Digitale Ermittlungen und OSINT
Darf eine Detektei auf fremde E-Mail-Konten, Handys oder Computer zugreifen?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Nein, nicht ohne wirksame Berechtigung. Der unbefugte Zugriff auf fremde Konten, Smartphones, Computer oder Cloud-Speicher kann strafbar sein und Datenschutz- sowie Persönlichkeitsrechte verletzen. Auch ein bekanntes oder früher gemeinsam genutztes Passwort ist keine automatische Erlaubnis.
Untersucht werden können eigene Geräte des Auftraggebers, Unternehmensgeräte im rechtlich zulässigen Rahmen oder Daten, die eine berechtigte Person ordnungsgemäß zur Verfügung stellt. Vor einer technischen Untersuchung werden Eigentum, Nutzungsrechte, Beschäftigtendatenschutz und Untersuchungsumfang geklärt. „Hacken“ gehört nicht zum legalen Leistungsangebot einer Detektei.