Verwirkung von Unterhalt
Im Fall einer Scheidung beschäftigen sich die Familiengerichte grundsätzlich auch mit den Scheidungsfolgesachen, damit die Eheleute einen Schlussstrich unter die Ehe setzen können. Im Rahmen des Scheidungsverbunds werden Versorgungsausgleichsachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, der Zugewinnausgleich, der Kindesunterhalt (sofern Kinder vorhanden sind), der nacheheliche Unterhalt und für die Zeit des Getrenntlebens der Trennungsunterhalt festgelegt. Die Kindschaftssachen lassen wir in diesem Artikel beiseite. Jeder Ehepartner versucht das bestmögliche Ergebnis für sch zu erzielen. Daher wird gerade im Scheidungsverfahren kräftig gelogen, verschleiert und getrickst. Insbesondere wenn der Unterhaltsberechtigte seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt verschleiert und bereist eine neue Partnerschaft begründet hat, wird über die Verwirkung des Unterhalts gestritten – wenn man dann Kenntnis davon hat. Hier sind Detektive die erste Wahl, um diese Unwahrheiten aufzudecken.
Der letzte Akt – Streit um den Unterhalt
Die Ehe ist am Ende und der Partner / die Partnerin hat die gemeinsame Wohnung verlassen. Oft wird jetzt über den Trennungsunterhalt und nach der Scheidung über den nachehelichen Unterhalt gestritten. Der Ehegattenunterhalt ist eine der komplexesten Materien des Familienrechts. Es ist zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.
Familienunterhalt
Beide Ehepartner sind während der Ehe gegenseitig verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen. Sie können ihren Familienunterhalt aus Arbeitsleistung oder aus vorhandenem Vermögen bestreiten. Führt ein Ehepartner ausschließlich den Haushalt und ist selbst nicht berufstätig, so erfüllt er seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Führung des Haushalts (§ 1360 BGB). Auf seine eventuelle Bedürftigkeit vom Partner unterhalten zu werden, kommt es während des einvernehmlichen Zusammenlebens nicht an.
Trennungsunterhalt
Mit Trennungsunterhalt wird die Zeit nach der Trennung und vor der Scheidung bezeichnet. Während der Trennungszeit (auch wenn diese aus wirtschaftlichen Gründen in der gemeinsamen Ehewohnung verlebt wird) ist die einvernehmliche Lebensgemeinschaft aufgehoben und somit endet auch die Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen. Das heißt, dass derjenige Partner der bisher ausschließlich die Haushaltsführung innehatte, dem anderen Partner nicht mehr verpflichtet ist, seine hauswirtschaftlichen Belange wahrzunehmen. Kein gemeinsames Einkaufen, kein Wäschewaschen oder Putzen – und auch kein Sex.
Nachehelicher Unterhalt
Mit Trennungsunterhalt wird die Zeit nach der Trennung und vor der Scheidung bezeichnet. Während der Trennungszeit (auch wenn diese aus wirtschaftlichen Gründen in der gemeinsamen Ehewohnung verlebt wird) ist die einvernehmliche Lebensgemeinschaft aufgehoben und somit endet auch die Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen. Das heißt, dass derjenige Partner der bisher ausschließlich die Haushaltsführung innehatte, dem anderen Partner nicht mehr verpflichtet ist, seine hauswirtschaftlichen Belange wahrzunehmen. Kein gemeinsames Einkaufen, kein Wäschewaschen oder Putzen – und auch kein Sex.
Gründe für Unterhaltsforderungen
Es ist für uns als Detektei völlig unerheblich, aus welchen Gründen Sie Unterhalt begehren oder unberechtigten Unterhaltsforderungen entgegentreten. Das Gesetz kennt mehrere unterschiedliche Anspruchsgrundlagen die im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt sind:
- Unterhalt wegen Kindesbetreuung § 1570 BGB
- Unterhalt wegen Alters § 1571 BGB
- Unterhalt wegen Krankheit § 1572 BGB
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit § 1573 Abs. 1 BGB
- Aufstockungsunterhalt § 1573 Abs. 2 BGB
- Ausbildungsunterhalt § 1575 BGB
- Erwerbsobliegenheit des Berechtigten nach § 1574 BGB
Eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht kann Ihnen hier genau Auskunft erteilen, denn die Berechnungen sind ausgesprochen kompliziert. Zu beachten sind “die ehelichen Lebensverhältnisse als Maßstab”, “nacheheliche Veränderungen der Lebensverhältnisse” bzw. “fiktive/hypothetische Einkünfte bei Verstoß gegen eine Erwerbsobliegenheitspflicht”.
