Kosten und Abrechnung
Können Detektivkosten nach § 91 ZPO erstattungsfähig sein?
Antwort der DD - Detektei Dudzus
Ja, notwendige Detektivkosten können im Zivilprozess?Zivilprozess: Gerichtliches Verfahren zur Klärung privatrechtlicher Ansprüche, beispielsweise aus Vertrag, Schadensersatz oder Unterlassung. Justiz-Services: Zivilklage grundsätzlich als Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach § 91 ZPO erstattungsfähig sein. Entscheidend ist, ob eine verständige Partei die Ermittlungen zum Zeitpunkt der Beauftragung als erforderlich ansehen durfte und ob die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Rechtsstreits standen.
Eine Garantie gibt es nicht. Das Gericht prüft Anlass, Ziel, Verwertbarkeit und Umfang im Einzelfall. Deshalb sind eine konkrete Verdachtsgrundlage, ein klarer Auftrag und eine saubere Dokumentation besonders wichtig. Ausführlicher erläutern wir das auf der Seite Detektivkosten erstatten lassen.