Welche Ermittlungsmaßnahmen darf eine Detektei durchführen? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Welche Ermittlungsmaßnahmen darf eine Detektei durchführen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Je nach Auf­trag kom­men aus öffent­lich zugäng­li­chen Berei­chen, Recher­chen in offe­nen Quel­len und Regis­tern, Umfeld­be­fra­gun­gen, legen­dier­te Kon­takt­auf­nah­men, Doku­men­ten­prü­fun­gen oder die Siche­rung öffent­lich sicht­ba­rer digi­ta­ler Inhal­te in Betracht.

Kei­ne Metho­de ist allein des­halb zuläs­sig, weil sie tech­nisch mög­lich ist. Vor Beginn prü­fen wir Zweck, Daten­um­fang, mög­li­che Alter­na­ti­ven und die Rech­te der betrof­fe­nen Per­so­nen. Beson­ders ein­griffs­in­ten­si­ve Maß­nah­men benö­ti­gen eine trag­fä­hi­ge Rechts­grund­la­ge und eine sorg­fäl­ti­ge sprü­fung. Was bei einem kon­kre­ten Betrugs­ver­dacht zuläs­sig sein kann, wäre bei blo­ßer Neu­gier regel­mä­ßig nicht vertretbar.