Detektiv Stefan Dudzus Detektei Berlin 08000301100

Sor­ge­recht erhalten …

Das Sorgerecht geht verloren, wenn Kinder in einer verwahrloste Wohnung oder ein schmutzigen Kinderzimmer leben.
Ein ver­wahr­los­tes Kin­der­zim­mer führt zum Ver­lust des Sorgerechts.

Wenn über­wie­gend die Großeltern …

Wenn überwiegend die Großeltern die Kindesbetreuung gewährleisten, kann das ebenfalls zum Entzug des Sorgerechts führen.
Das Sor­ge­recht ver­liert, wer die Kin­des­be­treu­ung an die Groß­el­tern oder Drit­te dele­giert, anstatt selbst das Sor­ge­recht auszuüben.
Gemeinsames Sorgerecht ist nach der Scheidung üblich

Sor­ge­recht | Umgangs­recht | Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht | Kindeswohlgefährdung

Wenn Paa­re sich zer­strei­ten und Kin­der im Spiel sind, wird häu­fig um eines oder meh­re­re The­men hef­tig gestrit­ten: Sor­ge­recht, Umgangs­recht, Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht und oft auch Kindeswohlgefährdung.

Gemein­sa­mes Sor­ge­recht der Regelfall

Das gemein­sa­me Sor­ge­recht ist in Deutsch­land der Regel­fall. Doch nicht immer sind sich die getrennt leben­den Eltern über die Erzie­hung der Kin­der einig. Die DD-Detek­tei Dud­zus hat seit 1981 hat in vie­len Fäl­len bei Ent­schei­dun­gen über das Sor­ge­recht gehol­fen. Das Sor­ge­recht als auch das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht sind regel­mä­ßig hoch emo­tio­na­le The­men und es wird von den Eltern mit har­ten Ban­da­gen gekämpft. Doch was kön­nen Sie tun, damit Ihr Kind nicht mehr unter dem ande­ren Eltern­teil lei­den muss?

Eben­falls ein häu­fi­ger Streit: Kin­des­un­ter­halt und Umgangsrecht
Das Eltern­teil wel­ches das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht inne hat, bestraft oft­mals den ande­ren Eltern­teil, weil die­ser sei­ne Ver­pflich­tun­gen zur Zah­lung des Kin­des­un­ter­halts oder Tren­nungs­un­ter­halts nicht oder nicht voll­stän­dig erfüllt. Doch das Sor­ge­recht hat abso­lut nichts mit dem Kin­des­un­ter­halt zu tun. Grund­sätz­lich obliegt die Erzie­hung der Kin­der bei­den Eltern­tei­len. Erfah­rungs­ge­mäß haben Müt­ter beim Fami­li­en­ge­richt einen klei­nen Bonus und der Vater erhält ein Umgangsrecht.

Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht
Das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht steht nach der Tren­nung bei­den Eltern­tei­len glei­cher­ma­ßen zu. Somit ist sicher­ge­stellt, dass jedes Eltern­teil zum Umgang mit dem Kind berech­tigt aber auch ver­pflich­tet ist. Kön­nen sich die Eltern nicht dar­über eini­gen bei wel­chem Eltern­teil das Kind zukünf­tig leben soll, kann das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht einem Eltern­teil allein zuge­spro­chen wer­den. Damit ver­bleibt dem jeweils ande­ren Eltern­teil das Umgangs­recht, wäh­rend die Per­so­nen­sor­ge an sich von bei­den Eltern­tei­len aus­ge­übt wird. Die Details hier­zu kön­nen auf den Inter­net­sei­ten von schei​dung​.de nach­ge­le­sen werden.

Allei­ni­ges Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Eltern­teil kann das allei­ni­ge Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht beim Fami­li­en­ge­richt bean­tra­gen. Das wird jedoch nur dann erfolg­reich sein, wenn das Fami­li­en­ge­richts als auch das invol­vier­te Jugend­amt zu der Über­zeu­gung gelangt, dass es im wohl­ver­stan­de­nen Inter­es­ses des Kin­des ist. Die Die Ent­schei­dun­gen der Fami­li­en­ge­rich­te ori­en­tie­ren sich aus­schließ­lich am Wohl des Kin­des. Hier­bei wer­den fol­gen­de Fra­gen geklärt:

  • Ist das Kind in der Wohn­um­ge­bung aufgewachsen?
  • Wo ist das sozia­le Umfeld des Kindes?
  • Gibt es Geschwister?
  • Ist die Wohn­si­tua­ti­on für das Kind angemessen?
  • Ist die Betreu­ung des Kin­des aus­rei­chend sicher­ge­stellt bei berufs­tä­ti­gen Eltern?
  • Sind Schu­len, Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, aber auch ärzt­li­che Ver­sor­gung, aus­rei­chend sichergestellt?
  • Ist ein Eltern­teil durch Straf­ta­ten, ins­be­son­de­re häus­li­che Gewalt, sexu­el­len Miss­brauch, Dro­gen- oder Alko­hol­kon­sum aufgefallen?
  • Sind bei einem Eltern­teil sons­ti­ge straf­ba­re Hand­lun­gen aktenkundig?

