Kann man einen Detektiv anonym beauftragen?
Grundsätzlich können Sie einen Detektivauftrag auch anonym erteilen. Als Detektei müssen wir jedoch den Nachweis Ihres “Berechtigten Interesses” (§ 193 StGB) haben. Wenn Sie selbst nicht in Erscheinung treten wollen, kann dieser Nachweis auch ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt uns gegenüber glaubhaft machen. Ihr Rechtsanwalt erteilt dann den Ermittlungsauftrag, der uns gegenüber auch für den Rechnungsbetrag einsteht. Unsere Ermittlungs- und Observationsergebnisse erhält dann ausschließlich die Anwaltskanzlei oder eine uns vertraglich vom Ihrem Rechtsanwalt namentlich benannte Vertrauensperson.
Aber: Der Rechtsanwalt wird sich seine Bemühungen als Mitter zwischen Ihnen und uns als Detektei extra bezahlen lassen. Daher kommen Sie direkt zu uns, dann erhalten Sie alle Informationen “ungefiltert” von der Detektei Ihres Vertrauens.