Wenn wir als Detektei tätig werden, greifen wir in die Rechte eines Dritten ein, nämlich in die Rechte desjenigen, der von uns überwacht wird oder über den wir Informationen beschaffen sollen. Sie müssen uns bei Auftragserteilung darlegen, warum Ihr persönliches Interesse an den gewünschten Informationen einen höheren Rechtsanspruch erhebt, als die Persönlichkeitsrechte z.B. Ihres Mitarbeiters, Nachbarn oder Partners. Ein berechtigtes Interesse können Sie uns z.B. durch Vorlage von Urkunden, Strafanzeigen, Gerichtsurteilen oder Schriftverkehr glaubhaft machen. Alternativ genügt uns, wenn uns Ihr Rechtsanwalt versichert, dass Sie ein berechtigtes Interesse an den gewünschten Informationen haben.
Wir müssen hier leider oder Gott sei Dank restriktiv vorgehen, damit wir als Detektei nicht zu Handlangern von Stalkern werden. Hierzu sind wir nicht nur gesetzlich verpflichtet sondern es ist uns auch ein Bedürfnis unser Rechtssystem zu schützen.