Hat ein Privatdetektiv dieselben Rechte wie die Polizei? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Hat ein Privatdetektiv dieselben Rechte wie die Polizei?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Nein. Pri­vat­de­tek­ti­ve sind kei­ne Poli­zei­be­am­ten und ver­fü­gen nicht über hoheit­li­che Ein­griffs­be­fug­nis­se. Sie dür­fen kei­ne Durch­su­chun­gen anord­nen, Per­so­nen ver­neh­men, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on über­wa­chen oder amt­li­che Regis­ter ohne ent­spre­chen­de Zugangs­grund­la­ge abfragen.

Eine Detek­tei arbei­tet im pri­va­ten Auf­trag und inner­halb des all­ge­mei­nen Rechts­rah­mens. Sie kann Infor­ma­tio­nen aus zuläs­si­gen Quel­len zusam­men­tra­gen, Beob­ach­tun­gen doku­men­tie­ren und Zeu­gen oder Aus­kunfts­per­so­nen frei­wil­lig anspre­chen. Bei Ver­dacht auf Straf­ta­ten kann es sinn­voll oder not­wen­dig sein, Poli­zei und Staats­an­walt­schaft ein­zu­schal­ten. Wel­che Stel­le der rich­ti­ge Ansprech­part­ner ist, hängt vom Sach­ver­halt ab.