Darf eine Detektei auf fremde E-Mail-Konten, Handys oder Computer zugreifen? – Detektei FAQ

Digitale Ermittlungen und OSINT

Darf eine Detektei auf fremde E-Mail-Konten, Handys oder Computer zugreifen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Nein, nicht ohne wirk­sa­me Berech­ti­gung. Der unbe­fug­te Zugriff auf frem­de Kon­ten, Smart­phones, Com­pu­ter oder Cloud-Spei­cher kann straf­bar sein und Daten­schutz- sowie Per­sön­lich­keits­rech­te ver­let­zen. Auch ein bekann­tes oder frü­her gemein­sam genutz­tes Pass­wort ist kei­ne auto­ma­ti­sche Erlaubnis.

Unter­sucht wer­den kön­nen eige­ne Gerä­te des Auf­trag­ge­bers, Unter­neh­mens­ge­rä­te im recht­lich zuläs­si­gen Rah­men oder Daten, die eine berech­tig­te Per­son ord­nungs­ge­mäß zur Ver­fü­gung stellt. Vor einer tech­ni­schen Unter­su­chung wer­den Eigen­tum, Nut­zungs­rech­te, Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz und Unter­su­chungs­um­fang geklärt. „Hacken“ gehört nicht zum lega­len Leis­tungs­an­ge­bot einer Detektei.