Eltern streiten im Scheidungsverfahren um das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht

Kin­des­wohl­erge­hen & Häus­li­che Gewalt

Wenn Ihnen gra­vie­ren­de Hin­wei­se für eine Gefähr­dung des Wohls eines Kin­des oder Jugend­li­chen bekannt wer­den, sind die Fach­be­rei­che der Jugend­äm­ter zu infor­mie­ren. Eine Gefähr­dung des Kin­des­wohl­erge­hen liegt vor, wenn auf eine kör­per­li­che, sexu­el­le, see­li­sche Miss­hand­lung oder eine Ver­nach­läs­si­gung eines Kin­des oder Jugend­li­chen erkenn­bar sind.

Oft wer­den die Nach­barn oder nahe Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge als ers­tes auf die Gefähr­dungs­sla­ge auf­merk­sam, trau­en sich aber oft nicht, die­se bei den Behör­den zur Anzei­ge zu brin­gen. Nie­mand will als “Nest­be­schmut­zer” daste­hen oder sich viel­leicht geirrt haben.

Kin­des­wohl­ge­fähr­dung im Scheidungsverfahren

Kindeswohlgefährdung durch die überforderte Mutter, die ihren Säugling Ohrfeigt.
Kin­des­miss­hand­lung: Häma­to­me im Gesicht eines Säug­lings durch die über­for­der­te Mutter.

Wäh­rend eines Schei­dungs­ver­fah­rens oder der Tren­nung der Eltern, steht das Kin­des­wohl im beson­de­ren Fokus der Eltern. Oft­mals mer­ken die Sor­ge­be­rech­tig­ten nicht ein­mal, dass ihr Ver­hal­ten, gleich ob durch Unter­las­sen, Dul­dung oder Gleich­gül­tig­keit ver­ur­sacht, das Wohl des Kin­des gefähr­det. Die Eltern sind im Sor­ge­rechts­streit oft viel zu sehr mit sich selbst beschäf­tigt ihre eige­nen Pro­ble­me zu lösen, so dass sie oft­mals mit der Erzie­hung des Kin­des oder der Kin­der über­for­dert sind. Gera­de auch eine neue Part­ner­schaft kann nega­ti­ve bis schäd­li­che Ein­flüs­se auf das Kind aus­üben, nicht zuletzt weil sie für die neue Lie­be mehr Zeit auf­brin­gen als für das eige­ne Kind.

Als Detek­tei mit jahr­zehn­te­lan­gen Erfah­run­gen haben wir die Erfah­rung gemacht, dass nir­gends häu­fi­ger gelo­gen und getrickts wird, um das Sor­ge­recht oder Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht zu erhal­ten, um dadurch Unter­halts­an­sprü­che abzu­weh­ren. Kin­der wer­den hier zu Spiel­ball der jewei­li­gen Inter­es­sen. In dem dann fol­gen­den Sor­ge­rechts­ver­fah­ren umd Zuwei­sung des Auf­ent­halts­be­stim­mungs­rechts oder gar des allei­ni­gen Sor­ge­rechts muss sich das Gericht einen mög­lichst objek­ti­ven Ein­druck ver­schaf­fen, wel­cher der Part­ner das Erzie­hungs­recht ver­letzt hat. Müh­sam muss geklärt wer­den, wel­cher Eltern­teil bes­ser für die Erzie­hung des Kin­des oder der Kin­der geeig­net ist. Hier sind oft die Jugend­äm­ter ein­ge­schal­tet, die die Eltern-Kind Situa­ti­on beob­ach­ten und ein­schät­zen sol­len. Doch auch hier wird – je nach dem wel­chen Sach­be­ar­bei­ter für den Fall vom Jun­gen­d­amt zuge­wie­sen wird, oft ein­sei­ti­ge Ermitt­lun­gen angestellt.

Detek­ti­ve im Ein­satz gegen Kindeswohlgefährdung

Schwere Würgemale durch Stiefvater an einem Kind
Neu­er Lebens­part­ner stran­gu­liert Kleinkind.

Wenn Sie ver­mu­ten oder sogar kon­kre­te Anhalts­punk­te dafür haben, dass die von ihrem Ex-Part­ner bzw. Ex-Part­ne­rin dar­ge­stell­ten Lebens­ver­hält­nis­se im Sor­ge­rechts­streit nicht der Wirk­lich­keit ent­spre­chen oder Sie selbst wer­den mit ver­leum­de­ri­schen Unter­stel­lun­gen kon­fron­tiert, dann sind die Detek­ti­ve der DD-Detek­tei Dud­zus Ihr kom­pe­ten­ter Part­ner. Wir ver­schaf­fen Ihnen die nöti­gen Bewei­se für die gerichts­fes­te Klar­stel­lung der tat­säch­li­chen Lebens­um­stän­de der Betrof­fe­nen. Wir beob­ach­ten dis­kret das Umfeld des Kin­des, ermit­teln Fak­ten über den neu­en Lebens­part­ner bzw. die neue Lebens­part­ne­rin, recher­chie­ren in der Ver­gan­gen­heit nach ver­gleich­ba­ren Vor­komm­nis­sen und ver­su­chen Hand­lungs­mus­ter auf­zu­de­cken, wie z.B.:

  • gab oder gibt es Anzei­chen oder Zeu­gen für häus­li­che Gewalt am Kind;
  • ver­übt der /​ die neue Partner_​in Gewalt gegen die Kin­des­mut­ter oder Kindesvater;
  • wird die Erzie­hungs­ge­walt durch Kin­des­miss­hand­lung durchgesetzt;
  • wird das Kind sich selbst über­las­sen (Kin­des­ver­nach­läs­si­gung).
  • In beson­ders schlim­men Fäl­len wird auch sexua­li­sier­te Gewalt bzw. Kin­des­miss­brauch festgestellt.

