IN DUBIO
PRO REO
IM ZWEIFEL FÜR
DEN ANGEKLAGTEN
Deutsche Justiz
Das DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist. Im vorliegenden Fall recherchiert das Bayerische Fernsehen am Fall des angeblichen Mordopfers Lieselotte Kortüm, wie der langjährige Betreuer der alten Dame – Manfred Genditzki – OHNE jeden Beweis, OHNE MOTIV und OHNE Spurenlage zu lebenslanger Haft im Strafverfahren verurteilt wurde. Seine Rechtsanwältin strebt ein Wiederaufnahmeverfahren an.
Unschuldig hinter Gittern
Als die Polizei an seiner Tür klopft, glaubt Andreas Kühn, er sei im falschen Film. Er soll der sogenannte ‘Gorillamasken-Räuber’ sein, der in den 90er Jahren in Stuttgart vier Banken überfiel. Am selben Tag noch wird er verhaftet. Für seine Täterschaft liegen keine Beweise vor. Die Aussagen mehrerer Zeugen und drei Alibis entlasten ihn. Trotzdem wird er aufgrund von Indizien zu 13 Jahren Haft verurteilt. Elf Jahre sitzt Andreas Kühn mittlerweile hinter Gittern. Unermüdlich versucht er, seine Unschuld zu beweisen. Aber die deutsche Justiz tut sich schwer damit, Fehlurteile zuzugeben. Zur Zeit bemüht sich Andreas Kühn um eine vorzeitige Entlassung. Doch auch wenn er wieder auf freien Fuß kommt – von seinem Leben bleibt nur ein Scherbenhaufen übrig.
In den Fängen der Justiz
Spannende und werbefreie Dokumentation (Dauer 3:27 Std.) über unschuldig Verurteilte. Ob Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder Kindesmisshandlung. Gnadenlos wird in der Sendung offengelegt, wie unzulängliche Ermittlungsarbeit, veraltete Techniken und unqualifizierte Gutachter Menschen im Strafprozess unschuldig hinter Gitter schicken.
Unschuldig verurteilt!
Die “Lebenslüge” der Justiz, dass es “kaum falsche Strafurteile” gebe.
Ralf Eschelbach, Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshof schätzt, dass in ca. 25% aller Strafverfahren der Angeklagte unschuldig verurteilt wurde. Es sei die “Lebenslüge” der Justiz, so der BGH-Richter Ralf Eschelbach, dass es “kaum falsche Strafurteile” gebe. Der ehemalige Präsident des BGH, Klaus Tolksdorf, widerspricht seinem Kollegen. Belastbare Statistiken für Justizirrtum gibt es bisher nicht. Als Detektei werden wir hier tätig, wenn Sie ein Wiederaufnahmeverfahren anstreben.
Detektive liefern Entlastungsbeweise
Detektive können hier wichtige Entlastungsbeweise erbringen, denn es muss nicht die Unschuld des Angeklagten bewiesen werden sondern es genügt, erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten zu wecken. Anders verhält es sich, wenn der Täter bereits verurteilt ist und seine Unschuld beteuert. Wer behauptet unschuldig verurteilt zu sein, der benötigt jedoch deutlich mehr, als lediglich “erheblich Zweifel” bei einem Wiederaufnahmeverfahren vor Gericht hervorzurufen. Hier müssen neue Entlastungsbeweise ermittelt und vorgetragen werden.
Politik spart bei der Polizei
Die Polizei ist nicht nur in Berlin leider völlig überlastet. Die Sparzwänge des Berliner Senats rächen sich heute. Unsere Berliner Beamten schieben Überstunden und werden mit Ihren Problemen alleine gelassen. Entsprechend hoch ist die Motivation der Beamten. Mittlerweile häufen sich jedoch die Fälle von unschuldig Verurteilten. Allein in Deutschland werden jährlich ca. 5 Mio Euro an Haftentschädigungen an Opfer von Justizirrtümern gezahlt. Bei 25 Euro Entschädigung pro Tag entspricht das 200.000 Tage im Jahr, die Menschen in Deutschland unschuldig im Gefängnis verbringen. Sie sind oft für den Rest ihres Lebens gekennzeichnet und verlieren den Anschluss an die Gesellschaft.
