Vater entführt sein Kind ins Ausland nach verlorenem Sorgerechtsstreit

Kin­des­ent­zie­hung & Kin­des­rückENTfüh­rung

Zunächst ein­mal müs­sen die Begriff­lich­kei­ten klar­ge­stellt wer­den. Kin­des­rück­füh­rung, Kin­des­rück­ent­füh­rung und Rück­ent­füh­rung wer­den häu­fig durch­ein­an­der gewor­fen, obwohl allen Betei­lig­ten klar ist, dass ein Kind wie­der zurück in sei­ne Hei­mat ver­bracht wer­den soll. Der Unter­schied ist mar­gi­nal aber wich­tig, denn es geht um eine “lega­le” bzw. “ille­ga­le” Ver­brin­gung des Kin­des in die Heimat.

Eine lega­le Rück­füh­rung eines Kin­des fin­det Anwen­dung infol­ge einer zuvor durch­ge­führ­ten und noch andau­ern­den Kin­des­ent­zie­hung in einen aus­län­di­schen Staat, wel­chem inter­na­tio­na­le Abkom­men zur Kin­des­rück­füh­rung zugrun­de lie­gen. Hier­zu zäh­len das Haa­ger Abkom­men, das Euro­päi­sche Über­ein­kom­men zum Kin­des­ent­zug sowie die Brüs­sel II a‑Verordnung.

Detek­tei wird tätig, wenn staat­li­ches Han­deln versagt

Wir wol­len an die­ser Stel­le nicht auf die lega­len Metho­den ein­ge­hen, denn sicher haben Sie die­sen Rechts­weg erschöpft und sind kein Stück wei­ter gekom­men. Wir wol­len hier auf die Mög­lich­kei­ten ein­ge­hen, die nach deut­schem Recht legal sind, weil Sie Inha­ber des allei­ni­gen Sor­ge­rechts sind.

Eine Kin­des­rückentfüh­rung wird dann in Erwä­gung gezo­gen, wenn Ihr Kind in ein Land ent­führt bzw. ent­zo­gen wur­de, mit dem kei­ne bina­tio­na­len Abkom­men zur Kin­des­rück­füh­rung bestehen. Ver­mut­li­ches Ziel einer sol­chen Kin­des­ent­zug ist mit hoher Wahr­schein­lich­keit das Land, wo der Kin­des­ent­zie­her /​ die Kin­des­ent­zie­he­rin ihre ange­stamm­te Hei­mat hat. Wei­ter­hin darf ange­nom­men wer­den, dass das bis­her nicht sor­ge­be­rech­tig­te Eltern­teil gericht­li­che Hil­fe in Anspruch genom­men hat und nach den Geset­zen die­ses Lan­des legal die Erzie­hungs­ge­walt über das Kind aus­übt. Die Sor­ge­rechts­ent­schei­dung aus Deutsch­land wird in die­sem Dritt­statt nicht aner­kannt und Sie ste­hen dort als Kin­des­va­ter /​ Kin­des­mut­ter ohne jedes Recht da.  Vor die­sem Hin­ter­grund wol­len Sie, dass Ihr Kind – ent­ge­gen der in dem Zufluchts­land gel­ten­den Geset­ze – von Detek­ti­ven zurück­ENT­führt wird.

Voll­mun­di­ge Ver­spre­chen – wenig Substanz

Inter­na­tio­na­le Kin­des­rück­ent­füh­rung aus dem Nicht-Schen­gen Raum
Betrof­fe­ne Sor­ge­be­rech­tig­te machen sich in einer sol­chen Situa­ti­on Hoff­nun­gen, dass eine Detek­tei bei einem inter­na­tio­na­len Kin­des­ent­zug tätig wird und bei der ille­ga­len Rück­ent­füh­rung aktiv mit­wirkt. Die­se Hoff­nung ist trü­ge­risch, denn NIEMAND will ins Gefäng­nis gehen oder sogar hin­ge­rich­tet werden.

Eini­ge Berufs­kol­le­gen nut­zen hier die Unwis­sen­heit des Sor­ge­be­rech­tig­ten Eltern­teils scham­los aus und ver­spre­chen das blaue vom Him­mel. Kei­ne Detek­tei hat das umfas­sen­de Know­how, um Ihnen in jedem Land der Welt behilf­lich zu sein.Das trifft auch auf die DD-Detek­tei Dud­zus zu.

