Verdacht Spesenbetrug
Im Fall eines Verdachts auf Abrechnungsbetrug (Spesenbetrug bzw. gefälschte Spesenrechnung) ist das Unternehmen in der Beweispflicht. Dem betrügerischen Mitarbeiter muss das Unternehmen den Spesenbetrug nachweisen. Doch wie können Sie Ihrem/Ihrer Mitarbeiter_in einen Spesenbetrug nachweisen? Ferner muss darauf geachtet werden, ob es sich bei der Abrechnung der Spesen bei Dienstreisen um einen bewussten Abrechnungsbetrug handelt oder ob der Mitarbeiter einem erklärbaren Irrtum unterlegen ist.
Als erfahrene Detektei mit qualifizierten Detektiven wissen wir ganz genau, wie und mit welchen Methoden und technischen Mitteln wir einem Spesenritter den vorsätzlich herbeigeführten Abrechnungsbetrug nachweisen können.
Jede manipulierte Abrechnung als auch damit zusammenhängende falsche Arbeitszeitaufzeichnungen, rechtfertigen die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers und kann im Einzelfall auch Schadensersatzzahlungen gegen diesen begründen. Sollten bei dem Abrechnungsbetrug sogar mehrere Mitarbeiter Hand-in-Hand arbeiten, könnte unter Umständen auch ein bandenmäßig begangener Betrugsfall vorliegen.
Hegen Sie den Verdacht, dass falsche Spesenabrechnungen der Gehaltsstelle bzw. Buchhaltung eingereicht werden, sollten Sie die DD – Detektei Dudzus umgehend kontaktieren. Wir ermitteln den tatsächlichen Sachverhalt und liefern die gerichtsverwertbaren Beweise, damit Sie sich vor zukünftigen Betrugshandlungen schützen können und sich von den betrügenden Mitarbeitenden trennen können.
Falsche Reisekostenabrechnung ist ein Kündigungsgrund
Durch Spesenbetrug fallen nicht nur unsere Europaabgeordneten auf. Diese tragen sich in Sitzungslisten des Parlaments ein, um dann die Heimreise anzutreten. 262,00 Euro Tagesgeld streichen sich die Politiker in die Tasche. Das ist Vortäuschung falscher Tatsachen und damit Betrug bei der Reisekostenabrechnung. Ist Ihr Mitarbeiter auch ein Spesenritter?
Solche Vorbilder braucht kein Mensch. Aber die Gier und Neid sind schier unermesslich. “Demotivierte” Mitarbeiter tun es unseren Abgeordneten gleich.
Häufige Rechtfertigungen der Mitarbeiter bei Spesenbetrug
Die Ausreden für eine falsche Reisekostenabrechnung sind immer die gleichen: “Die Firma schuldet mir was”. “Ich bin bei der letzten Gehaltserhöhung leer ausgegangen”. “Macht doch jeder in der Firma”. Oder: “der Chef fährt den dicken Dienstwagen und wir erarbeiten das Geld dafür”.
So zahlen Chefs ihren Arbeitnehmern bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit von mehr als acht Stunden kalendertäglich pauschale Spesen für den Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 12,00 Euro.
Hier wird dann kräftig geschummelt: der Zeitpunkt von Abreise und Ankunft wird so verlegt, dass mehr als acht Stunden bzw. sogar 10 und 12 Stunden Abwesenheit vom Wohnort auf der Reisekostenabrechnung stehen. Bei Handelsreisenden und Kundendienstmonteuren eine beliebte Variante des Spesenbetrugs.
Betrug bei der Reisekostenabrechnung durch Arbeitnehmer verursacht hohen finanziellen Schaden für den Arbeitgeber
Bei einer angenommenen Reisetätigkeit von 166 Tagen im Jahr, die jeweils mehr als acht Stunden gedauert haben soll, beträgt der Schaden durch falsche Reisekostenabrechnung für Ihr Unternehmen 1.992,00 Euro.
Wenn Sie 30 unehrliche Mitarbeiter im Außendienst haben, beträgt der Schaden durch falsche Reisekostenangaben knapp 60.000,00 EUR.
Aber auch das Date mit privatem Charakter wird gelegentlich als angebliches Geschäftsessen gegenüber dem Arbeitgeber als Spesen abgerechnet.
Wenn eine Verkäuferin in einer Bäckerei bereits wegen der Mitnahme von ein paar Brötchen nach Feierabend des Spesenbetrugs angeklagt wird und damit ein Kündigungsgrund vorliegt, wo ist dann die Grenze zu einem Kavaliersdelikt zu ziehen?
Spesenbetrug und falsche Reisekostenabrechnung nachweisen
Um die mutwillige Angabe falscher Reisekosten und Spesenbetrug nachweisen zu können, hat unsere Wirtschaftsdetektei Berlin rechtskonforme Überwachungsinstrumente entwickelt. Bei einem begründeten Verdacht können unsere Detektive damit kostengünstig betrügerische Arbeitnehmer überführen.
Sprechen Sie unseren Chefermittler Stefan Dudzus direkt an.
Einfach kostenlos anrufen unter 0800 030 11 00. Oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Er wird mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch und gegebenenfalls auch mit Ihrem Firmenanwalt unsere Möglichkeiten zum Nachweis von Spesenbetrug vorstellen.
Übrigens: Vorbesprechungen sind in unserer Wirtschaftsdetektei grundsätzlich kostenlos.