Umstände zur Verwirkung von Unterhalt
Unter bestimmten Umständen sind die Unterhaltsansprüche des Unterhaltsberechtigten verwirkt. Hierzu kann es ausreichend sein, wenn der Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft (auch gleichgeschlechtliche Partnerschaft) eingeht und mit diesem/dieser dauerhaft in einer festen Verbindung zusammenlebt. Man spricht dann von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Jedoch muss der zum Unterhalt Verpflichtete die Verwirkung oder die Umstände für eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs vor dem Familiengericht beweisen.
Bestreitet der Unterhaltsberechtigte wahrheitswidrig eine neue verfestigte Partnerschaft, so handelt es sich um ein Betrugsdelikt hinsichtlich der Geldrente. Es kommt jedoch auch ein Prozessbetrug in Frage. In diesem Fall wäre der Unterhalt dauerhaft verwirkt und der Unterhaltsverpflichtete muss nie wieder Unterhalt an seine Ex-Frau oder seinen Ex-Mann zahlen. Näheres hierzu wird Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht gerne erklären.
Verwirkung von Unterhalt beweisen
Kein Ex-Partner bzw. keine Ex-Partnerin wird freiwillig und aus eigenem Antrieb ihre geänderten Lebensumstände offen legen. Zu einfach lebt es sich auf Kosten des oder der Ex. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Ex-Ehepartner oder Ex-Partnerin in einer neuen Beziehung lebt, dann benötigen Sie für das Gerichtsverfahren schlagkräftige Beweise, wenn Ihnen das Gericht die Verwirkung von Unterhalt bestätigen soll.
Um eine eheähnliche Beziehung zu verschleiern, werden allerlei Anstrengungen unternommen. So konnten wir mehrfach erleben wie wahrheitswidrig behauptet wurde, dass der neue Partner lediglich ein Untermieter in der Wohnung der Unterhaltsberechtigten sei. Noch kompliziertes ist es, wenn der oder die Unterhaltsberechtigte und der oder die neue Partner(in) offiziell in separaten Wohnungen leben und entsprechende polizeiliche Anmeldungen vorlegen.
Tatsächlich kommt es aber nicht darauf an, ob getrennte Wohnungen vorhanden sind oder ein Untermietvertrag geschlossen wurde. Die Verwirkung von Unterhalt ist gegen, wenn festgestellt wird, dass der oder die Unterhaltsberechtigte mit der/dem neuen Partner einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt begründet haben.
DD-Detektei Dudzus hilft bei der Beweisbeschaffung
Als erfahrene Detektei mit über 40 Jahren Berufserfahrung können wir Ihnen behilflich sein, die gerichtsverwertbaren Beweise für ein neues Unterhaltsverfahren zusammenzutragen. Hierzu werden wir die Anhaltspunkte die Ihnen bekannt geworden sind überprüfen. Wir werden feststellen, ob Ihre Ex-Partnerin oder Ihr Ex-Partner in einer neuen “eheähnlichen Beziehung” lebt, seinen/ihren “Lebensmittelpunk verschleiert”, “Erwerbslosigkeit oder Bedürftigkeit nur vortäuscht” oder gegen die “Erwerbsobliegensheitspflicht” verstößt.
Eheähnliche Beziehung
Die Gerichte unterstellen regelmäßig eine neue eheähnliche Beziehung, wenn die folgenden Anhaltspunkte festgestellt werden können:
- gemeinsame Haushaltsführung;
- gemeinsame Besorgungen für den täglichen Bedarf;
- öffentliches Auftreten als Paar;
- regelmäßige Teilnahme des Neuen / der Neuen an Familienfeiern und Festtagen;
- regelmäßige gemeinsame Urlaube, insbesondere mit den Kindern;
- wechselseitig sich in Lebensversicherungen als Begünstige eintragen;
- wechselseitig den jeweils anderen als Bevollmächtigten, z.B. für eine Patientenverfügung, einsetzen.
