Welche Maßnahmen sind Privatdetektiven verboten? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Welche Maßnahmen sind Privatdetektiven verboten?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Ver­bo­ten sind ins­be­son­de­re Haus­frie­dens­bruch, heim­li­ches Abhö­ren nicht­öf­fent­lich gespro­che­ner Wor­te, unbe­fug­ter Zugriff auf E‑Mail-Kon­ten oder Gerä­te, der Ein­satz gestoh­le­ner Zugangs­da­ten, Amts­an­ma­ßung und die Beschaf­fung geschütz­ter Daten durch Täu­schung über eine behörd­li­che Stellung.

Auch zuläs­si­ge Grund­me­tho­den kön­nen unzu­läs­sig wer­den, wenn sie ohne , unver­hält­nis­mä­ßig lan­ge oder in beson­ders geschütz­ten Lebens­be­rei­chen ein­ge­setzt wer­den. Wir leh­nen Auf­trä­ge ab, die allein Kon­trol­le, Ein­schüch­te­rung oder pri­va­te Neu­gier bedie­nen sol­len. Ein Auf­trag­ge­ber kann eine ver­bo­te­ne Maß­nah­me nicht durch Ein­wil­li­gung „legal machen“, wenn Rech­te Drit­ter betrof­fen sind.