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Zum Thema Sonstiges
- 10.000 EUR Hinterbliebenengeld: Insolvenzschuldner hat als Hinterbliebener eines Mordopfers Anspruch auf Prozesskostenhilfe
- Außergewöhnliche Umstände: Verzögerung wegen Fluglotsenstreiks sind aus Gesamtverspätung zeitlich herauszurechnen
- Betrug durch “Enkeltrick”: Widerruf bei Echtzeitüberweisungen nur bis zur Freigabe bei der Bank möglich
- Entschädigungsanspruch: Verlegung eines Flugs um mehr als 24 Stunden kommt Annullierung gleich
- Vorgegaukelter Prozessgewinn: Falschinformationen führen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Anwaltssozietät
Wer einer getöteten Person nahestand, kann unter Umständen ein Hinterbliebenengeld verlangen. Das gilt selbst dann, wenn dem Hinterbliebenen von dem erstrittenen Geld womöglich nichts verbleibt. In diesem Fall befasste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit dem Anrecht auf Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage des Sohns gegen den Mörder seiner Mutter. Antragsteller war hier der Insolvenzverwalter des Hinterbliebenen.
Die Mutter eines Manns war erschossen worden, und zwar von dessen Stiefvater. Dann geriet der Sohn der Getöteten in Insolvenz, woraufhin der Insolvenzverwalter vom Mörder eine Geldentschädigung verlangte. Nachdem das erstinstanzliche Landgericht die Klage abgewiesen hatte, gewährte das OLG nun PKH für das Berufungsverfahren, soweit ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 10.000 EUR verfolgt wird.
Der Insolvenzschuldner – der Sohn der Ermordeten – habe nach Ansicht des OLG Anspruch auf Zahlung eines sogenannten Hinterbliebenengeldes. Danach kann der Hinterbliebene, der zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das ihm zugefügte seelische Leid eine angemessene finanzielle Entschädigung verlangen. Ein solcher Anspruch setze neben der Haftung des Schädigers lediglich ein Näheverhältnis voraus, das zwischen der getöteten Person und – wie hier – dessen Kind vermutet wird. Die gesetzliche Vermutung dieses Näheverhältnisses hatte der verurteilte Mörder hier auch nicht widerlegt. Deshalb wurde PKH bewilligt, und der Insolvenzverwalter wird für den Sohn vermutlich die Klage gewinnen.
Hinweis: Natürlich wird es in solchen Fällen schwer, von dem Mörder, der unter Umständen noch in einer Strafvollzugsanstalt sitzt, das Geld zu bekommen. Andererseits kann sich der Straftäter nicht durch ein Insolvenzverfahren der Zahlung entziehen.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.11.2024 – 3 U 103/24
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(aus: Ausgabe 03/2025)
Bei der schnellen Betrachtung von Entscheidungen zu Fluggastrechten kann der Eindruck entstehen, dass man als Passagier im Fall einer Verspätung oder Annullierung Klagen eigentlich nur gewinnen kann. Doch weit gefehlt, denn dass auch Fluggesellschaften bei der Einhaltung zugesagter Flugzeiten manchmal machtlos sind, findet vor den Gerichten ebenfalls Berücksichtigung – so wie bei dieser Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (LG).
Eine Frau hatte einen Flug gebucht, der um 10:25 Uhr sein Ziel erreichen sollte. Tatsächlich kam es aufgrund eines Fluglotsenstreiks und aufgrund weiterer Umstände zu einer Verspätung von insgesamt drei Stunden und 59 Minuten. Dabei war dem Streik ein Anteil der Verspätung von einer Stunde und 49 Minuten zuzurechnen. Das mag kleinlich klingen, denn am Ende waren es ja insgesamt knapp vier Stunden Verspätung. Doch an dem Ausgang des Verfahrens ändert diese Aufrechnung alles. Denn sie trug Schuld daran, dass die Passagierin die begehrte Ausgleichszahlung nicht erhielt.
In den Augen des LG hatte die Fluggesellschaft durchaus alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung zu verhindern. Daher war die aufgrund der Streikmaßnahmen entstandene Verzögerung aus der Gesamtzeit herauszurechnen – womit eine Verspätung von zwei Stunden und zehn Minuten verblieb, die der Gesellschaft anzurechnen sei. Aber: Eine Verspätung von unter drei Stunden gilt nicht als große Verspätung und führt daher auch nicht zu einem Ausgleichsanspruch. Deswegen hat die Frau die Klage verloren.