Und ja – die­ser Job ist gefähr­lich und in Län­dern wie den Iran, Irak oder auch Jemen steht schon allein auf den Ver­such einer Kin­des­rück­ent­füh­rung die Todes­stra­fe. Daher ist eine gene­ral­stabs­plan­mä­ßi­ge Vor­be­rei­tung und eine umfang­rei­che Sach­auf­klä­rung bis ins letz­te Detail not­wen­dig. Allein die Vor­be­rei­tun­gen hier­zu kön­nen und wer­den meh­re­re Wochen inten­si­ver Arbeit bedeu­ten und es ist kein Ein-Mann-Job!

Rechts­an­walt einschalten!
Wir emp­feh­len Ihnen unbe­dingt Ihren Rechts­an­walt in alle Plnun­gen, die im Zusam­men­ahng mit einer mög­li­chen Kin­des­rück­ent­füh­rung ste­hen, ein­zu­be­zie­hen. Beson­de­re Vor­sicht ist gebo­ten bei Müt­tern die in Län­der ein­rei­sen, wo Sie als Ehe­part­ner auto­ma­tisch bei der Ein­rei­se als Staats­an­ge­hö­ri­ge des Kin­des­va­ters gel­ten. Ihr Ehe­part­ner kann dann sehr ein­fach eine Aus­rei­se­sper­re gegen Sie erwir­ken mit der Kon­se­quenz, dass Ihnen Ihr Pass und sons­ti­gen Aus­weis­do­ku­men­te abge­nom­men wer­den und Sie das Land nicht mehr ver­las­sen können.

Sach­auf­klä­rung und Risikoanalyse

Zunächst müs­sen ALLE Infor­ma­tio­nen über den Kin­des­ent­füh­rer (Kin­des­ent­zie­her) zusam­men­ge­stellt wer­den. Alle Kon­tak­te müs­sen auf­ge­deckt und mög­li­che Hel­fer iden­ti­fi­ziert wer­den. Han­dy- und Com­pu­ter­da­ten sind zu che­cken. Ein Team von ver­deckt ope­rie­ren­den Ermitt­lern klärt dann das per­sön­li­che Umfeld des Ent­füh­rers auf. Post- und sons­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge wer­den kontrolliert.

Ist das Kind loka­li­siert, wer­den von dem Haus und der Umge­bung, der Stadt, Plä­ne ange­fer­tigt bzw. zusam­men­ge­stellt, Fol­gen­de Fre­age­stel­lun­gen müs­sen geklärt werden:

  • Anzahl der regel­mä­ßig im Haus leben­den Personen?
  • gibt es Hausangestellte?
  • Wer kommt und geht wann und wohin?
  • Wel­che Fahr­zeu­ge wer­den benutzt?
  • Gibt es Leib­wäch­ter und/​oder Chauffeure?
  • Geht das Kind zur Schu­le oder in den Kindergarten?

Zeit­plä­ne wer­den minu­ti­ös erstellt und mög­li­che Flucht­rou­ten geprüft. Die Flucht­rou­ten wer­den mehr­mals abge­fah­ren und Zeit­mes­sun­gen durch­ge­führt. Mög­li­che Hin­der­nis­se auf den Rou­ten, wie z.B. Ver­kehrs­kon­trol­len oder regel­mä­ßig ver­stopf­te Stra­ßen zu bestimm­ten Tages­zei­ten, ja selbst der Zustand der Flucht­rou­te (z.B. mög­li­che Schlag­lö­cher) wer­den doku­men­tiert. Wei­te­re Flucht­fahr­zeu­ge zum wech­seln des Fahr­zeu­ges wer­den ent­lang der Flucht­rou­te in Posi­ti­on gebracht.

Das alles liest sich wie ein gro­ßes Aben­teu­er aus einem Roman – ist aber zwin­gend not­wen­dig, den die Chan­ce auf eine Rück­ent­füh­rung gibt es meist kein zwei­tes Mal.

Gesund­heits­zu­stand des Kindes

Wenn alle stra­te­gi­schen Pla­nun­gen abge­schlos­sen sind, ist die viel­leicht wich­tigs­te Fra­ge noch zu klä­ren – der Gesund­heits­zu­stand des Kindes.

  • Über­steht die Ziel­per­son phy­sisch und psy­chisch die Flucht?
  • Hat das Kind kör­per­li­che oder geis­ti­ge Behinderungen?
  • Lei­det das Kind an irgend­wel­chen Krank­hei­ten, wie z.B. Ast­ma oder Allergien?
  • Hat das Kind irgend­wel­che Medikamenten-Unverträglichkeiten?
  • Über­steht das Kind gefahr­los eine Narkose?

03. Juli 2018 09:38:29  Der Arti­kel ist noch nicht voll­stän­dig uns wird in den nächs­ten Tagen vervollständigt

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