Polizei will schnelle Erfolge
Zu häufig wird nur in eine Richtung ermittelt und die Interpretation der Spurenlage einseitig ausgelegt. Man möchte auch schnelle Erfolge vorzeigen können. Schuld daran ist nicht die Polizei, sondern die Politik, die unsere Polizeibeamten unzureichend weiterbilden und qualifizieren sowie veraltete Technik. Nicht ausreichend qualifizierte Sachverständige tragen dazu bei, im Strafverfahren Fehlurteile zu bewirken.
Unzureichende Ermittlungen der Justiz
Bei diversen Delikten kann ein erfahrener Ermittler oft neue Ansätze finden, insbesondere wenn die Fachabteilungen der Polizei nur eine unzureichende oder gar keine Tatortarbeit durchgeführt haben und Umfeldermittlungen unzureichend und oberflächlich durchgeführt wurden. Häufig ist die Polizei schon auf einen Täter fixiert und übersieht dann allzu leicht Hinweise von Zeugen auf potentielle weitere Täter. Es finden dann nur die Beweise und Aussagen Eingang in die Ermittlungsakten, die mit dem ersten Verdacht der Kripo im Einklang steht.
Exakt hier setzen die Spezialisten der DD – Detektei Dudzus an. Es ist viel Laufarbeit notwendig, Zeugen zu befragen, Alibis zu überprüfen und vor allem die Wahrnehmungen der Zeugen von Mutmaßungen zu trennen.
Justiz über jeden Zweifel erhaben?
Wir Deutschen glauben häufig, dass unsere Justiz über jeden Zweifel erhaben ist und sehen fast jedem Abend im Fernsehen Kommissare, die den Täter in 90 Minuten hinter Schloss und Riegel bringen. Leider ist die Realität eine ganz andere. Justizskandale und Justizirrtümer sind mittlerweile leider so häufiger, als das es von unserer Gesellschaft länger toleriert werden kann und darf. Forderungen nach einer umfassenden Justizreform in Deutschland – auch eine Forderung der Europäischen Union – werden nicht umgesetzt.
Einige unserer Mitarbeiter haben eine kriminalistische Ausbildung und jahrzehntelange Erfahrungen in der kriminalpolizeilichen Arbeit, so dass wir Ihnen unsere Leistungen auch auf diesem Gebiet umfassend anbieten können. Hierbei steht uns ein Netzwerk von Fachleuten zur wissenschaftlichen sachgerechten Auswertung der Spuren zur Verfügung.
In dubio pro reo
Abgerundet wird unser Angebot durch die uns teils seit Jahrzehnten bekannten und spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht. Letztendlich muss das Zusammenwirken aller Spezialisten nicht die Unschuld beweisen, sondern es genügt, wenn unsere Arbeit durch neue Beweise soviel Zweifel beim Gericht erweckt, dass nach dem Grundsatz “In dubio pro reo” (“Im Zweifel für den Angeklagten”) das Gericht zu einem Freispruch gelangt.
Unschuldig verurteilt und Wiederaufnahmeverfahren
Dann ist Ihre Situation deutlich schwieriger. Die Justiz will keine Wiederaufnahmeverfahren. Das ist die oberste Direktive. Ein Wiederaufnahmeverfahren wäre das Eingeständnis der Justiz, dass sie ein Fehlurteil gefällt hat. Detektiv Stefan Dudzus sarkastisch: “Die deutsche Justiz macht keine Fehlurteile – so etwas gibt es nicht! Die Justiz will und muss dieses Image aufrechterhalten.”
Neue Beweise ermitteln
Die Voraussetzung, dass ein abgeschlossenes Strafverfahren noch einmal aufgerollt wird sind extrem hoch. Diese hohe Hürden sorgen dafür, dass Wiederaufnahme-Strafprozesse in Deutschland äußerst selten sind. Die erste Hürde ist schon einmal, dass Sie einen Rechtsanwalt brauchen – eine sehr guten Rechtsanwalt – der einem bei der Wiederaufnahme des Strafverfahrens hilft. Aber für einen sehr guten Anwalt benötigt man Geld, welches ein Inhaftierter – auch ein unschuldig Verurteilter – in der Regel nicht hat. Die weitaus höhere Hürde ist jedoch, dass die Voraussetzungen für ein Wiederaufnahmeverfahren ausgesprochen beschränkt sind. Um das Strafurteil zu anzugreifen, müssen NEUE Beweise oder Tatsachen ermittelt und vorgelegt werden, die für die Justiz glaubwürdig und schlüssig sind, um einen neues Strafverfahren zu begründen.