Hinweis: Wer Ausgleichszahlungen aufgrund der Verspätung oder des Ausfalls eines Fliegers haben möchte, kann den Rechtsanwalt seines Vertrauens fragen. Wichtig ist stets, die Beweise zu sichern, insbesondere, welche Verspätung genau aufgetreten ist.
Quelle: LG Saarbrücken, Urt. v. 10.10.2024 – 13 S 20/24
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(aus: Ausgabe 03/2025)
Das Landgericht Frankenthal (LG) hat kürzlich ein Urteil über einen Rückzahlungsanspruch nach einer Sofortüberweisung gefällt. Geklagt hatte ein Ehepaar, das einem sogenannten Enkeltrick zum Opfer fiel – auch wenn es bei dem Betrug um die Tochter der beiden ging. Das Urteil überrascht wenig. Daher sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen Kontrolle immer noch mehr zählt als Vertrauen und schon ein absichernder Anruf beim angeblich in Not befindlichen Nachwuchs vor Schaden schützen kann.
Ein Ehepaar hatte im Herbsturlaub 2023 eine Textnachricht von einer unbekannten Rufnummer erhalten. Der Absender gab sich als deren Tochter aus und bat darum, über WhatsApp über eine neue Handynummer Kontakt aufzunehmen. Bei dem darauffolgenden Chat glaubte das Paar fest daran, mit seiner Tochter in Kontakt zu sein. Auf Frage teilten sie daraufhin die Zugangsdaten für das von ihnen genutzte Onlinebanking mit und gaben schließlich zwei Echtzeitüberweisungen von insgesamt rund 6.000 EUR über die auf ihrem Handy installierte Photo-Tan-App frei. Dann kamen dem Ehepaar Bedenken und nach einer Kontaktaufnahme mit der Tochter erkannte es die Täuschung. 20 Minuten nach der Freigabe der Zahlungen informierte es bereits den Kundenservice seiner Bank und ließ das Konto sperren. Trotzdem wurden die Beträge zwei Tage später vom Girokonto abgebucht. Die Bank meinte, es sei nicht mehr möglich gewesen, die Vorgänge zu stoppen. Deshalb lehnte sie eine Rückerstattung ab, woraufhin das Ehepaar klagte.
Das LG wies die Klage ab. Wer auf Betrüger hereinfällt und im Onlineverfahren eine Echtzeitüberweisung freigibt, kann nicht darauf hoffen, dass die Bank den Schaden ersetzt. Dies gilt selbst dann, wenn schon Minuten später der Schwindel bemerkt und über den Kundenservice das Konto gesperrt wird. Ein Widerruf bei Echtzeitüberweisungen ist nur bis zum Zugang der Freigabe bei der Bank möglich. Die Tatsache, dass die Abbuchung erst zwei Tage später erfolgt ist, änderte nichts am Ergebnis. Es war zwischen dem Geldausgang, der schon wenige Sekunden nach der Onlinefreigabe erfolgt war, und dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos zu unterscheiden.
Hinweis: Bestenfalls fallen Betroffene nicht auf einen Betrüger herein. Bei jeder Überweisung sollte nochmals genau nachgedacht werden, ob wirklich alles mit rechten Dingen zugeht.
Quelle: LG Frankenthal, Urt. v. 24.10.2024 – 7 O 154/24
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(aus: Ausgabe 03/2025)
Wer in Sachen Fluggastrechte meint, es wären alle Fragen beantwortet, irrt. Denn immer wieder müssen neue Konstellationen rechtlich auf EU-Konformität geprüft werden. Im Folgenden war zu klären, ob eine Verlegung eines Flugs von mehr als 24 Stunden einer Annullierung gleichkommt. Die Antwort gab das Amtsgericht Köln (AG).