Lebensmittelpunkt verschleiern
Um Unterhaltsansprüche nicht zu gefährden glauben manche Unterhaltsberechtigten, dass sie die neue Partnerschaft gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten verschweigen können, obwohl sie verpflichtet sind nachträgliche Änderungen in ihrer Lebenssituation ihrem Ex-Partner bzw. Ex-Partnerin mitzuteilen. Typische Anhaltspunkte sind:
- Meldeanschrift ist nicht der Lebensmittelpunkt (z.B. Anmeldung zum Schein bei Eltern oder Freunden);
- wechselseitige Übernachtungen in der Wohnung des jeweils anderen;
- Abschluss eines Untermietvertrages.
Die DD-Detektei Dudzus observiert diskret und klärt den tatsächlichen Lebensmittelpunkt auf. Unser Abschlussbericht wird detailliert aufzeigen, welche Anhaltspunkte für einen neuen sozialen Lebensmittelpunkt sprechen, damit Ihr Rechtsanwalt die notwendige Beweise dem Gericht vorlegen kann, um eine Unterhaltsabänderungsklage zu gewinnen.
Erwerbsobligenheitspflicht
Sie haben den Verdacht, dass sich Ihr Ex-Ehemann oder Ex-Ehefrau Bedürftigkeit nur vortäuscht. Da wird zum Beispiel eine Krankheit behauptet, die es der / dem Unterhaltsberechtigten angeblich nicht erlaubt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ihnen wird jedoch zugetragen, dass Ihr / Ihre Ex sich in gemeinnützigen Projekten ehrenamtlich engagiert (z.B. in der Flüchtlingshilfe) oder in Bürgerinitiativen tatkräftig mitmischt. Selbstverständlich sind solchen Tätigkeiten auch als Arbeit anzusehen und selbstredend hat der / die Unterhaltberechtigte gar kein ernsthaftes Interesse an einer Arbeitsaufnahme.
Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Der Unterhaltsberechtigte ist verpflichtet seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, bevor er / sie seinen Unterhaltsanspruch geltend machen kann. Entgegen der laienhaften Annahme hat der Unterhaltsberechtigte unverzüglich mit der Arbeitssuche zu beginnen und und nicht erst nach der Scheidung (solange keine anderen Hinderungsgründe vorliegen). Vergleiche hierzu Urteil des OLG Brandenburg 10 UF 226/07 ab Seite 11 unten.
Selbst wenn keine Arbeit gefunden werden sollte, so muss sich die unterhaltsberechtigte Person ein fiktives Einkommen zurechnen lassen, denn sie selbst stellt durch ihr Verhalten unter Beweis, arbeitsfähig zu sein.
Die Detektive der DD-Detektei Dudzus können ermitteln, welche tatsächlichen Bemühungen vom Ex-Ehemann bzw. Ex-Ehefrau unternommen werden, um eine Arbeitsstelle zu erhalten. Hierzu werden über z.B. Stellenangebote vorgetäuscht die auf das Profil der Zielperson passt, um so festzustellen, ob eine Ernsthaftigkeit bei der Arbeitssuche existiert.
Kostenerstattung
Die entstehenden Kosten für den Detektiveinsatz sind in der Regel erstattungsfähige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Unterhaltsverpflichtete zum Zeitpunkt der Beauftragung die Einschaltung der Detektei für notwendig halten durfte und die von der Detektei zusammengetragenen Beweise für die Entscheidung des Gerichtsverfahrens mit ausschlaggebend waren. Vergleiche hierzu auch § 91 ZPO.
Kostenlose Vorbesprechung
Lassen Sie sich durch uns beraten. Gemeinsam werden wir die aktuelle Faktenlage beurteilen und den Rahmen einer Observation und notwendige Ermittlungen besprechen. Gerne setzen wir uns hierzu auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen. Für ein unverbindliches Erstgespräch benutzen Sie bitte auch unser Kontaktformular.