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Stal­king …

Erpressung Nötigung Stalking Nachstellen WhatsApp Messenger
Wahn­haft fixier­te Stal­ker lei­den ent­we­der an Schi­zo­phre­nie oder an ein Bor­der­line-Syn­drom. Ihre Gefähr­lich­keit darf nicht unter­schätzt wer­den. Unse­re Detek­ti­ve kön­nen hier effek­tiv helfen.

Häus­li­che Gewalt …

Stalking nach den Schlägem vom Ex-Partner
Wäh­rend der Part­ner­schaft geschla­gen – nach der Tren­nung folgt Stal­king. Suchen Sie sich unse­re Hil­fe – Jetzt!

Stal­king im Fernsehen

Beim Stalking und Mobbing werden die Täter werden immer jünger. Cyber-Mobbing unter Schülern

Stal­king Hil­fe sofort und effektiv

Ein Stalker verhält sich wie ein Jäger. Er verfolgt sein Opfer
Das Wort “Stal­king” kommt aus der Jäger­spra­che. Ein Stal­ker pirscht sich an sein Opfer wie ein Jäger an das Wild. Foto: Pixabay

Was ist Stal­king bzw. Nachstellen?

Das “obses­si­ves ver­fol­gen” (im Volks­mund Stal­king genannt) einer Per­son tritt am häu­figs­ten in Erschei­nung, wenn Täter und Opfer zuvor eine Bezie­hung oder Ehe geführt haben oder aber das Opfer den Wunsch des Täters (es kann auch eine weib­li­che Täte­rin sein) nach einer Bezie­hung zurück­weist. Es gibt aber auch Fäl­le, wo Täter und Opfer sich nicht ken­nen (z.B. bei Pro­mi­nen­ten, Künst­lern, aber auch die net­te Ver­käu­fe­rin oder Nach­ba­rin, wo sich der Täter/​die Täte­rin nicht trau­en, offen ein Gespräch zu suchen, um eine mög­li­che Bezie­hung zu klä­ren). Stal­king ist jedes wie­der­hol­te wider­recht­li­che Ver­fol­gen einer Per­son. Das Wort stammt aus den USA und kommt ursprüng­lich aus der Jäger­spra­che. Stal­king lei­tet sich vom eng­li­schen Wort “to stalk” ab, was soviel bedeu­tet wie her­an­pir­schen oder anschleichen.

Erschei­nungs­for­men des Stalkings

Stalking durch unerwünschte Geschenke vor der Tür
Der Stal­ker hat Blu­men vor der Haus­tür sei­nes Opfers abge­legt. Foto: freeim​age​bay​.com

Die Erschei­nungs­for­men des Stal­kings sind viel­fäl­tig. Zunächst ein­mal kom­men z.B. Lie­bes­be­zeu­gun­gen, wie z.B. Blu­men­sen­dun­gen, Lie­bes­brie­fe und Geschen­ke in Fra­ge. Was anfäng­lich viel­leicht noch schmei­chel­haft ist, kann sehr schnell stö­rend wer­den. Wenn der Täter/​die Täte­rin muti­ger gewor­den ist oder gar den Anschein hat, dass die “Bemü­hun­gen” bei Ihnen auf frucht­ba­ren Boden fal­len, kom­men Tele­fon­an­ru­fe, SMS, Whats­App oder sons­ti­ge Mes­sen­ger-Nach­rich­ten und E‑Mails. Sie soll­ten sehr schnell und unmiss­ver­ständ­lich klar machen, dass Sie kei­ne Bezie­hung wün­schen. Bei beson­ders hart­nä­cki­gen Tätern oder Täte­rin­nen hilft oft auch eine rich­ter­li­che Einst­wei­li­ge Anord­nung, wo ein Nähe­rungs­ver­bot und Kon­takt­ver­bot nach dem Gewalt­schutz­ge­setz ver­fügt wird. Bei Zuwi­der­hand­lung dro­hen emp­find­li­chen Ord­nungs­gel­der bis zu 250.000 Euro – ersatz­wei­se Haft.

Stal­king ver­hin­dern  – Was kön­nen Sie selbst gegen Stal­king unternehmen?

Ein wirk­sa­mes Mit­tel um läs­ti­ge Anru­fer los­zu­wer­den, ist z.B. der Ein­satz einer Tril­ler­pfei­fe. Nach­dem Sie erkannt haben, dass der Stal­ker /​ die Stal­ke­rin am Tele­fon ist, tril­lern Sie laut und lang anhal­tend in den Tele­fon­hö­rer. Der Anru­fer /​ die Anru­fe­rin kann dadurch durch­aus einen Hör­sturz erlei­den, was jedoch durch Not­wehr gerecht­fer­tigt ist.

Sie kön­nen bei Ihrem Mobil­te­le­fon unter Anru­f­ein­stel­lun­gen aus­wäh­len, dass Anru­fe mit unter­drück­ter Ruf­num­mer (“Pri­va­ter Anruf”) nicht mehr zu Ihnen durch­ge­stellt wer­den. Sol­che Anru­fe wer­den dann geblockt. Soll­te – aus wel­chem Grund auch immer – es Ihnen nicht mög­lich sein, “Pri­va­te Anru­fe” zu blo­ckie­ren, emp­fiehlt sich eine Fang­schal­tung, die Sie bei Ihrem Tele­fon­an­bie­ter bean­tra­gen müssen.

