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Spionage App Handy ueberwachen Ueberwachungstechnik Bild zeigt Lauscher an einer Wand

Spio­na­ge App und Han­dy über­wa­chen. Wer­den Sie abgehört?

Hegen Sie einen Abhör­ver­dacht? Durch eine geeig­ne­te Spio­na­ge App ist es mög­lich, wirk­lich ALLES, was auf einem Han­dy pas­siert, mit­zu­le­sen. Mit der heu­ti­gen Über­wa­chungs­tech­nik ist es mög­lich, die gan­ze Woh­nun­gen und das Han­dy über­wa­chen zu lassen.

Frü­her wur­de die Abhör­wan­ze in der Tele­fon­lei­tung ver­baut oder im Zim­mer ver­steckt. Über einen nahe­ge­le­ge­nen Emp­fän­ger wur­den per Funk die Gesprä­che auf­ge­zeich­net. Heu­te gibt es soge­nann­te “Baby­pho­nes”, die klar und deut­lich das nicht öffent­lich gespro­che­ne Wort über­tra­gen. An jeden Punkt der Welt.

Unse­re Detek­tei Ber­lin kennt sol­che Abhör­ge­rä­te und sie weiß auch, dass sehr vie­le Men­schen ihren jewei­li­gen Part­ner bereits über­wa­chen, um bspw. fremd­ge­hen erken­nen zu kön­nen. Oder sei es auch nur, um mit einer Whats­App Spio­na­ge App die Nach­rich­ten ein­fach mit­zu­le­sen. Was kin­der­leicht mög­lich ist und kei­nen Ein­griff in das Mobil­te­le­fon erfor­der­lich macht.

So sinn­voll es manch­mal erschei­nen mag, nach Art der Geheim­diens­te Mit­ar­bei­ter oder Lebens­part­ner zu über­wa­chen, so straf­bar ist es. Das gilt auch für Ihren Chef, wenn er Ihnen durch das Abhö­ren bspw. Spe­sen­be­trug, uner­laub­te Neben­tä­tig­keit oder Schwarz­ar­beit nach­wei­sen möchte.

Ohne Ein­ver­ständ­nis Gesprä­che auf­zu­zeich­nen oder das Han­dy über­wa­chen zu las­sen ist illegal

Nach § 201 StGB gilt die Ver­let­zung der Ver­trau­lich­keit des Wor­tes: Wer Räu­me oder das Han­dy über­wacht und die Gesprä­che auf­zeich­net, kann mit bis zu drei Jah­ren Frei­heits­ent­zug bestraft wer­den. Auch der Ver­such ist strafbar.

Wer­de ich mit einer Spio­na­ge App abge­hört? Aus­spio­nie­ren des (Ehe-)Partners

Als Pri­vat­de­tek­ti­ve set­zen wir kei­ne ille­ga­len Spio­na­ge Apps, Abhör­ge­rä­te, Mini Kame­ras oder eine ande­re nicht lega­le Über­wa­chungs­tech­nik oder nicht erlaub­te Abhör­me­tho­den ein.

Viel­mehr sind wir Ihr Part­ner wenn es dar­um geht, eine ille­ga­le Über­wa­chung auf­zu­de­cken, um bei­spiels­wei­se Abhör­wan­zen zu finden.

Wenn sie glau­ben, dass Ihr Han­dy über­wacht oder Ihr iPho­ne aus­spio­niert wird, wer­den wir Ihr Han­dy durch unse­re Spe­zia­lis­ten einer foren­si­schen gerichts­ver­wert­ba­ren Ana­ly­se unterziehen.

So kann erkannt wer­den, ob das Han­dy mit einer Über­wa­chungs-App oder Schad­soft­ware infi­ziert wur­de. Es ver­steht sich aber von selbst, dass Sie als Benut­zer auch auf Ihrem Han­dy eine Anti-Vie­ren Soft­ware instal­liert haben sollten.

Gera­de weil es Über­wa­chungs­tech­nik rela­tiv güns­tig zu kau­fen gibt und eine Spio­na­ge App schnell instal­liert wer­den kann, grei­fen immer mehr Pri­vat­per­so­nen zu sol­chen Mit­teln. Meist um den Ehe- oder Lebens­part­ner zu über­wa­chen und abzu­hö­ren. Gera­de krank­haft eifer­süch­ti­ge Men­schen haben dabei eine gerin­ge Hemm­schwel­le, den Part­ner auszuspionieren.

Den­ken Sie, dass Ihr Han­dy über­wacht wird?

Dann rufen Sie jetzt unver­bind­lich unter Tel. 0800 030 1100 an (24 Std. erreich­bar) oder nut­zen Sie unse­re Kon­takt­for­mu­lar.

Übri­gens: als seriö­se Detek­tei in Ber­lin sind Vor­be­spre­chun­gen bei uns grund­sätz­lich kos­ten­los. Mehr zu “Was kos­tet ein Detek­tiv” erfah­ren Sie in unse­ren FAQs.

Straf­an­zei­ge wegen ille­ga­ler Überwachung

Neben der Beauf­tra­gung unse­rer Detek­tei in Ber­lin kön­nen Sie selbst­ver­ständ­lich auch direkt zur Poli­zei oder zur Staats­an­walt­schaft gehen, um dort eine Anzei­ge gegen UNBEKANNT wegen nicht erlaub­ter Über­wa­chung oder ille­ga­len Abhö­rens durch eine Spio­na­ge App zu erstatten.

