Wie werden Persönlichkeitsrechte und Datenschutz gegeneinander abgewogen? – Detektei FAQ

Recht, Datenschutz und Befugnisse

Wie werden Persönlichkeitsrechte und Datenschutz gegeneinander abgewogen?

Antwort der DD - Detektei Dudzus

Aus­gangs­punkt ist das kon­kre­te recht­mä­ßi­ge Ziel des Auf­trag­ge­bers. Dem wer­den die mög­li­chen Ein­grif­fe in Pri­vat­sphä­re, infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung und wei­te­re Per­sön­lich­keits­rech­te gegen­über­ge­stellt. Ent­schei­dend sind unter ande­rem Ver­dachts­stär­ke, Ort, Dau­er, Art der Daten und die Fra­ge, ob mil­de­re Mit­tel bestehen.

Beob­ach­tun­gen im öffent­li­chen Raum sind nicht auto­ma­tisch unpro­ble­ma­tisch, und pri­va­te Berei­che blei­ben beson­ders geschützt. Die Maß­nah­me wird so eng wie mög­lich auf das Beweis­the­ma begrenzt. Unbe­tei­lig­te Per­so­nen wer­den nach Mög­lich­keit nicht erfasst oder spä­ter aus­ge­son­dert. Wenn die Belas­tung der betrof­fe­nen Per­son außer Ver­hält­nis zum Ziel steht, darf die Maß­nah­me nicht durch­ge­führt werden.