Auf jeden Fall soll­ten Sie die Poli­zei ein­schal­ten. Schil­dern Sie detail­liert, was was genau pas­siert ist. Füh­ren Sie ein Tage­buch und schrei­ben Sie Ihre Beob­ach­tun­gen und die fest­ge­stell­ten Beläs­ti­gun­gen mit Datum und Uhr­zeit genau auf. Blei­ben Sie bei der Anzei­gen­er­stat­tung ruhig und sach­lich – so emo­tio­nal Sie auch betrof­fen sind, geben Sie dem Täter /​ der Täte­rin nicht das Gefühl, dass er Macht über Sie bekommt.

Detek­tei Dud­zus bie­tet Hil­fe bei Stal­king sofort und effektiv

Wenn Sie den Weg zur Poli­zei scheu­en, z.B. weil Sie kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für Stal­king haben oder Sie weil die ein­zel­nen Hand­lun­gen des Nach­stel­lens harm­los wir­ken und Ihnen des­halb nicht geglaubt wird, rufen Sie uns an an. Als erfah­re­ne Detek­ti­ve bei Stal­king wis­sen wir, dass es immer auf die Wür­di­gung und Beur­tei­lung der Gesamt­si­tua­ti­on ankommt. Erst bei der Betrach­tung aller Umstän­de der ein­zel­nen Stal­king-Hand­lun­gen ergibt sich das Bild einer Straf­tat. Vie­le Stal­ker kom­men straf­frei davon, nur weil die Bewei­se nicht aus­rei­chend nach­ge­wie­sen wer­den können.

Stal­king: Der Stal­ker ist Ihnen bekannt

Maß­nah­men der DD – Detek­tei Dud­zus um Stal­king zu verhindern

Um es gleich vor­weg zu neh­men: Als Detek­tei haben wir KEINE Mög­lich­keit, tele­fo­ni­sche Beläs­ti­gun­gen auf­zu­zeich­nen. Sie haben jedoch die Mög­lich­keit, Anru­fe  mit­tels einer ent­spre­chen­den Han­dy-App auf­zu­neh­men. Zum Zeit­punkt als wir die­sen Arti­kel ver­fass­ten emp­feh­len wir für iPho­nes TapeACall und für Android die App Call­Re­cor­der). Ob oder inwie­weit das Auf­neh­men eines Tele­fon­an­ru­fes gesetz­lich erlaubt ist, soll jetzt hier kein The­ma sein.

Unse­re Detek­ti­ve wer­den – sofern Sie uns Ihre Ver­dachts­grün­de hin­sicht­lich des Nach­stel­lens glaub­haft gemacht haben – die dis­kre­te und unauf­fäl­li­ge Beob­ach­tung des mut­maß­li­chen Stal­kers auf­neh­men. Unse­re Mit­ar­bei­ter wer­den die ein­zel­nen phy­si­schen Hand­lun­gen beim Stal­king des Täters genau doku­men­tie­ren. Aus die­sen Beob­ach­tun­gen ergibt sich der Zusam­men­hang, dass wir die uner­wünsch­te Annä­he­rung und/​oder die “Lie­bes­be­zeu­gun­gen” des Täters gerichts­ver­wert­bar doku­men­tie­ren. Gleich­zei­tig bie­ten wir die Gewähr, den Stal­ker /​ die Stal­ke­rin von Hand­lun­gen abzu­hal­ten, wenn Ihrer kör­per­li­che Unver­sehrt­heit in Gefahr ist.

In enger Abspra­che mit Ihnen ist ein wei­te­rer Ansatz von uns. dass wir den Täter /​ die Täte­rin kon­tak­tie­ren, um ein “moti­vie­ren­des und klä­ren­des” Gespräch zu füh­ren, um zukünf­ti­ges Stal­king zu ver­hin­dern. Unser Gesprächs­leit­fa­den für Stal­king soll und wird den Täter davon über­zeu­gen, von sei­nem Han­deln zukünf­tig abzu­las­sen. Ein­zel­hei­ten hier­zu bespre­chen wir nur in einem per­sön­li­chen Gespräch mit Ihnen.

Maß­nah­men bei unbe­kann­ten Stalker:

Sofern die Beläs­ti­gun­gen des Stal­ker über Tele­fon­ter­ror hin­aus­ge­hen, ste­hen uns als Detek­tei zwei ver­schie­de­ne Tak­ti­ken zur Ver­fü­gung, die sich gegen­sei­tig ergän­zen. Zunächst ist die räum­li­che Über­wa­chung Ihres Wohn­um­fel­des bzw. Arbeits­plat­zes sowie des Arbeits­we­ges abzu­si­chern, je nach­dem wo Sie beläs­tigt wer­den. Als wei­te­re Maß­nah­me folgt eine Kon­ter-Obser­va­ti­on (Gegen­be­ob­ach­tung). Das bedeu­tet, dass unse­re Detek­ti­ve Ihnen ver­deckt fol­gen, um dadurch Ihren Ver­fol­ger zu iden­ti­fi­zie­ren. Ist eine sol­che Iden­ti­fi­zie­rung erfolg­reich, wer­den die im Absatz zuvor beschrie­be­nen Maß­nah­men durchgeführt.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen hier nur die vor­ste­hend geschil­der­ten Maß­nah­men nur als Bei­spie­le die­nen. In Abhän­gig­keit der von Ihnen geschil­der­ten Situa­ti­on, wer­den die Maß­nah­men indi­vi­du­ell geplant und durchgeführt.