Volkssport Versicherungsbetrug
Der Gesetzgeber hat den alten § 265 StGB (Strafgesetzbuch) „Versicherungsbetrug“ abgeschafft. Heute heißt der § 265 StGB Versicherungsmissbrauch. Der frühere Versicherungsbetrug fand nur Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer ein versichertes Schiff oder “eine gegen Feuergefahr versicherte Sache in Brand” gesetzt hatte. Dafür drohten 10 Jahre Gefängnis.
Der genaue Wortlaut des § 265 StGB Versicherungsmissbrauch lautet:
Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.
Alle anderen Taten die sich zum Nachteil einer Versicherung richten, werden nach § 263 StGB bestraft. Die Strafvorschrift lautet:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Leistungsmissbrauch aus der Krankenversicherung
Die wohl weit verbreitetste Form des Betruges zum Nachteil einer Versicherung ist der Leistungsmissbrauch. Ein Versicherungsnehmer (ein Arbeitnehmer ist zugleich auch versicherte Person bei seiner Krankenversicherung – ganz gleich ob gesetzlich oder privat versichert) lässt sich Krankschreiben. Er täuscht eine langwierige Arbeitsunfähigkeit vor, um in den Genuss der Lohnfortzahlung zu kommen. Ärzte leisten hier nicht selten Vorschub, sind sie doch mit einer genauen Untersuchung zeitlich meist überfordert.
Das Team der DD-Detektei Dudzus beschafft die gerichtsverwertbare Beweise die es der Versicherungsgesellschaft erlauben, die Zahlungen einzustellen und vielmehr noch, die zu Unrecht erlangten Vermögensvorteile vom Versicherten zurückzuverlangen.
Der berufsunfähige Spitzensportler
Einen besonders dreisten Fall von Leistungsbetrug hatte das Oberlandesgericht Oldenburg am 28. November 2016 zu entscheiden.
Der Versicherte hatte einen Unfall erlitten und erhielt von der Versicherung Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Turnusmäßig überprüfen die Versicherungen, ob der Gesundheitszustand ihres Versicherungsnehmers unverändert ist oder ob sich dieser verbessert hat. Das Unfallopfer erschien im Rollstuhl zu seiner Begutachtung bei der Versicherungsgesellschaft und klagte über andauernde Schmerzen. Der Gutachter wunderte sich jedoch über die sportliche Figur und exzellente Konstitution des Mannes.
Der Gutachter recherchierte im Internet und fand Fotos vom Versicherten, wo dieser erst vor Kurzem als Marathonläufer seine Follower beeindruckte. Die Versicherung beauftragte schließlich eine Detektei, um den Umfang der Berufsunfähigkeit festzustellen. Den Detektiven gelang es legendiert das Vertrauen ihrer Zielperson zu erlangen. Als der angeblich berufsunfähige Mann seine Hilfe bei einem Wohnungsumzug zusagte, reichten die Beweise aus.
Fristlose Kündigung bei Versicherungsbetrug
Die rechtskräftige Entscheidung des OLG Oldenburg (5 U 78/16) entschied, dass das Vertragsverhältnis mit dem Betrüger fristlos beendet werden kann, denn es ist der Versicherungsgesellschaft nicht länger zuzumuten, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.
Konstruierte Autounfälle
Sie sind in einen Autounfall verwickelt und können sich den Hergang überhaupt nicht erklären? Ihr Vordermann hat bei einer gelben Ampel eine Vollbremsung vollzogen, obwohl noch zwei weitere Fahrzeuge bequem über die Kreuzung hätten fahren können?
So oder ähnlich klingen die Aussagen von Unfallopfern, die von organisierten Betrugsbanden abgezockt werden sollen. Da tauchen plötzlich Zeugen auf die alles ganz genau gesehen haben wollen. Dass in Wirklichkeit Versicherungsmissbrauch dahinter steckt, daran denkt so schnell keiner.
Nach Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind 10% aller Autounfälle in Betrugsfälle verwickelt. Das reicht vom vorsätzlich herbeigeführten Unfallschaden bis hin zur Abrechnung von Altschäden. Aber auch gesundheitliche Beeinträchtigungen werden massiv übertrieben (Stichwort Schleudertrauma), um Schmerzensgeldzahlungen und weitere Leistungen zu Unrecht zu kassieren.
Die Detektei Dudzus hatte in der Vergangenheit bereits mit verdächtigen Unfällen zu tun gehabt und verfügt über die Möglichkeiten, so umfangreiche Ermittlungen durchzuführen. So müssen die Beziehungen zwischen Unfallgegner und angeblichen Zeugen, Vorschäden am gegnerischen Fahrzeug aber auch Umfeldermittlungen beim Unfallgegner angestellt werden, um mögliche Mittäter festzustellen und/oder auch deren Verkehrsunfallbilanz untersucht werden.
Detektive beschaffen Beweise
Das Team der DD – Detektei Dudzus beschafft die gerichtsverwertbaren Beweise die es unserem Kunden erlauben, unberechtigte erlangte Leistungen einzustellen bzw. abzuwehren. Vielmehr noch, sind die zu Unrecht erlangten Vermögensvorteile zurückzuzahlen. Bei einem erfolgreichen Nachweis des Versicherungsbetruges können und werden selbstverständlich die entstandenen Detektivkosten im Rahmen des § 91 ZPO geltend gemacht und zumindest teilweise erstattet (lassen Sie sich bitte bezüglich Kostenerstattung von Ihrem Rechtsanwalt beraten).