Muss die Zielperson über die Ermittlungen informiert werden? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Muss die Zielperson über die Ermittlungen informiert werden?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Die sieht grund­sätz­lich Infor­ma­ti­ons­pflich­ten vor. Bei ver­deck­ten Ermitt­lun­gen kann eine sofor­ti­ge Infor­ma­ti­on den zuläs­si­gen Unter­su­chungs­zweck ver­ei­teln. Ob, wann und in wel­chem Umfang infor­miert wer­den muss, hängt des­halb von Rechts­grund­la­ge, Her­kunft der Daten, Zweck und mög­li­chen gesetz­li­chen Aus­nah­men ab.

Eine dau­er­haf­te Geheim­hal­tung ist nicht auto­ma­tisch zuläs­sig. Die Infor­ma­ti­ons­fra­ge muss im Ein­zel­fall geprüft und doku­men­tiert wer­den, gege­be­nen­falls gemein­sam mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder der Rechts­ver­tre­tung des Auf­trag­ge­bers. Die DD – Detek­tei Dud­zus gibt hier­zu kei­ne pau­scha­le Zusa­ge, son­dern berück­sich­tigt den kon­kre­ten Auf­trag und die gel­ten­den gesetz­li­chen Pflichten.