Spesenbetrug falsche Reisekostenabrechnung Bild mit Autobahn

Ver­dacht Spesenbetrug

Im Fall eines Ver­dachts auf  Abrech­nungs­be­trug (Spe­sen­be­trug bzw. gefälsch­te Spe­sen­rech­nung) ist das Unter­neh­men in der Beweis­pflicht. Dem betrü­ge­ri­schen Mit­ar­bei­ter muss das Unter­neh­men den Spe­sen­be­trug nach­wei­sen. Doch wie kön­nen Sie Ihrem/​Ihrer Mitarbeiter_​in einen Spe­sen­be­trug nach­wei­sen? Fer­ner muss dar­auf geach­tet wer­den, ob es sich bei der Abrech­nung der Spe­sen bei Dienst­rei­sen um einen bewuss­ten Abrech­nungs­be­trug han­delt oder ob der Mit­ar­bei­ter einem erklär­ba­ren Irr­tum unter­le­gen ist.

Als erfah­re­ne Detek­tei mit qua­li­fi­zier­ten Detek­ti­ven wis­sen wir ganz genau, wie und mit wel­chen Metho­den und tech­ni­schen Mit­teln wir einem Spe­sen­rit­ter den vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­ten Abrech­nungs­be­trug nach­wei­sen können.

Jede mani­pu­lier­te Abrech­nung als auch damit zusam­men­hän­gen­de fal­sche Arbeits­zeit­auf­zeich­nun­gen, recht­fer­ti­gen die frist­lo­se Kün­di­gung des Arbeit­neh­mers und kann im Ein­zel­fall auch Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen gegen die­sen begrün­den. Soll­ten bei dem Abrech­nungs­be­trug sogar meh­re­re Mit­ar­bei­ter Hand-in-Hand arbei­ten, könn­te unter Umstän­den auch ein ban­den­mä­ßig began­ge­ner Betrugs­fall vorliegen.

Hegen Sie den Ver­dacht, dass fal­sche Spe­sen­ab­rech­nun­gen der Gehalts­stel­le bzw. Buch­hal­tung ein­ge­reicht wer­den, soll­ten Sie die DD – Detek­tei Dud­zus umge­hend kon­tak­tie­ren. Wir ermit­teln den tat­säch­li­chen Sach­ver­halt und lie­fern die gerichts­ver­wert­ba­ren Bewei­se, damit Sie sich vor zukünf­ti­gen Betrugs­hand­lun­gen schüt­zen kön­nen und sich von den betrü­gen­den Mit­ar­bei­ten­den tren­nen können.

Fal­sche Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung ist ein Kündigungsgrund

Durch Spe­sen­be­trug fal­len nicht nur unse­re Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten auf. Die­se tra­gen sich in Sit­zungs­lis­ten des Par­la­ments ein, um dann die Heim­rei­se anzu­tre­ten. 262,00 Euro Tages­geld strei­chen sich die Poli­ti­ker in die Tasche. Das ist Vor­täu­schung fal­scher Tat­sa­chen und damit Betrug bei der Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung. Ist Ihr Mit­ar­bei­ter auch ein Spesenritter?

Sol­che Vor­bil­der braucht kein Mensch. Aber die Gier und Neid sind schier uner­mess­lich. “Demo­ti­vier­te” Mit­ar­bei­ter tun es unse­ren Abge­ord­ne­ten gleich.

Häu­fi­ge Recht­fer­ti­gun­gen der Mit­ar­bei­ter bei Spesenbetrug

Spesenbetrug (Abrechnungsbetrug) bei Dienstreisen - betrügerische Reisekostenabrechnung
Rei­se­kos­ten bei mehr als 8 Stun­den Abwe­sen­heit recht­fer­ti­gen Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand – hier­bei wird oft ein Spe­sen­be­trug begangen.

Die Aus­re­den für eine fal­sche Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung sind immer die glei­chen: “Die Fir­ma schul­det mir was”. “Ich bin bei der letz­ten Gehalts­er­hö­hung leer aus­ge­gan­gen”. “Macht doch jeder in der Fir­ma”. Oder: “der Chef fährt den dicken Dienst­wa­gen und wir erar­bei­ten das Geld dafür”.

So zah­len Chefs ihren Arbeit­neh­mern bei einer ein­tä­gi­gen Aus­wärts­tä­tig­keit von mehr als acht Stun­den kalen­der­täg­lich pau­scha­le Spe­sen für den Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand in Höhe von 12,00 Euro.

Hier wird dann kräf­tig geschum­melt: der Zeit­punkt von Abrei­se und Ankunft wird so ver­legt, dass mehr als acht Stun­den bzw. sogar 10 und 12 Stun­den Abwe­sen­heit vom Wohn­ort auf der Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung ste­hen. Bei Han­dels­rei­sen­den und Kun­den­dienst­mon­teu­ren eine belieb­te Vari­an­te des Spesenbetrugs.

Betrug bei der Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung durch Arbeit­neh­mer ver­ur­sacht hohen finan­zi­el­len Scha­den für den Arbeitgeber

Bei einer ange­nom­me­nen Rei­se­tä­tig­keit von 166 Tagen im Jahr, die jeweils mehr als acht Stun­den gedau­ert haben soll, beträgt der Scha­den durch fal­sche Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung für Ihr Unter­neh­men 1.992,00 Euro.

Wenn Sie 30 unehr­li­che Mit­ar­bei­ter im Außen­dienst haben, beträgt der Scha­den durch fal­sche Rei­se­kos­ten­an­ga­ben knapp 60.000,00 EUR.

Aber auch das Date mit pri­va­tem Cha­rak­ter wird gele­gent­lich als angeb­li­ches Geschäfts­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber als Spe­sen abgerechnet.

Wenn eine Ver­käu­fe­rin in einer Bäcke­rei bereits wegen der Mit­nah­me von ein paar Bröt­chen nach Fei­er­abend des Spe­sen­be­trugs ange­klagt wird und damit ein Kün­di­gungs­grund vor­liegt, wo ist dann die Gren­ze zu einem Kava­liers­de­likt zu ziehen?

Spe­sen­be­trug und fal­sche Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung nachweisen

Um die mut­wil­li­ge Anga­be fal­scher Rei­se­kos­ten und Spe­sen­be­trug nach­wei­sen zu kön­nen, hat unse­re Wirt­schafts­de­tek­tei Ber­lin rechts­kon­for­me Über­wa­chungs­in­stru­men­te ent­wi­ckelt. Bei einem begrün­de­ten Ver­dacht kön­nen unse­re Detek­ti­ve damit kos­ten­güns­tig betrü­ge­ri­sche Arbeit­neh­mer überführen.

Spre­chen Sie unse­ren Chef­er­mitt­ler Ste­fan Dud­zus direkt an.

Ein­fach kos­ten­los anru­fen unter 0800 030 11 00. Oder nut­zen Sie das Kon­takt­for­mu­lar.

Er wird mit Ihnen in einem per­sön­li­chen Gespräch und gege­be­nen­falls auch mit Ihrem Fir­men­an­walt unse­re Mög­lich­kei­ten zum Nach­weis von Spe­sen­be­trug vorstellen.

Übri­gens: Vor­be­spre­chun­gen sind in unse­rer Wirt­schafts­de­tek­tei grund­sätz­lich kostenlos.