Es ging um eine insgesamt sechsköpfige Reisegruppe, die am 27.01.2022 nach Barcelona fliegen wollte. Der Flug sollte planmäßig um 17:15 Uhr lokaler Zeit starten und das Ziel um 19:25 Uhr lokaler Zeit erreichen. Allerdings startete das Flugzeug erst am Abend des 28.01.2022. Die Änderung der Flugzeiten nahm die Fluggesellschaft bereits im Dezember vor. Drei Personen wurden sodann am 28.01.2022 nach Barcelona befördert, ihre Ankunft lag bei 23:49 Uhr lokaler Zeit. Die anderen drei traten den Flug schon gar nicht mehr an. Alle sechs verlangten nun eine Entschädigung.
Nach Auffassung des AG liegt bei einer Verlegung eines Flugs um mehr als 24 Stunden eine Annullierung vor. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verhält sich ausdrücklich nur zu einer Verlegung um weniger als drei Stunden und lässt nicht den Schluss zu, dass eine Annullierung auszuschließen sei, wenn ein Flug unter Beibehaltung von Flugnummer und Flugroute auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird. Daher ging das Kölner Gericht bei einer Verlegung eines Flugs um mehr als 24 Stunden vor einer Annullierung aus – die klagenden Passagiere erhielten jeweils 250 EUR.
Hinweis: Hat ein Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden, spricht viel dafür, dass ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Der Entschädigungsanspruch verjährt in drei Jahren.
Quelle: AG Köln, Urt. v. 14.11.2024 – 126 C 405/24
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(aus: Ausgabe 03/2025)
Dass Geschäftsleute Geld investieren, das noch nicht auf dem Konto verbucht ist, mag einleuchten – vor allem, wenn die eigenen Rechtsanwälte vorgeben, dass eine beträchtliche Summe quasi auf dem Weg sei. So beunruhigend es sein mag, dass eine als so integer angesehene Berufsgruppe sich offensichtlich vollkommen falsch verhalten kann, so beruhigend eindeutig fiel dann aber das Urteil des Landgerichts Oldenburg (LG) gegen die Sozietät zweier Anwälte aus.
Die beiden Rechtsanwälte hatten angeblich einen Rechtsstreit zu Regressforderungen gewonnen und der Mandantin, einer Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG, mitgeteilt, dass sie in einer Abmahnsache ein Urteil über 1.200.000 EUR zuzüglich Zinsen gegen eine Gesellschaft erwirkt hätten. Das entsprach jedoch nicht der Wahrheit. Vielmehr war die Klage abgewiesen worden, nachdem für die Gesellschaft im Verhandlungstermin kein Antrag gestellt worden war. Somit war die Klage durch Versäumnisurteil abgewiesen worden. Die Geschäftsführerin und deren Ehemann erwarteten also im falschen Glauben eine größere Summe Geld, mit der sie sich einen Lebenstraum durch Kauf eines Hauses erfüllen wollten – sie schlossen einen Grundstückskaufvertrag über 429.000 EUR ab. Die besagten Rechtsanwälte wurden hier beratend tätig, vertrösteten in der Folgezeit die Geschäftsführerin immer wieder mit Ausreden und behaupteten gar, dass ihr noch ein weiterer Schadensersatzanspruch von 500.000 EUR zustände. Als letztendlich der Grundstückskaufpreis nicht gezahlt wurde, trat die Verkäuferseite vom Grundstückskaufvertrag zurück und machte einen Schaden von 59.000 EUR geltend. Diese Summe verlangten die Gesellschafterin und der Ehemann verständlicherweise von den Rechtsanwälten ersetzt.
Das LG hat die gemeinsame Sozietät der Anwälte tatsächlich zur Zahlung in der geforderten Höhe verpflichtet, denn es bejahte aufgrund der Falschinformationen den Schadensersatzanspruch. Die Angelegenheit ist zwar noch nicht rechtskräftig, vieles spricht jedoch für die Richtigkeit der Entscheidung.
Hinweis: Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege und genießen in der Regel großes Vertrauen. Wie es sich mit Menschen und ihren Schwächen aber immer wieder verhält, gibt wieder es auch manchmal Vertreter dieses Berufsstands, die vom rechten Weg abkommen. In aller Regel wird straffällig gewordenen Anwälten aber dann auch verboten, weiterhin als Anwalt tätig zu sein.
Quelle: LG Oldenburg, Urt. v. 26.11.2024 – 16 O 3043/23
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(aus: Ausgabe 03/2025)