Krankschreibung mit Blaumann
Detektivgeschichte · literarisch neu erzählt
Krankschreibung mit Blaumann
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht im Bett liegen. Er darf spazieren gehen, einkaufen und je nach Erkrankung sogar Sport treiben. Einen Achtstundentag an der Schweißbank nennt man allerdings selten Genesungsprogramm.
Ein Verdacht braucht mehr als schlechte Laune
Heribert D. führte einen Metallbaubetrieb in Berlin. Einer seiner Mitarbeiter, Andreas B., fiel seit längerer Zeit durch wiederkehrende Fehlzeiten auf. Das allein ist kein Beweis für Missbrauch. Dann erhielt der Arbeitgeber jedoch einen konkreten Hinweis: Andreas solle während der Krankschreibung regelmäßig im neu eröffneten Betrieb seiner Partnerin arbeiten.
Wir prüften zuerst, ob der Auftrag erforderlich und verhältnismäßig war. Es gab eine benannte Anschrift, konkrete Tage und eine Tätigkeit, die der behaupteten Arbeitsunfähigkeit offensichtlich widersprechen konnte. Damit war die Beobachtung eng genug umrissen.
Der Blaumann am frühen Morgen
Am zweiten Einsatztag verließ Andreas kurz nach fünf Uhr seine Wohnung – im Arbeitsanzug. Ein Blaumann ist noch kein Geständnis. Vielleicht wollte er angeln, renovieren oder besonders robust Brötchen kaufen. Deshalb folgte keine voreilige Schlussfolgerung, sondern eine sachliche Dokumentation.
Er fuhr zu einer Werkstatt, öffnete sie mit eigenem Schlüssel und begann kurz darauf mit schwerer körperlicher Arbeit. Aus öffentlich einsehbaren Bereichen war zu erkennen, wie er Material trug, Maschinen bediente und gemeinsam mit weiteren Personen an Aufträgen arbeitete. Die Beobachtung wurde auf die erforderlichen Zeitfenster begrenzt.
Der Auftrag, der die Sache rund machte
Ein einzelner beobachteter Tag kann missverstanden werden. Deshalb setzte ein Mitarbeiter eine zulässige Testanfrage ab: eine kleine Metallarbeit, marktüblich beschrieben und ohne jemanden zu einer Straftat zu drängen. Andreas nahm den Auftrag selbst an, nannte Preis und Fertigstellungstermin und bestätigte die Leistung schriftlich über den Kommunikationskanal des Betriebs.
Nun passten die Teile zusammen: regelmäßige Anwesenheit, körperliche Arbeit, Kundenkontakt und ein konkreter Auftrag. Wir hielten im Bericht ebenso fest, was wir nicht wussten. Ob die Krankschreibung medizinisch falsch war, entscheidet kein Detektiv. Wir dokumentieren Tatsachen; die arbeitsrechtliche Würdigung übernehmen Arbeitgeber, Rechtsvertretung und gegebenenfalls das Gericht.
Beweise statt Telefonwut
Der Firmenchef wollte Andreas sofort anrufen. Ich riet davon ab, den Fall am Telefon mit einem triumphierenden „Erwischt!“ zu beenden. Gute Beweise werden nicht besser, wenn man sie im Affekt ankündigt. Die Unterlagen gingen zunächst an die arbeitsrechtliche Beratung des Unternehmens.
Später kam es zum Streit. Die chronologische Dokumentation, die Fotos und die Testanfrage waren nachvollziehbar und in sich stimmig. Der Arbeitnehmer konnte die beobachtete Tätigkeit nicht plausibel erklären.
Heribert rief mich danach an. „Herr Dudzus, das war wasserdicht.“
„Metallbauer mögen stabile Konstruktionen“, sagte ich. „Arbeitsgerichte offenbar auch.“