Ver­mei­den Sie es aller­dings, bestimm­te Per­so­nen zu ver­däch­ti­gen, die Abhör­wan­zen oder ande­re Über­wa­chungs­sys­te­me bei Ihnen heim­lich instal­liert haben könn­ten. Denn im Fal­le eines Irr­tums set­zen Sie sich selbst der Gefahr einer Straf­an­zei­ge wegen fal­scher Ver­däch­ti­gung nach §164 StGB aus.

Mit Ihrer Straf­an­zei­ge soll­ten Sie gleich­zei­tig auch erfor­der­li­che Straf­an­trä­ge stel­len: soll­te ein Straf­tat­be­stand nur auf Antrag ver­folgt wer­den kön­nen, so wird gegen den ermit­tel­ten Täter auf alle Fäl­le ein Straf­ver­fah­ren eröffnet.

Fir­men­spio­na­ge: Abhör­wan­zen und Mini Kameras

Ihr Wis­sen und die Geschäfts­ge­heim­nis­se Ihrer Fir­ma soll­ten auch Ihre bleiben.

Sie geben viel Geld aus, um Inter­net­ver­bin­dun­gen und Daten­über­tra­gun­gen zu ver­schlüs­seln. Ihre Com­pu­ter wer­den mit Fire­walls und Anti­vie­ren-Soft­ware auf­ge­rüs­tet, um zu ver­hin­dern, dass Ihre Geheim­nis­se offen­ge­legt werden.

Prin­zi­pi­ell ist es sehr ein­fach, Abhör­wan­zen oder Funk­wan­zen mit UHF-Bereich oder als GSM-Sen­der (arbei­tet über das Mobil­funk­netz) in einem Raum zu ver­ste­cken. Die Gerä­te sind getarnt in Kugel­schrei­bern, elek­tro­ni­schen Uhren und Bil­der­rah­men, in Licht­schal­tern und Steck­do­sen bzw. Steckdosenleisten.

Selbst Funk- und WLan-Kame­ras sind als Mini Kame­ras heut­zu­ta­ge so klein, dass sie prak­tisch in fast jeden All­tags­ge­gen­stand ein­ge­baut wer­den können.

Auch Richt­mi­kro­fo­ne sind heu­te so leis­tungs­fä­hig, dass aus eini­gen 100 m Ent­fer­nung das gespro­che­ne Wort auf­ge­nom­men wer­den kann.

Und das alles für rela­tiv wenig Geld.

Lausch­ab­wehr und das Auf­spü­ren von Wan­zen und Kame­ras durch unse­re Detektei

Obwohl es gesetz­lich ver­bo­ten ist, kann ein Gesetz gegen Lausch­an­grif­fe wenig aus­rich­ten, denn die Ent­de­ckungs­ge­fahr ist sehr gering.

Gera­de Fir­men mit vie­len eige­nen Ent­wick­lun­gen und Patent­an­mel­dun­gen aber auch Start-Up Unter­neh­men, die Neu­es ent­wick­len, sind Ziel der heim­li­chen Lauscher.

Die­se inter­es­sie­ren sich für den Stand der Pro­dukt­ent­wick­lung, Abläu­fe in den Fer­ti­gungs­pro­zes­sen, Ein­kaufs­prei­se und den Adres­sen von Lie­fe­ran­ten und Bezugs­quel­len. Sie wol­len wis­sen, wie Sie ihren Absatz orga­ni­sie­ren oder auch wel­che Mit­ar­bei­ter per­sön­li­che Schwie­rig­kei­ten haben, um die­se dann zu erpressen.

Unse­re Wirt­schafts­de­tek­tei Ber­lin arbei­tet seit Jah­ren mit pro­fes­sio­nel­len Part­nern zusam­men, die Wan­zen, Peil­sen­der, Über­wa­chungs­ka­me­ras und Abhör­tech­nik auf­spü­ren. Hier­bei reicht ein Gerät oft nicht aus.

Im Ein­zel­nen kom­men die fol­gen­den Tech­ni­ken zum Ein­satz, die in eini­gen Fäl­len sogar nur von spe­zi­ell geschul­ten Mit­ar­bei­tern ver­wen­det wer­den dürfen:

  • Spek­trum­ana­ly­sa­tor
  • Omni Spek­tral­kor­re­la­tor
  • Breit­band-HF-Detek­tor
  • Tele­fon- und Leitungsprüfgerät
  • Nicht-Linea­rer-Halb­lei­ter­de­tek­tor
  • Video-Endo­skop­ka­me­ra
  • Infra­rot-Son­den
  • Trag­ba­res Röntgengerät
  • u.v.m

Set­zen Sie sich mit uns unver­bind­lich unter der Tele­fon­num­mer 0800 030 1100 in Ver­bin­dung, falls Sie von einer Über­wa­chung, Abhöhr­maß­nah­me oder einer ande­ren Art von Spio­na­ge betrof­fen sind. Wir sind 24 Stun­den erreich­bar. Die Vor­be­spre­chung ist kos­ten­los. Rufen Sie zum Auf­spü­ren von Über­wa­chungs­tech­ni­ken gleich an oder schrei­ben Sie uns.