§ 90a HGB Gesetzestext Wettbewerbsabrede - Detektive ermitteln bei Wettbewerbsverstoß

Wett­be­werbs­ver­stö­ße aufklären

Es dürf­te jedem Arbeit­neh­mer klar sein, dass er wäh­rend sei­ner Beschäf­ti­gung bei sei­nem Arbeit­ge­ber die­sem nicht Kon­kur­renz machen darf. Sofern kein Wett­be­werbs­ver­bot schrift­lich zwi­schen dem Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber ver­ein­bart wur­de, steht es dem Arbeit­neh­mer nach Been­di­gung sei­nes Arbeits­ver­hält­nis­ses frei, machen zu kön­nen was man will.

Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb

Unlau­te­re Wett­be­werbs­hand­lun­gen im Kampf um die­se Wett­be­werbs­vor­tei­le wird sich häu­fig unlau­te­rer Metho­den bedient. Hier hilft seit 1909 der gewerb­li­che Rechts­schutz, der zur Sank­tio­nie­rung wett­be­werbs­recht­li­cher Ver­ge­hen besteht. Zuletzt wur­de das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG) 2004 umfas­send über­ar­bei­tet und ergänzt.

Für ein Unter­neh­men ist es essen­ti­ell wich­tig, dass Insi­der-Wis­sen nicht an die Kon­kur­renz wei­ter­ge­ge­ben wird. Das geht von Stand ein­zel­ner Pro­jekt­ent­wick­lun­gen über Ver­triebs­we­ge, Markt­stra­te­gien, Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren und Preis­kal­ku­la­tio­nen bis hin zu den Details über Kunden.

Schutz durch nach­ver­träg­li­ches Wettbewerbsverbot

Für die­se Fäl­le sehen Arbeits­ver­trä­ge nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bo­te vor. Ab einer gewis­sen Hier­ar­chie­ebe­ne ist das sogar obli­ga­to­risch. Jedoch gibt es die­ses Wett­be­werbs­ver­bot nicht kos­ten­los. Ein nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot kann maxi­mal auf zwei Jah­re befris­tet und räum­lich abge­grenzt sein und muss eine Karenz­ent­schä­di­gung gemäß § 74 Abs. 2 HGB in Höhe von min­des­tens der Hälf­te der vom betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer zuletzt bezo­ge­nen ver­trags­mä­ßi­gen Leis­tun­gen (ein­schließ­lich Son­der­zah­lun­gen, Dienst­wa­gen etc.) vor­se­hen. Aber genau hier kommt es immer wie­der zum Streit zwi­schen den Parteien.

Ver­stoß gegen das Wett­be­werbs­ver­bot muss begrün­det sein

Die DD – Detek­tei Dud­zus wird immer wie­der von Unter­neh­men beauf­tragt, die Ein­hal­tung eines nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bots bei ehe­ma­li­gen Arbeit­neh­mern zu über­prü­fen. An die­ser Stel­le ist es wich­tig zu wis­sen, dass der Arbeit­ge­ber hin­rei­chen­de Ver­dachts­grün­de für Ver­stö­ße gegen das ver­ein­bar­te Wett­be­werbs­ver­bot hat. Allein aus Neu­gier und aus dem Bauch her­aus ist es nicht gestat­tet, ehe­ma­li­ge Arbeit­neh­mer aus­zu­for­schen. Das sagen wir nicht nur so, son­dern Sie müs­sen sich bewusst sein, dass eine unge­recht­fer­tig­te Über­wa­chung eines ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­ters heu­te eine schwe­re Per­sön­lich­keits­ver­let­zung dar­stellt und eine Kla­ge auf Unter­las­sung sowie Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus­lö­sen kann.

Detek­ti­ve zur Über­prü­fung eines nach­ver­trag­li­chen Wettbewerbsverbots

Das erfah­re­ne Ermitt­ler­team der DD – Detek­tei Dud­zus wird bei begrün­de­tem Ver­dacht ver­deck­te Hin­ter­grund­re­cher­chen anstel­len und geziel­te Obser­va­ti­ons­maß­nah­men tref­fen. Hier­bei wird auch das Umfeld der Ziel­per­son durch­leuch­tet, denn es ist nicht unüb­lich über Stroh­män­ner sei­ne neue Kon­kur­renz­tä­tig­keit auf­zu­bau­en. Auch Treu­hand­ver­trä­ge und/​oder Hono­rar­ver­trä­ge sind belieb­te Metho­den, ein nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot zu verschleiern.

Gesetz gilt auch für frei­ge­stell­te Mitarbeiter

Mit­ar­bei­ter, die von Ihrem Arbeit­ge­bern von der Arbeit frei­ge­stellt sind, dür­fen selbst­ver­ständ­lich eben­falls nicht gegen das Wett­be­werbs­ver­bot ver­sto­ßen, auch wenn KEIN aus­drück­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot ver­trag­lich ver­an­kert ist.

Berichts­form und Inhalt bei Wettbewerbsverstößen

Es ist von ganz ent­schei­den­der Bedeu­tung bei die­ser Unter­form der Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung die Daten­schutz­ge­set­ze und das Per­sön­lich­keits­recht der Ziel­per­son zu beach­ten. Ande­ren­falls kann in einem Gerichts­ver­fah­ren fest­ge­stellt wer­den, dass die gesam­te Über­wa­chung unwirk­sam war und die Bewei­se zurückweisen.

Die schrift­li­chen Berich­te der DD – Detek­tei Dud­zus, die gege­be­nen­falls durch Licht­bil­der oder Vide­os (im gesetz­li­chen Rah­men) ergänzt sein kön­nen, ent­hal­ten aus­schließ­lich Auf­zeich­nun­gen, die sich auf das abso­lut not­wen­di­ge Maß zum Nach­weis der Ver­dachts­grün­de bezie­hen. Jeg­li­che pri­va­te oder beruf­li­che Akti­vi­tä­ten, die erkenn­bar nicht gegen das nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot ver­sto­ßen, blei­ben unerwähnt.

Zie­hen Sie uns kos­ten­frei zur Bera­tung her­an und wir wer­den gemeinsam,
gege­be­nen­falls mit Ihrem Fir­men­an­walt, die für Sie und Ihr Unternehmen
effek­tivs­te Auf­trags­er­le­di­gung und die uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel besprechen.

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