­ten erfor­der­lich, sofern nicht die Inter­es­sen oder Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­dern, über­wie­gen, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei der betrof­fe­nen Per­son um ein Kind handelt.

DS-GVO Arti­kel 6, Abs. 1 Buchst. f 

Was bedeu­tet die DSGVO das für unse­re Arbeit als Detektei?

Wir prü­fen bei der Auf­trags­er­tei­lung, ob Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und ob die Erfor­der­lich­keit an den Infor­ma­tio­nen gege­ben ist. Ihre Inter­es­sen müs­sen dabei grö­ßer sein, als die Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son (Ziel­per­son), die wir obser­vie­ren oder über die wir Erkun­di­gun­gen ein­zie­hen. Ihre Inter­es­sen kön­nen dabei recht­li­cher, wirt­schaft­li­cher oder ideel­ler Art sein.

Rein spe­ku­la­ti­ve Inter­es­sen von Ihnen rei­chen NICHT aus, um in die Grund­rech­te eines Drit­ten einzugreifen.

Was ver­steht die DSGVO unter Erfor­der­lich­keit bei den berech­tig­ten Interessen?

Der Ein­satz eines Detek­tivs ist nur dann gerecht­fer­tigt, wenn unter Abwä­gung aller Gesichts­punk­te die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen nicht auch durch mil­de­re Mit­tel erreicht wer­den kön­nen. Hier­bei gel­ten fol­gen­de Kri­te­ri­en für das Gewicht des Eingriffs:

  • Art und Umfang der erfass­ten Informationen
  • Anlass und Umstän­de der Erhebung
  • betrof­fe­ner Personenkreis
  • Vor­han­den­sein von Ausweichmöglichkeiten
  • Art und Umfang der Verwertung

Bei­spie­le, die KEIN berech­tig­tes Inter­es­se sind:

  • Aus Nost­al­gie wis­sen zu wol­len, was der Ex-Part­ner /​ die Ex-Part­ne­rin macht;
  • Befrie­di­gung von Rachegelüsten;
  • Um gegen JEMANDEN etwas in der Hand zu haben (Druck ausüben);
  • Bauch­ge­fühl, dass Arbeit­neh­mer krank fei­ert und schwarzarbeitet …

Um die DSGVO zu wah­ren reicht die pau­scha­le Aus­sa­ge “Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen” allein nicht aus. Um Sie als auch uns zu schüt­zen, braucht es glas­kla­re Ver­dachts­mo­men­te, damit wir von der DD – Detek­tei Dud­zus für Sie tätig wer­den dür­fen. Sie kön­nen uns z.B. durch Vor­la­ge von Urkun­den, Straf­an­zei­gen, Gerichts­ur­tei­len, Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen, Kon­to­aus­zü­ge  oder Schrift­ver­kehr glaub­haft machen, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen haben. Ergän­zend und hilf­reich ist eben­falls, wenn uns Ihr Rechts­an­walt ver­si­chert, dass Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen haben.

Hier erhal­ten  Sie eine Mus­ter­vor­la­ge bezüg­lich der Inter­es­sen­ab­wä­gung nach der DSGVO.

Wir müs­sen hier lei­der oder Gott sei Dank restrik­tiv vor­ge­hen, damit wir als Detek­tei nicht zu Hand­lan­gern von Stal­kern wer­den. Hier­zu sind wir nicht nur gesetz­lich ver­pflich­tet, son­dern es ist uns auch ein Bedürf­nis unser Rechts­sys­tem zu schützen.