Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Detektei? – Detektei FAQ

Kosten und Abrechnung

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Detektei?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Das hängt vom Ver­si­che­rungs­ver­trag und vom kon­kre­ten Fall ab. Detek­tiv­kos­ten gehö­ren nicht auto­ma­tisch zum übli­chen Leis­tungs­um­fang jeder Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Man­che Ver­si­che­rer über­neh­men sie ganz oder teil­wei­se, wenn sie für einen ver­si­cher­ten Rechts­fall erfor­der­lich sind und vor­her eine Deckungs­zu­sa­ge erteilt wurde.

Fra­gen Sie vor der Beauf­tra­gung schrift­lich bei Ihrem Ver­si­che­rer nach und legen Sie eine kur­ze Begrün­dung sowie eine Kos­ten­schät­zung vor. Begin­nen Sie nicht allein in der Erwar­tung, die Ver­si­che­rung wer­de spä­ter schon zah­len. Die Ent­schei­dung trifft der Ver­si­che­rer nach sei­nen Bedin­gun­gen. Wir stel­len auf Wunsch eine sach­li­che Maß­nah­men- und Kos­ten­be­schrei­bung für die Anfra­ge zur Verfügung.