Auswahl und Beauftragung
Arbeitet die Detektei mit Rechtsanwälten, Unternehmen und Behörden zusammen?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja, soweit dies für den Auftrag erforderlich und rechtlich zulässig ist. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist eine frühzeitige Abstimmung mit der beauftragten Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt häufig sinnvoll. Dadurch können Ermittlungsziel, Beweisthema und Dokumentation auf das Verfahren ausgerichtet werden.
Unternehmen unterstützen wir etwa bei internen Untersuchungen und konkreten Verdachtsfällen. Behörden erhalten Informationen nicht automatisch, sondern nur mit Einwilligung, auf einer gesetzlichen Grundlage oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht. Eine Detektei ersetzt weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Sie kann aber Sachverhalte aufklären, Beweise sichern und Ergebnisse so dokumentieren, dass Auftraggeber und ihre Rechtsvertretung damit weiterarbeiten können.