Vermisstensuche | Personensuche
Sie suchen eine Person, einen geliebten Menschen oder einen alten Schulfreund?
Die Sorge um einen geliebten Menschen, der plötzlich und unerwartet verschwunden ist, ist der wohl häufigste Grund, einen Privatdetektiv zu beauftragen. Aber auch die Suche nach einem verschwundenen Schuldner, der seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat, ist immer wieder Gegenstand privater Ermittlungen einer Detektei. Laut Angaben des BKA (Bundeskriminalamtes) werden in Deutschland aktuell 3.000 Menschen vermisst (Stand Mai 2020). Die Initiative vermisste Kinder behauptet auf Ihrer Webseite, dass jährlich allein 60.000 Kinder in Deutschland als vermisst gemeldet werden, von denen jedoch 99% glücklicherweise wieder wohlbehalten auftauchen.
Maßnahmen zur Suche nach vermissten Kindern
- Konzentriert und ruhig bleiben.
- Vorhandene Fotos vom Kind digital vervielfachen – KEINE Originalbilder herausgeben.
- Unverzüglich bei der örtlichen Polizei Vermisstenanzeige erstatten – Foto des Kindes übergeben.
- Halten Sie die Telefonleitung die ihr Kind kennt frei, telefonieren Sie über einen anderen Anschluss, damit ihr Kind Sie in jedem Fall erreichen kann.
- Freunde, Bekannte und die Eltern der Freunde Ihres Kindes informieren.
- Machen Sie sich Notizen, wann Sie mit wen über die Suche nach ihrem Kind informiert haben.
- Entwerfen Sie ein “Fahndungsplakat” nach Ihrem Kind und organisieren Sie die Verteilung (WORD – .docx), WORD – .doc oder Rich Text Format.
- Wenn Sie eine Suche mit Freunden nach Ihrem Kind organisieren, teilen Sie die Suchgebiete ein.
- Richten Sie eine “Schaltzentrale” ein, wo die Maßnahmen koordiniert werden können.
- Geben Sie vorsorglich auch beim “Verein Initiative Vermisste Kinder” eine Vermisstenmeldung auf.
- Informierten Sie über die Telefon-Nr. 116 000 die europaweite einheitlich Hotline für vermisste Kinder.
Personensuche über das Einwohnermeldeamt
Entgegen der landläufigen Meinung, dass die Daten des Einwohnermeldeamtes nicht öffentlich zugänglich sind, stimmt diese Aussage nicht. In Deutschland kann jeder – auch OHNE ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen – die neue Anschrift in Erfahrung bringen. Hierzu begibt man sich entweder zum nächstgelegenen Bürgeramt oder beantragt die Auskunft online (für Berlin: Melderegisterauskunft einholen). Hierbei erhalten Sie KEINE personenbezogenen Daten, sondern lediglich die neue Anschrift. Das ist die sogenannte einfache Melderegisterauskunft.
Grundsätzlich ist jeder der nicht als Tourist in Deutschland aufenthältlich ist verpflichtet, sich bei seinem Einwohnermeldeamt anzumelden. Bei einem Umzug muss er/sie sie neu bei dem dann zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. So meldet das Bürgeramt vom neuen Wohnort bei der Anmeldung die zuziehende Person beim alten Bürgeramt ab, unter Mitteilung der neuen Anschrift.
Um eine einfache Auskunft beim Bürgeramt zu erhalten, benötigen Sie immer drei Angaben:
- Nachname
- Vorname
und entweder
- alte Adresse
oder
- Geburtsdatum
Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, müssen Sie ein “berechtigtes Interesse” schriftlich nachweisen, z.B. ein Gerichtsurteil.