Neben­kriegs­schau­plät­ze zu eröff­nen, wie z.B. nicht gezahl­ter Unter­halt oder den Sei­ten­sprung des ande­ren offen­zu­le­gen, sind nicht erfolg­ver­spre­chend. Um einen Eltern­teil das Sor­ge­recht zu ent­zie­hen, bedarf es ganz beson­de­rer Umstände.

Ver­dacht der Kindeswohlgefährdung/​Kindesmisshandlung
Meist erfährt ein Eltern­teil durch den Mund des Kin­des, was beim letz­ten Besuchs­wo­chen­en­de schief gelau­fen ist. Die Beschwer­den des Kin­des häu­fen sich, weil z.B. die Kin­des­mut­ter bzw. der Kin­des­va­ter kei­ne aus­rei­chen­de Zeit mit dem Kind ver­bringt oder das Kind über­wie­gend bei den Groß­el­tern unter­ge­bracht wur­de, weil Mama oder Papa kei­ne Zeit hat­ten. Selbst­ver­ständ­lich ste­hen die Groß­el­tern nicht im Ver­dacht, das Kin­des­wohl zu gefähr­den, doch das Sor­ge­recht soll­ten die Eltern ausüben.

Wenn Sie also befürch­ten, dass das Wohl Ihres Kin­des beim Ex-Part­ner durch des­sen neu­er Lebens­ge­fähr­tin bzw. neu­en Lebens­ge­fähr­ten gefähr­det sein könn­te oder nega­tiv beein­flusst wird, dann kann ein erfah­re­ner Detek­tiv Sie dabei unter­stüt­zen, ent­we­der bestehen­de Ver­dachts­mo­men­te aus­zu­räu­men oder die ent­spre­chen­den belas­ten­den Bewei­se zusammenzutragen.

Vor­sicht bei vor­schnel­len Ver­dachts­äu­ße­run­gen zum sexu­el­len Kindesmissbrauch
Immer wie­der erle­ben wir es – häu­fig durch die Müt­ter – dass die­se ohne hin­rei­chen­de Ver­dachts­mo­men­te den Part­ner oder die Part­ne­rin des sexu­el­len Miss­brauchs ihres gemein­sa­men Kin­des beschul­di­gen. Jun­gen­d­äm­ter und Gerich­te reagie­ren mitt­ler­wei­le all­er­gisch auf sol­che Anschul­di­gun­gen, ins­be­son­de­re wenn die­se unsub­stan­ti­iert sind. Es ist teil­wei­se zum Volks­sport ver­kom­men, des Ex-Part­ner oder die Ex-Part­ne­rin im Sor­ge­rechts­streit falsch zu beschul­di­gen. Häu­fig tritt dann exakt das Gegen­teil von dem ein, was das ver­folg­te Ziel ist.

Ermitt­lun­gen zum Sorgerecht

Bei einem hin­rei­chen­den Ver­dacht, dass das Wohl Ihres Kin­des gefähr­det sein könn­te, neh­men wir als Detek­tei die Ermitt­lun­gen auf, die für die Ent­schei­dung über das Sor­ge­recht oder das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht rele­vant sind. Im Umfeld Ihres Ex-Part­ner­s/Ex-Part­ne­rin obser­vie­ren wir das Umfeld des Kin­des. Wir ermit­teln, ob nega­ti­ve Ein­flüs­se von der Ex-Frau bzw. dem Ex-Mann und oder des­sen neu­er Part­ner­schaft für das Kind aus­ge­hen. Auch die Betreu­ungs­si­tua­ti­on des Kin­des wird geklärt.

Wir erstel­len dann einen detail­lier­ten Ermitt­lungs­be­richt und der die Ermitt­lun­gen füh­ren­de Detek­tiv steht als Zeu­ge dem Fami­li­en­ge­richt zur Ver­fü­gung. Nur har­te Fak­ten bele­gen, ob eine Sor­ge­rechts­abän­de­rungs­kla­ge oder die Über­tra­gung des allei­ni­gen Auf­ent­halts­be­stim­mungs­rechts durch Ihren Rechts­an­walt erfolg­reich ist.

Kos­ten­lo­se Vorbesprechung
Las­sen Sie sich durch uns bera­ten. Gemein­sam mit Ihnen wer­den wir die aktu­el­le Fak­ten­la­ge beur­tei­len und den Rah­men von durch­zu­füh­ren­de Beob­ach­tun­gen und not­wen­di­ge Ermitt­lun­gen bespre­chen. Ger­ne set­zen wir uns hier­zu auch mit Ihrem Rechts­an­walt zusam­men. Kon­tak­tie­ren Sie uns tele­fo­nisch unter 0800 0301100 oder benut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar für eine Terminvereinbarung.

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