Wettbewerbsverstöße aufklären
Es dürfte jedem Arbeitnehmer klar sein, dass er während seiner Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber diesem nicht Konkurrenz machen darf. Sofern kein Wettbewerbsverbot schriftlich zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurde, steht es dem Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses frei, machen zu können was man will.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Unlautere Wettbewerbshandlungen im Kampf um diese Wettbewerbsvorteile wird sich häufig unlauterer Methoden bedient. Hier hilft seit 1909 der gewerbliche Rechtsschutz, der zur Sanktionierung wettbewerbsrechtlicher Vergehen besteht. Zuletzt wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 2004 umfassend überarbeitet und ergänzt.
Für ein Unternehmen ist es essentiell wichtig, dass Insider-Wissen nicht an die Konkurrenz weitergegeben wird. Das geht von Stand einzelner Projektentwicklungen über Vertriebswege, Marktstrategien, Produktionsverfahren und Preiskalkulationen bis hin zu den Details über Kunden.
Schutz durch nachverträgliches Wettbewerbsverbot
Für diese Fälle sehen Arbeitsverträge nachvertragliche Wettbewerbsverbote vor. Ab einer gewissen Hierarchieebene ist das sogar obligatorisch. Jedoch gibt es dieses Wettbewerbsverbot nicht kostenlos. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann maximal auf zwei Jahre befristet und räumlich abgegrenzt sein und muss eine Karenzentschädigung gemäß § 74 Abs. 2 HGB in Höhe von mindestens der Hälfte der vom betroffenen Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen (einschließlich Sonderzahlungen, Dienstwagen etc.) vorsehen. Aber genau hier kommt es immer wieder zum Streit zwischen den Parteien.
Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot muss begründet sein
Die DD – Detektei Dudzus wird immer wieder von Unternehmen beauftragt, die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei ehemaligen Arbeitnehmern zu überprüfen. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber hinreichende Verdachtsgründe für Verstöße gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot hat. Allein aus Neugier und aus dem Bauch heraus ist es nicht gestattet, ehemalige Arbeitnehmer auszuforschen. Das sagen wir nicht nur so, sondern Sie müssen sich bewusst sein, dass eine ungerechtfertigte Überwachung eines ehemaligen Mitarbeiters heute eine schwere Persönlichkeitsverletzung darstellt und eine Klage auf Unterlassung sowie Schadensersatzansprüche auslösen kann.
Detektive zur Überprüfung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Das erfahrene Ermittlerteam der DD – Detektei Dudzus wird bei begründetem Verdacht verdeckte Hintergrundrecherchen anstellen und gezielte Observationsmaßnahmen treffen. Hierbei wird auch das Umfeld der Zielperson durchleuchtet, denn es ist nicht unüblich über Strohmänner seine neue Konkurrenztätigkeit aufzubauen. Auch Treuhandverträge und/oder Honorarverträge sind beliebte Methoden, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu verschleiern.
Gesetz gilt auch für freigestellte Mitarbeiter
Mitarbeiter, die von Ihrem Arbeitgebern von der Arbeit freigestellt sind, dürfen selbstverständlich ebenfalls nicht gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, auch wenn KEIN ausdrückliches Wettbewerbsverbot vertraglich verankert ist.
Berichtsform und Inhalt bei Wettbewerbsverstößen
Es ist von ganz entscheidender Bedeutung bei dieser Unterform der Mitarbeiterüberwachung die Datenschutzgesetze und das Persönlichkeitsrecht der Zielperson zu beachten. Anderenfalls kann in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden, dass die gesamte Überwachung unwirksam war und die Beweise zurückweisen.
Die schriftlichen Berichte der DD – Detektei Dudzus, die gegebenenfalls durch Lichtbilder oder Videos (im gesetzlichen Rahmen) ergänzt sein können, enthalten ausschließlich Aufzeichnungen, die sich auf das absolut notwendige Maß zum Nachweis der Verdachtsgründe beziehen. Jegliche private oder berufliche Aktivitäten, die erkennbar nicht gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen, bleiben unerwähnt.
Ziehen Sie uns kostenfrei zur Beratung heran und wir werden gemeinsam,
gegebenenfalls mit Ihrem Firmenanwalt, die für Sie und Ihr Unternehmen
effektivste Auftragserledigung und die uns zur Verfügung stehenden Mittel besprechen.
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