Wissen · verständlich erklärt
Detektei-Glossar: Fachbegriffe einfach erklärt
Kurze Erklärungen ohne unnötiges Fachdeutsch
Detektei-Fachbegriffe ohne unnötiges Fachdeutsch
Ermittlungsarbeit berührt Datenschutz, Beweisführung, Technik und gelegentlich komplizierte rechtliche Begriffe. Dieses Detektei-Glossar übersetzt die wichtigsten Ausdrücke in verständliche Alltagssprache. Die kurzen Erklärungen sollen Ihnen helfen, unsere Antworten und die Planung eines Auftrags besser einzuordnen.
Ein Glossareintrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt, was ein Begriff im Zusammenhang mit seriöser Detektivarbeit gewöhnlich bedeutet. Wo eine neutrale öffentliche Quelle weiterführende Informationen anbietet, ist sie direkt am Eintrag verlinkt. Wir verweisen bewusst nicht auf Anwaltswerbung oder andere Detekteien.
Auf den Seiten der Detektei FAQ erkennen Sie erläuterte Wörter an einer gepunkteten Unterstreichung und einem kleinen Fragezeichen. Fahren Sie mit der Maus darüber oder tippen Sie den Begriff an, öffnet sich die kurze Erklärung. Für konkrete Fragen zu Ihrem Sachverhalt nutzen Sie bitte die vertrauliche Kontaktaufnahme.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Teil der elterlichen Sorge. Es betrifft die Entscheidung, an welchem Ort sich ein Kind gewöhnlich aufhält. Es ist nicht mit einer privaten Vollstreckungsbefugnis gleichzusetzen.
Berechtigtes Interesse
Ein nachvollziehbarer, rechtlich schutzwürdiger Grund für eine Ermittlung oder Datenverarbeitung. Er wird vor jedem Auftrag gegen die Rechte betroffener Personen abgewogen.
Beweiskette
Die lückenlose Dokumentation, wann, wo, wie und durch wen ein Beweismittel erhoben, gesichert, weitergegeben und ausgewertet wurde.
Beweismittel
Informationen oder Gegenstände, mit denen eine entscheidungserhebliche Tatsache belegt werden soll, etwa Urkunden, Zeugenaussagen, Fotos oder sachverständige Feststellungen.
Cyberstalking
Wiederholtes Nachstellen oder Belästigen mit digitalen Mitteln, zum Beispiel über Messenger, soziale Netzwerke, E-Mail oder heimlich installierte Überwachungssoftware.
Digitale Forensik
Methodische Sicherung und Auswertung digitaler Spuren, bei der Herkunft, Integrität und Nachvollziehbarkeit der Daten dokumentiert werden.
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt in der Europäischen Union, wann und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und welche Rechte Betroffene haben.
Erlaubnistatbestandsirrtum
Irrtum über tatsächliche Umstände, die – wenn sie wirklich vorlägen – einen anerkannten Rechtfertigungsgrund begründen könnten.
Gewöhnlicher Aufenthalt
Der tatsächliche Lebensmittelpunkt eines Kindes. Für internationale Zuständigkeiten kommt es regelmäßig auf die soziale und familiäre Einbindung an, nicht allein auf Meldedaten oder die Staatsangehörigkeit.
GPS-Tracking
Technische Standortermittlung über Satellitensignale. Ihr Einsatz ist rechtlich besonders sensibel und keinesfalls automatisch zulässig.
HKÜ
Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; englischer Originaltitel: Convention on the Civil Aspects of International Child Abduction. Es organisiert die staatliche Zusammenarbeit und ein gerichtliches Verfahren zur möglichen Rückführung widerrechtlich verbrachter oder zurückgehaltener Kinder.
Kindesrückentführung oder Rückentführung
Kein eigener gesetzlicher Rechtfertigungsbegriff. Gemeint ist meist die eigenmächtige Rückholung eines zuvor verbrachten oder zurückgehaltenen Kindes. Auch eine als „Rückholung“ bezeichnete Aktion muss die geltenden familien- und strafrechtlichen Grenzen einhalten.
Kindesrückführung
Die gerichtlich oder behördlich angeordnete Rückkehr eines Kindes in den Staat seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts. Das HKÜ-Verfahren entscheidet dabei grundsätzlich nicht endgültig über das Sorgerecht.
Kindeswohlgefährdung
Eine gegenwärtige Gefahr für die körperliche, geistige oder seelische Entwicklung eines Kindes, bei der bei ungehindertem Verlauf erhebliche Schäden zu erwarten sind.
KSÜ
Haager Kinderschutzübereinkommen. Es regelt insbesondere internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht sowie Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern.
Lohnfortzahlungsbetrug
Der Verdacht, dass Arbeitsunfähigkeit bewusst nur vorgetäuscht wird, um Entgeltfortzahlung zu erhalten. Ein Verdacht allein ist noch kein Beweis.
Observation
Planmäßige, zeitlich begrenzte Beobachtung von Personen, Orten oder Abläufen zur Klärung eines konkreten Sachverhalts.
OSINT
Open Source Intelligence: die strukturierte Recherche und Auswertung rechtmäßig zugänglicher, offener Quellen.
Personenbezogene Daten
Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, etwa Name, Anschrift, Standort- oder Kontaktdaten.
Privatdetektiv bei Kindesentführung
Ein privater Ermittler kann rechtmäßig recherchieren, dokumentieren und Beweise sichern. Er besitzt jedoch keine hoheitlichen Befugnisse und darf weder gerichtliche Entscheidungen vollstrecken noch ein Kind eigenmächtig zurückbringen.
Stalking
Wiederholtes unerwünschtes Nachstellen, Kontaktieren, Bedrohen oder Überwachen, das die Lebensgestaltung der betroffenen Person erheblich beeinträchtigen kann.
Unschuldsvermutung
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt eine angeklagte Person als unschuldig. Anklagevorwürfe und öffentlich bekannte Indizien sind kein Schuldspruch.
Verbotsirrtum
Die handelnde Person kennt die tatsächlichen Umstände, hält ihr Verhalten aber rechtlich für erlaubt. Nach § 17 StGB entschuldigt ein solcher Irrtum nur, wenn er unvermeidbar war.
Verhältnismäßigkeit
Eine Maßnahme muss für ein legitimes Ziel geeignet, erforderlich und im Verhältnis zur Beeinträchtigung betroffener Personen angemessen sein.
Videoüberwachung
Beobachtung oder Aufzeichnung mit Kameratechnik. Zulässigkeit, Kennzeichnung und Speicherdauer hängen vom konkreten Zweck und der Interessenabwägung ab.
Zivilprozess
Gerichtliches Verfahren zur Klärung privatrechtlicher Ansprüche, beispielsweise aus Vertrag, Schadensersatz oder Unterlassung.