Unschuld beweisen im Wiederaufnahmeverfahren
Was bedeutet das konkret für den unschuldig Verurteilten? Während der Grundsatz “In dubio pro reo” noch für die erste Instanz galt, muss der Angeklagte bzw. Verurteilte nun seine Unschuld beweisen. Es reicht nicht aus, bereits im ersten Verfahren vorgelegte Beweise zu erschüttern. Solche NEUEN Beweise zu finden kann gelingen, wenn durch Zeugenbefragungen neue Aspekte und Hinweise gefunden werden, die bisher nicht bekannt oder von den Ermittlungsbehörden unterschlagen oder vergessen wurden. Oder einem Belastungszeugen kann nachgewiesen werden, dass er wissentlich die Unwahrheit aussagte. Vielleicht gelingt es aber auch einen bisher unauffindbaren Zeugen zu finden, der für den Tatzeitpunkt Ihnen ein Alibi geben kann. Was letztendlich zu einem entscheidenden Entlastungsbeweis führt oder ob ein solcher existiert, kann niemand im Vorfeld versprechen. Wichtig ist, dass wir die vollständigen Ermittlungsakten zur Einsicht haben.
Finanzierung der Ermittlungen
Auch hier gilt, dass unser Ermittlerteam der DD – Detektei Dudzus Ihnen beim zusammentragen der Entlastungsbeweise behilflich ist und Ihnen auch geeignete Rechtsanwälte für ein Wiederaufnahmeverfahren empfehlen kann. Bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten prüfen wir, ob wir die Möglichkeit haben eine Spendenaktion für Sie ins Leben zu rufen, z.B. durch Einschaltung der Öffentlichkeit und Werbung in den sozialen Netzwerken.
Unzulänglichkeiten der Justiz
Wir wollen Ihre Hoffnungen auf ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren als unschuldig Verurteilter nicht bremsen, aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Unzulänglichkeiten der deutschen Justiz – insbesondere im Strafprozess – bisher noch nicht reformiert worden sind. Hinzu kommen noch persönliche Eitelkeiten der Justizbeamten und Richter, die ihre Strafurteile nicht in Frage gestellt sehen wollen. In einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch sowie im zusammenwirken mit unseren Rechtsanwälten prüfen wir, wie wir Ihnen als Detektei am besten helfen können Ihre Unschuld zu beweisen.
Beispiele unschuldig Verurteilter
Auf dieser Seite haben wir umfassende Dokumentationen zusammengetragen von unschuldig Verurteilten die nach Jahren der Haft in einem Wiederaufnahme-Strafverfahren freigesprochen wurden oder völlig unverständlich plötzlich begnadigt wurden. Hierbei handelt es sich z.B. Monika de Montgazon, die 889 Tage wegen angeblichen Mordes an ihrem Schwiegervater in Haft saß. Oder auch Ralf Witte aus Hannover, der wegen einer Falschaussage als Vergewaltiger einer Minderjährigen verurteilt worden war fünfeinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis saß, bevor seine Unschuld bewiesen werden konnte. Das vermeintliche Opfer hatte sich in einen anderen Verfahren als notorische Lügnerin entpuppt. Auch Helmut Marquart, ebenfalls wegen Mordes in einem Strafverfahren – allein durch mangelhafte Indizien und ohne Motiv – verurteilt, wurde nach 10 Jahren Haft plötzlich begnadigt, ohne bisher rehabilitiert worden zu sein. Die Dokumentationen zeichnet nach, wie stümperhaft Ermittlungsarbeit und ein unfähiger Verteidiger zu einem Schuldspruch kommen, obwohl des massenhaft Entlastungsbeweise gab.
Unfähige Sachverständige
Im Fall der Polizeibeamtin Andrea Kuwalewsky tobte ein Sorgerechtsstreit. Eine Dipl.-Psychologin sollte die vier Kinder und die Kindesmutter begutachten. Für das Gutachten verwendete die Dame insgesamt 10 Fragebögen. Hiervon waren 9 dieser psychologischen Testbögen fachlich nicht nur ungeeignet, sie galten teilweise als Negativbeispiele woraus keine Schlüsse zu ziehen waren. Trotzdem wurden der Mutter ihre Kinder durch das Jugendamt weggenommen. Erst nach einem knappen Jahr und durch Einsatz eines Rechtsanwaltes und Erstellung eines neuen qualifizierten Gutachtens, kommen die Kinder zur Mutter zurück.