Die im Sor­ge­rechts­pro­zess von der Gegen­par­tei vor­ge­tra­ge­nen Sach­ver­hal­te wer­den von den Detek­ti­ven der DD-Detek­tei Dud­zus über­prüft und gege­be­nen­falls bestä­tigt oder wider­legt. Die Fest­stel­lun­gen unse­rer Detek­ti­ve wer­den in einem Ermitt­lungs­be­richt nie­der­ge­legt und gege­be­nen­falls durch Bild- und Video­do­ku­men­ta­tio­nen ergänzt, ohne die recht­lich schüt­zens­wer­ten Per­sön­lich­kei­tes­rech­te ihres Ex-Part­ners bzw. Ex-Part­ne­rin zu beein­träch­ti­gen. Selbst­ver­ständ­lich ste­hen die Detek­ti­ve der DD-Detek­tei Dud­zus Ihnen in einem Pro­zess als Zeu­gen zur Verfügung.

Über­prü­fung des neu­en Lebensgefährten

Zwei­fa­che Biss­mar­ke am rech­ten Unter­schen­kel eines zwei­jäh­ri­gen Mäd­chens. Ver­ur­sa­cher war der neue Lebens­ge­fähr­te der Mut­ter. Foto: DROEMER

Lei­der haben wir als Detek­tei auch schon die Erfah­rung machen müs­sen, dass eini­ge der neue Part­ner bei ihrer Wahl bevor­zugt Müt­ter mit Klein­kin­dern aus­sucht. Nein, nicht weil er so kin­der­lieb ist, son­dern weil er sei­ne sexu­el­len Nei­gun­gen tat­säch­lich lie­ber an dem Kind befrie­di­gen will.

Ange­sichts der Tat­sa­che, dass das Inter­net bzw. Dark­net immer wie­der Dreh­schei­be zum Aus­tausch von Kin­der­pro­no­gra­fie wird und die Poli­zei in welt­wei­ter Koope­ra­ti­on inzwi­schen Spe­zi­al­teams zur Auf­klä­rung sol­cher Sexu­al­de­lik­te ein­ge­setzt hat, scheint eine Über­prü­fung des neu­en Lebens­part­ners nicht abwä­gig zu sein.

Buchtitel: Deutschland misshandelt seine Kinder
Deutsch­land miss­han­delt sei­ne Kin­der. Autoren: Micha­el Tso­kos und Saskia Guddat

Der Buch­ti­tel “Deutsch­land miss­han­delt sei­ne Kin­der” wur­de von den bei­den Rechts­me­di­zi­nern an der Ber­li­ner Cha­ri­té Micha­el Tso­kos und Saskia Gud­dat geschrie­ben. Sie decken gra­vie­ren­de Miss­stän­de auf und lie­fern bis­her unver­öf­fent­lich­te Bele­ge für die dra­ma­ti­sche Stei­ge­rungs­ra­te kind­li­cher Miss­hand­lun­gen. Sie zei­gen, wie unse­re Gesell­schaft die Gesund­heit und Rech­te der Kin­der bes­ser schüt­zen können.

Soll­ten Sie dies­be­züg­lich Ver­dachts­mo­men­te haben, dass Ihre ehe­ma­li­ge Part­ne­rin einen neu­en Freund mit “dubio­ser Ver­gan­gen­heit” haben könn­te oder sich Ihr Kind an den Besuchs­ta­gen offen­sicht­lich anders ver­hält, dann zögern Sie nicht, staat­li­che Hil­fe oder auch die Hil­fe unse­re Detek­tei in Anspruch zu nehmen.

Sie als unse­re Auf­trag­ge­be­rin /​ unser Auf­trag­ge­ber geben den zeit­li­chen Rah­men für den übli­chen Tages­ab­lauf Ihres Kin­des uns bekannt und unse­re mobi­len Ein­satz­kräf­te wer­den unbe­merkt und unter strik­ter Ein­hal­tung der Dis­kre­ti­on alle Hand­lun­gen bzw. Unter­las­sun­gen beim Ihrem Kind als auch bei der/​dem Sor­ge­be­rech­tig­ten beob­ach­ten und schrift­lich doku­men­tie­ren. Völ­lig wert­neu­tral wer­den die Bewei­se zusam­men­ge­tra­gen und unse­re Detek­ti­ve wer­den als unbe­fan­ge­ne Zeu­gen im Gerichts­ver­fah­ren zu Wort kommen.

Aus unse­rer beruf­li­chen Praxis

Drei­jäh­ri­ges Mäd­chen miss­braucht – dann die Mut­ter gestalkt