Was bedeutet ein berechtigtes Interesse bei Detektivermittlungen? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Was bedeutet ein berechtigtes Interesse bei Detektivermittlungen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ein ist ein kon­kre­tes, recht­lich aner­ken­nens­wer­tes Inter­es­se des Auf­trag­ge­bers – etwa die Auf­klä­rung eines nach­voll­zieh­ba­ren Betrugs­ver­dachts, die Durch­set­zung zivil­recht­li­cher Ansprü­che oder der Schutz vor fort­ge­setz­ten Über­grif­fen. Blo­ße Neu­gier, Eifer­sucht ohne greif­ba­re Anhalts­punk­te oder der Wunsch nach umfas­sen­der Kon­trol­le rei­chen nicht.

Zusätz­lich wird geprüft, ob die Maß­nah­me wirk­lich erfor­der­lich ist und ob die Rech­te der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen. Dabei zäh­len Inten­si­tät, Dau­er, Ort, Daten­um­fang und mög­li­che mil­de­re Mit­tel. Das berech­tig­te Inter­es­se muss vor dem Ein­satz nach­voll­zieh­bar beschrie­ben wer­den; eine nach­träg­li­che Begrün­dung genügt nicht.