Kosten und Abrechnung
Werden Detektivkosten vom Gegner erstattet?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Detektivkosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sein, werden aber nicht automatisch vom Gegner übernommen. Es kommt auf den konkreten Anlass, die Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit?Verhältnismäßigkeit: Eine Maßnahme muss für ein legitimes Ziel geeignet, erforderlich und im Verhältnis zur Beeinträchtigung betroffener Personen angemessen sein. und den Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung an.
Je nach Fall kann ein materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch oder eine prozessuale Kostenerstattung in Betracht kommen. Darüber entscheidet im Streitfall das zuständige Gericht, nicht die Detektei. Wenn eine spätere Erstattung wichtig ist, sollte der Ermittlungsauftrag möglichst früh mit der anwaltlichen Vertretung abgestimmt und der Aufwand genau dokumentiert werden.