Kindeswohlergehen & Häusliche Gewalt
Wenn Ihnen gravierende Hinweise für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, sind die Fachbereiche der Jugendämter zu informieren. Eine Gefährdung des Kindeswohlergehen liegt vor, wenn auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen erkennbar sind.
Oft werden die Nachbarn oder nahe Familienangehörige als erstes auf die Gefährdungsslage aufmerksam, trauen sich aber oft nicht, diese bei den Behörden zur Anzeige zu bringen. Niemand will als “Nestbeschmutzer” dastehen oder sich vielleicht geirrt haben.
Kindeswohlgefährdung im Scheidungsverfahren
Während eines Scheidungsverfahrens oder der Trennung der Eltern, steht das Kindeswohl im besonderen Fokus der Eltern. Oftmals merken die Sorgeberechtigten nicht einmal, dass ihr Verhalten, gleich ob durch Unterlassen, Duldung oder Gleichgültigkeit verursacht, das Wohl des Kindes gefährdet. Die Eltern sind im Sorgerechtsstreit oft viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt ihre eigenen Probleme zu lösen, so dass sie oftmals mit der Erziehung des Kindes oder der Kinder überfordert sind. Gerade auch eine neue Partnerschaft kann negative bis schädliche Einflüsse auf das Kind ausüben, nicht zuletzt weil sie für die neue Liebe mehr Zeit aufbringen als für das eigene Kind.
Als Detektei mit jahrzehntelangen Erfahrungen haben wir die Erfahrung gemacht, dass nirgends häufiger gelogen und getrickts wird, um das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, um dadurch Unterhaltsansprüche abzuwehren. Kinder werden hier zu Spielball der jeweiligen Interessen. In dem dann folgenden Sorgerechtsverfahren umd Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder gar des alleinigen Sorgerechts muss sich das Gericht einen möglichst objektiven Eindruck verschaffen, welcher der Partner das Erziehungsrecht verletzt hat. Mühsam muss geklärt werden, welcher Elternteil besser für die Erziehung des Kindes oder der Kinder geeignet ist. Hier sind oft die Jugendämter eingeschaltet, die die Eltern-Kind Situation beobachten und einschätzen sollen. Doch auch hier wird – je nach dem welchen Sachbearbeiter für den Fall vom Jungendamt zugewiesen wird, oft einseitige Ermittlungen angestellt.
Detektive im Einsatz gegen Kindeswohlgefährdung
Wenn Sie vermuten oder sogar konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass die von ihrem Ex-Partner bzw. Ex-Partnerin dargestellten Lebensverhältnisse im Sorgerechtsstreit nicht der Wirklichkeit entsprechen oder Sie selbst werden mit verleumderischen Unterstellungen konfrontiert, dann sind die Detektive der DD-Detektei Dudzus Ihr kompetenter Partner. Wir verschaffen Ihnen die nötigen Beweise für die gerichtsfeste Klarstellung der tatsächlichen Lebensumstände der Betroffenen. Wir beobachten diskret das Umfeld des Kindes, ermitteln Fakten über den neuen Lebenspartner bzw. die neue Lebenspartnerin, recherchieren in der Vergangenheit nach vergleichbaren Vorkommnissen und versuchen Handlungsmuster aufzudecken, wie z.B.:
- gab oder gibt es Anzeichen oder Zeugen für häusliche Gewalt am Kind;
- verübt der / die neue Partner_in Gewalt gegen die Kindesmutter oder Kindesvater;
- wird die Erziehungsgewalt durch Kindesmisshandlung durchgesetzt;
- wird das Kind sich selbst überlassen (Kindesvernachlässigung).
- In besonders schlimmen Fällen wird auch sexualisierte Gewalt bzw. Kindesmissbrauch festgestellt.
Die im Sorgerechtsprozess von der Gegenpartei vorgetragenen Sachverhalte werden von den Detektiven der DD-Detektei Dudzus überprüft und gegebenenfalls bestätigt oder widerlegt. Die Feststellungen unserer Detektive werden in einem Ermittlungsbericht niedergelegt und gegebenenfalls durch Bild- und Videodokumentationen ergänzt, ohne die rechtlich schützenswerten Persönlichkeitesrechte ihres Ex-Partners bzw. Ex-Partnerin zu beeinträchtigen. Selbstverständlich stehen die Detektive der DD-Detektei Dudzus Ihnen in einem Prozess als Zeugen zur Verfügung.
Überprüfung des neuen Lebensgefährten
Leider haben wir als Detektei auch schon die Erfahrung machen müssen, dass einige der neue Partner bei ihrer Wahl bevorzugt Mütter mit Kleinkindern aussucht. Nein, nicht weil er so kinderlieb ist, sondern weil er seine sexuellen Neigungen tatsächlich lieber an dem Kind befriedigen will.
Angesichts der Tatsache, dass das Internet bzw. Darknet immer wieder Drehscheibe zum Austausch von Kinderpronografie wird und die Polizei in weltweiter Kooperation inzwischen Spezialteams zur Aufklärung solcher Sexualdelikte eingesetzt hat, scheint eine Überprüfung des neuen Lebenspartners nicht abwägig zu sein.
Der Buchtitel “Deutschland misshandelt seine Kinder” wurde von den beiden Rechtsmedizinern an der Berliner Charité Michael Tsokos und Saskia Guddat geschrieben. Sie decken gravierende Missstände auf und liefern bisher unveröffentlichte Belege für die dramatische Steigerungsrate kindlicher Misshandlungen. Sie zeigen, wie unsere Gesellschaft die Gesundheit und Rechte der Kinder besser schützen können.
Sollten Sie diesbezüglich Verdachtsmomente haben, dass Ihre ehemalige Partnerin einen neuen Freund mit “dubioser Vergangenheit” haben könnte oder sich Ihr Kind an den Besuchstagen offensichtlich anders verhält, dann zögern Sie nicht, staatliche Hilfe oder auch die Hilfe unsere Detektei in Anspruch zu nehmen.
Sie als unsere Auftraggeberin / unser Auftraggeber geben den zeitlichen Rahmen für den üblichen Tagesablauf Ihres Kindes uns bekannt und unsere mobilen Einsatzkräfte werden unbemerkt und unter strikter Einhaltung der Diskretion alle Handlungen bzw. Unterlassungen beim Ihrem Kind als auch bei der/dem Sorgeberechtigten beobachten und schriftlich dokumentieren. Völlig wertneutral werden die Beweise zusammengetragen und unsere Detektive werden als unbefangene Zeugen im Gerichtsverfahren zu Wort kommen.