Kindesentziehung & KindesrückENTführung
Zunächst einmal müssen die Begrifflichkeiten klargestellt werden. Kindesrückführung, Kindesrückentführung und Rückentführung werden häufig durcheinander geworfen, obwohl allen Beteiligten klar ist, dass ein Kind wieder zurück in seine Heimat verbracht werden soll. Der Unterschied ist marginal aber wichtig, denn es geht um eine “legale” bzw. “illegale” Verbringung des Kindes in die Heimat.
Eine legale Rückführung eines Kindes findet Anwendung infolge einer zuvor durchgeführten und noch andauernden Kindesentziehung in einen ausländischen Staat, welchem internationale Abkommen zur Kindesrückführung zugrunde liegen. Hierzu zählen das Haager Abkommen, das Europäische Übereinkommen zum Kindesentzug sowie die Brüssel II a‑Verordnung.
Detektei wird tätig, wenn staatliches Handeln versagt
Wir wollen an dieser Stelle nicht auf die legalen Methoden eingehen, denn sicher haben Sie diesen Rechtsweg erschöpft und sind kein Stück weiter gekommen. Wir wollen hier auf die Möglichkeiten eingehen, die nach deutschem Recht legal sind, weil Sie Inhaber des alleinigen Sorgerechts sind.
Eine Kindesrückentführung wird dann in Erwägung gezogen, wenn Ihr Kind in ein Land entführt bzw. entzogen wurde, mit dem keine binationalen Abkommen zur Kindesrückführung bestehen. Vermutliches Ziel einer solchen Kindesentzug ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Land, wo der Kindesentzieher / die Kindesentzieherin ihre angestammte Heimat hat. Weiterhin darf angenommen werden, dass das bisher nicht sorgeberechtigte Elternteil gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen hat und nach den Gesetzen dieses Landes legal die Erziehungsgewalt über das Kind ausübt. Die Sorgerechtsentscheidung aus Deutschland wird in diesem Drittstatt nicht anerkannt und Sie stehen dort als Kindesvater / Kindesmutter ohne jedes Recht da. Vor diesem Hintergrund wollen Sie, dass Ihr Kind – entgegen der in dem Zufluchtsland geltenden Gesetze – von Detektiven zurückENTführt wird.
Vollmundige Versprechen – wenig Substanz
Internationale Kindesrückentführung aus dem Nicht-Schengen Raum
Betroffene Sorgeberechtigte machen sich in einer solchen Situation Hoffnungen, dass eine Detektei bei einem internationalen Kindesentzug tätig wird und bei der illegalen Rückentführung aktiv mitwirkt. Diese Hoffnung ist trügerisch, denn NIEMAND will ins Gefängnis gehen oder sogar hingerichtet werden.
Einige Berufskollegen nutzen hier die Unwissenheit des Sorgeberechtigten Elternteils schamlos aus und versprechen das blaue vom Himmel. Keine Detektei hat das umfassende Knowhow, um Ihnen in jedem Land der Welt behilflich zu sein.Das trifft auch auf die DD-Detektei Dudzus zu.
Und ja – dieser Job ist gefährlich und in Ländern wie den Iran, Irak oder auch Jemen steht schon allein auf den Versuch einer Kindesrückentführung die Todesstrafe. Daher ist eine generalstabsplanmäßige Vorbereitung und eine umfangreiche Sachaufklärung bis ins letzte Detail notwendig. Allein die Vorbereitungen hierzu können und werden mehrere Wochen intensiver Arbeit bedeuten und es ist kein Ein-Mann-Job!
Rechtsanwalt einschalten!
Wir empfehlen Ihnen unbedingt Ihren Rechtsanwalt in alle Plnungen, die im Zusammenahng mit einer möglichen Kindesrückentführung stehen, einzubeziehen. Besondere Vorsicht ist geboten bei Müttern die in Länder einreisen, wo Sie als Ehepartner automatisch bei der Einreise als Staatsangehörige des Kindesvaters gelten. Ihr Ehepartner kann dann sehr einfach eine Ausreisesperre gegen Sie erwirken mit der Konsequenz, dass Ihnen Ihr Pass und sonstigen Ausweisdokumente abgenommen werden und Sie das Land nicht mehr verlassen können.
Sachaufklärung und Risikoanalyse
Zunächst müssen ALLE Informationen über den Kindesentführer (Kindesentzieher) zusammengestellt werden. Alle Kontakte müssen aufgedeckt und mögliche Helfer identifiziert werden. Handy- und Computerdaten sind zu checken. Ein Team von verdeckt operierenden Ermittlern klärt dann das persönliche Umfeld des Entführers auf. Post- und sonstige Kommunikationswege werden kontrolliert.
Ist das Kind lokalisiert, werden von dem Haus und der Umgebung, der Stadt, Pläne angefertigt bzw. zusammengestellt, Folgende Freagestellungen müssen geklärt werden:
- Anzahl der regelmäßig im Haus lebenden Personen?
- gibt es Hausangestellte?
- Wer kommt und geht wann und wohin?
- Welche Fahrzeuge werden benutzt?
- Gibt es Leibwächter und/oder Chauffeure?
- Geht das Kind zur Schule oder in den Kindergarten?
Zeitpläne werden minutiös erstellt und mögliche Fluchtrouten geprüft. Die Fluchtrouten werden mehrmals abgefahren und Zeitmessungen durchgeführt. Mögliche Hindernisse auf den Routen, wie z.B. Verkehrskontrollen oder regelmäßig verstopfte Straßen zu bestimmten Tageszeiten, ja selbst der Zustand der Fluchtroute (z.B. mögliche Schlaglöcher) werden dokumentiert. Weitere Fluchtfahrzeuge zum wechseln des Fahrzeuges werden entlang der Fluchtroute in Position gebracht.
Das alles liest sich wie ein großes Abenteuer aus einem Roman – ist aber zwingend notwendig, den die Chance auf eine Rückentführung gibt es meist kein zweites Mal.
Gesundheitszustand des Kindes
Wenn alle strategischen Planungen abgeschlossen sind, ist die vielleicht wichtigste Frage noch zu klären – der Gesundheitszustand des Kindes.
- Übersteht die Zielperson physisch und psychisch die Flucht?
- Hat das Kind körperliche oder geistige Behinderungen?
- Leidet das Kind an irgendwelchen Krankheiten, wie z.B. Astma oder Allergien?
- Hat das Kind irgendwelche Medikamenten-Unverträglichkeiten?
- Übersteht das Kind gefahrlos eine Narkose?
03. Juli 2018 09:38:29 Der Artikel ist noch nicht vollständig uns wird in den nächsten Tagen vervollständigt