Korruption und Bestechung
Compliance-Management-System soll Korruption verhindern
Im B2B Bereich sind Beziehungen das halbe Leben und Beziehungen schaden nur dort, wo man keine hat. Um Geschäftsbeziehungen gut zu pflegen, sind die Etats für Repräsentation und Beziehungspflege gut gefüllt. Was früher zum guten Ton einer erfolgreichen und langjährigen geschäftlichen Partnerschaft gehörte ist schlicht Korruption. Noch heute ist bei vielen Managern und Entscheidungsträgern das Bewusstsein, wo Bestechung und Bestechlichkeit anfängt gering ausgeprägt. Daher gehört die Installation eines Compliance-Management-System in jeder Firma zu den wichtigsten Maßnahmen, um die Einhaltung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Laut Bundeskriminalamt sind die angebotenen geldwerten Vorteile
- Bargeld,
- Bewirtungen und Feiern,
- Sachzuwendungen,
- Teilnahme an Veranstaltungen,
- Reisen sowie
- Arbeits- oder Dienstleistungen.
Ferner wird bei der Korruption zwischen aktiver und passiver Bestechung unterschieden. Häufigstes Szenario ist, dass der Einkäufer von einem Lieferanten bestochen wird, höhere Preise für bestimmte Waren zu akzeptieren (passive Beschaffungskorruption). Wenn der Einkäufer vom Verkäufer verlangt, ihn zu geringeren Preisen als üblich zu beliefern und ihm im Gegenzug Vorteile einräumt, dann ist dies aktive Beschaffungskorruption. Analog dazu kann Vertriebskorruption passiv oder aktiv in Erscheinung treten.
Nicht jeder Verkäufer besticht seine Geschäftspartner. Vielmehr arbeitet der überwiegende Teil der Ein- und Verkäufer ehrlich und wir sind davon überzeugt, dass in Zukunft die Fälle von Korruption auch weiter zurückgehen werden. Aber die Budgets für die Beziehungspflege gehen davon aus, bei einem Einkäufer auf eine gewisse Bestechlichkeit zu hoffen. Selbstverständlich müssen die “besonders nützlichen Aufwendungen” in die Preise einkalkuliert werden, was dazu führt, dass je größer die gewährten Vorteile und Zuwendungen sind, umso größer sind die Gewinneinbußen. Daraus resultiert ein höherer Verkaufspreis mit den damit verbundenen Wettbewerbsnachteilen für ihr Unternehmen
Die kriminologische Forschung definiert den Begriff „Korruption“ als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.
Das deutsche Strafgesetz unterscheidet hinsichtlich der Korruption folgende Tatbestände:
- § 108b und § 108e StGB (Wählerbestechung / Abgeordnetenbestechung)
- §§ 299 ff. StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
- §§ 331 ff. StGB (Vorteilsannahme / Bestechlichkeit / Vorteilsgewährung / Bestechung).
Der Einkauf ist in besonderer Weise korruptionsgefährdet. Bei der Auftragsvergabe gibt es zahlreiche „Einsatzmöglichkeiten“ für Schmiergelder. Unternehmen sollten die Strafverfolgung nicht den staatlichen Behörden überlassen, sondern aktive Korruptionsprävention mithilfe eines passgenauen Compliance-Managements betreiben. Beim Mittelstand herrscht hier der größte Nachholbedarf.
Im Jahr 2006 haben Frankfurter Korruptionsfahndern zufällig eine Bestechungsliste mit Namen und Summen in die Hände bekommen. Ein global Players der Automobilzuliefererindustrie aus Frankreich hatte die Einkäufer diverser Autobauer auf ihrer Schmiergeldliste, die zumeist sechsstellige Summen zugeschanzt bekamen.
Aber auch andere Annehmlichkeiten gehören zum Repertoire der Vorteilsgewährung. Teure Auslandsreisen, organisierte Bordellbesuche oder aber lukrative Beraterverträge über Strohmänner sind gängige Mittel. Heute haben alle Großunternehmen strenge Compliance-Richtlinien erlassen, deren Einhaltung direkt beim Vorstand des Unternehmens angesiedelt sein muss. Das Bundeslagebild des BKA zur Korruption in Deutschland weist für das Jahr 2016 insgesamt 6.502 Straftaten mit einer Schadenssumme von 123 Mio. Euro aus. Es konnten 2.545 Tatverdächtige ermittelt werden, wovon 1.399 Geldgeber und 1.146 Bestochene waren. Allerdings sind 66% der Bestochenen Amtsträger. Zu der Anzahl der Korruptionsstraftaten kommen nochmals 2.777 sogenannte Begleitdelikte hinzu.
Neben den betroffenen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen sind aber auch jene Unternehmen Opfer von Korruption geworden, die sich stets gesetzestreu verhalten haben und Schmiergeldzahlungen ablehnen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Mitbewerber bei öffentlichen Ausschreibungen illegale Zahlungen leistet oder ihr Einkäufer “auf zu großem Fuß lebt”, sprechen Sie uns an.
Was kann die DD-Detektei Dudzus für Sie tun?
Unsere erfahrenen Detektive
- prüfen zunächst den Lebensstil der Zielperson;
- führen eine Vermögensherkunftsanalyse durch;
- ermitteln, ob Verwandte oder Freunde der Zielperson bei den bevorzugten Lieferanten arbeiten;
- können glaubhaft legendiert als “Agent Provocateur” in einem ganz genau festgelegten Rahmen als Verkäufer auftreten.
Sofern von Ihnen gewünscht, sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer Compliance-Richtlinien behilflich. Das Totschweigen dieses Themas ist keine Option. Ein Verhaltenskodex, der genau den Umgang zwischen Ihren Mitarbeitern und Geschäftspartner regelt und sich dabei an die guten hanseatischen Kaufmannsregeln orientiert ist ein guter Anfang.